Initiative Minderheitsaktionäre e.V.
Die Initiative Minderheitsaktionäre begrüßt erste Ansätze für einen besseren Anlegerschutz und mehr Aktienkultur im Koalitionsvertrag
/ Berlin, 9. Dezember 2021 Pressemitteilung – Aktionärsrechte sollen auch bei virtuellen Hauptversammlungen uneingeschränkt gelten – Hybridmodelle denkbar – Einführung einer Aktienrente ist der richtige Schritt – Nachbesserungen in der Umsetzung notwendig – Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist reformbedürftig – Schneller und effektiver Schadensersatz gefordert – Keine Aussage zu Transaktions- und Abgeltungssteuer positiv gewertet – Wiedereinführung einer Spekulationsfrist würde Aktienkultur in Deutschland fördern Die Initiative Minderheitsaktionäre, die sich für eine Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland einsetzt, begrüßt nach Lektüre des Koalitionsvertrages der zukünftigen Ampelkoalition, dass er einige positive Ansätze zur Hauptversammlung, zur Aktienrente und dem kollektiven Rechtschutz enthält, auch wenn das Papier insgesamt nur wenige Aussagen in Bezug auf die Rechte von Aktionären enthält, wie Robert Peres, Vorstandsvorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, feststellt. Eine der wenigen zentralen aktienrechtlichen Aussagen des Koalitionsvertrages ist, dass auch bei virtuellen Hauptversammlungen die Aktionärsrechte uneingeschränkt gelten sollen. Damit ist klargestellt, dass die Beschränkungen von Frage- und Antragsrechten aufgrund der Corona-Regelungen in der neuen Legislaturperiode keinen Bestand haben werden. Die Initiative Minderheitsaktionäre sowie Anlegerschützer und Experten hatten bereits vielfach kritisiert, dass virtuelle Hauptversammlungen bisher keine vollständige Ausübung dieser essenziellen Anlegerrechte erlaubten. Die Initiative Minderheitsaktionäre vertritt den Standpunkt, dass neben einer Präsenz-HV auch hybride Modelle in der zukünftigen Umsetzung in Betracht gezogen werden sollten. Diese müssen allerdings strukturell und technisch so gestaltet werden, dass direkte Fragen und Rückfragen der Aktionäre an den Vorstand möglich sind, sowie Anträge in der Hauptversammlung gestellt werden können. Dazu sagte Robert Peres: “Die Hauptversammlung ist der Tag der Aktionäre und das wichtigste Forum zum Austausch zwischen den Eigentümern und dem Management von börsennotierten Gesellschaften. Daher ist deren Gestaltung immer aus der Aktionärsperspektive zu denken. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich, dass die neue Regierung eine Beschränkung dieser essentiellen Aktionärsrechte ausschließt”. Die Initiative begrüßt zudem die geplante Einführung einer Aktienrente. Dafür hatte sie sich bereits im Vorfeld der Bundestagswahl eingesetzt und gefordert, die gesetzliche Rente durch eine kapitalgedeckte Komponente zu ergänzen. Auch wenn zu bezweifeln ist, dass der in Aussicht gestellte Kapitalstock von 10 Milliarden Euro ausreichen wird, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Ein von der forsa Politik- und Sozialforschung GmbH im Auftrag der Initiative Minderheitsaktionäre im Sommer dieses Jahres durchgeführte Umfrage hatte ergeben, dass eine Mehrheit der Bevölkerung eine Aktienrente befürwortet. Zur Aktienrente sagte Robert Peres: “Die geplante Einführung einer Aktienrente ist absolut der richtige Schritt zur Reformierung unseres in der aktuellen Form nicht zukunftsfähigen Rentensystems. Leider werden die in den Raum gestellten 10 Milliarden Euro bei weitem nicht ausreichen, um das Problem zu lösen. Wir hoffen, dass nach diesem ersten positiven Schritt noch weitere Schritte folgen werden. Wir würden beispielsweise begrüßen, wenn zukünftig ein fester Prozentsatz der Rentenversicherungsbeiträge der Bürger verpflichtend in einen Aktienfonds eingezahlt werden würden.” Ein weiteres Hauptanliegen, mit dem sich die Initiative Minderheitsaktionäre seit Jahren beschäftigt, ist eine Reform des kollektiven Rechtsschutzes. Die Aussagen im Koalitionsvertrag dazu sind unkonkret, benennen aber das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) als verbesserungswürdig. Die Initiative hofft, dass vor dem Auslaufen des KapMuG im Jahr 2023 ein neues Konzept erarbeitet wird, dass die Anleger schneller und effektiver zu ihrem Schadensersatz kommen lässt. Der Telekom-Prozess ist hier als abschreckendes Beispiel zu nennen. Positiv wertet die Initiative das Fehlen von Aussagen zur Einführung einer Transaktionssteuer oder der Abschaffung der Abgeltungssteuer im Koalitionsvertrag. “Wir hätten uns jedoch gefreut, eine konkrete Aussage zur Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von drei bis fünf Jahren im Koalitionsvertrag zu finden, denn damit fördert man die langfristige Vermögungsbildung bei einer breiten Schicht der Bevölkerung,” sagt dazu Robert Peres. “Das würde auch der Stärkung der Aktienkultur in Deutschland dienen, die mit dem Modell einer Aktienrente hierzulande mehr Relevanz bekommt.” # # # Die Initiative Minderheitsaktionäre Die Initiative Minderheitsaktionäre e.V. wurde 2016 von unabhängigen Anlegern gegründet. Von ihrem Sitz in der Hauptstadt Berlin aus betreibt die Initiative eine Kommunikationsplattform für Informationen rund um die sozialpolitische Funktion der Aktienanlage. Sie wirkt auf die Verbesserung der Aktionärsrechte in der Rechts- und Wirtschaftspolitik hin, insbesondere dort, wo Minderheitsrechte über Jahre abgebaut worden sind. Zudem tritt die Initiative mit dem Gesetzgeber, der Justiz, den juristischen Fakultäten, den Medien sowie mit anderen interessierten Zielgruppen in einen Dialog darüber, wie die Rechte der Anleger wieder gestärkt werden können. Weitere Informationen unter: https://initiative-minderheitsaktionaere.org/
Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Initiative Minderheitsaktionäre e.V. Schlagwort(e): Politik
09.12.2021 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |