TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Pressemitteilung
Anlegerklagen VW-Dieselgate: Positiver Verlauf der ersten Verhandlungstage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig – Haftung der Volkswagen AG gegenüber Aktionären, Anleiheerwerbern sowie Derivatekäufern möglich – Eintritt der absoluten Verjährung droht zum 31. Dezember 2018. Kirchentellinsfurt, 28.09.2018 Die Kanzleien der TILP-Gruppe vertreten bekanntlich in dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG (VW) und die Porsche Automobil Holding SE (PSE) in Sachen “Dieselgate” vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig die Musterklägerin sowie weit über tausend institutionelle und private Investoren. Am 10., 11. und 17. September haben dort die ersten mündlichen Verhandlungstage stattgefunden. Das OLG Braunschweig gab bereits zu einer Reihe von Punkten seine vorläufige Einschätzung bekannt. Danach sind rechtlich besonders vorteilhafte Ansprüche gegen VW nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), welche seit 10. Juli 2012 entstanden wären, noch nicht verjährt. Daneben bleiben aber auch eventuelle deliktische Ansprüche für den Zeitraum ab dem 6. Juni 2008 bestehen. In besonderem Maße erfolgversprechend sind nach den Ausführungen des Senates Ansprüche aus Wertpapierkäufen ab dem 24. Mai 2014. Auch die Haftung von VW gegenüber Erwerbern von Anleihen, Porsche-Vorzugsaktien sowie Derivaten hält das OLG für grundsätzlich möglich. Eventuelle Ansprüche gegen PSE wurden noch nicht erörtert. Das OLG Braunschweig erteilte verschiedenem zentralem Verteidigungsvorbringen von VW dabei eine Absage. So könne sich VW nicht darauf berufen, vor dem 18. September 2015 von Ad-hoc-Pflichten befreit gewesen zu sein. Auch greife der Grundsatz, sich selbst keiner Straftat bezichtigen zu müssen, vorliegend nicht ein. Ferner bestätigte das Gericht, dass der Vortrag der Klägerseite in Bezug auf die Kenntnis des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Professor Martin Winterkorn von den technologischen Entwicklungen ausreichend sei, um VW die sogenannte sekundäre Darlegungslast bzgl. seiner Kenntnis aufzuerlegen. Danach muss VW substantiiert und schlüssig vortragen, warum Winterkorn keine Kenntnis von den vorgenommenen Manipulationen gehabt haben soll. Das bedeutet prozessrechtlich eine ganz erhebliche Stärkung der Rechtsposition der klagenden Anleger und Investoren. Diese und andere positive Aussagen des OLG Braunschweig haben die Erfolgschancen der Kläger weiter deutlich erhöht. Die nächsten Verhandlungstermine sind auf den 26. November, den 3. Dezember und den 10. Dezember festgesetzt, weitere Termine folgen in 2019. Alle geschädigten Anleger und Investoren, die zwischen dem 6. Juni 2008 und dem 18. September 2015 VW-Aktien, VW-Anleihen, Derivate auf VW-Aktien und/oder Porsche-Aktien erworben haben und bislang noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben, können noch bis spätestens 31. Dezember 2018 Klage einreichen. Danach droht der absolute Verjährungseintritt. Interessenten können sich unter www.vw-klage.de kostenlos registrieren und erhalten dann umgehend weitere kostenlose Informationen. TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Axel Wegner | Rechtsanwalt Marvin Kewe | Rechtsanwalt Einhornstr. 21 | 72138 Kirchentellinsfurt | Germany Tel.: +49 7121 9090920 Fax: +49 7121 9090981 Mail: medien@tilp.de www.tilp.de Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG siehe hier. TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Wegbereiter für Anlegerrechte Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (“TILP”) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 ” ‘die’ führende Kapitalmarktrechtskanzlei”. Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2014/2015 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP seit über zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP “eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen . . . die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und . . .das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat”, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art “Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz”. Im Handbuch 2016/2017 wird TILP von JUVE sogar als einzige Kapitalanlegerkanzlei in der absoluten Spitzengruppe auf dem Gebiet “Prozessführung im Bereich Handel und Haftung” geführt. Die Kanzlei hat inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als “Sensationsurteil”, für Verbraucherschützer ist es ein “bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz”. TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die internationale Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben. TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. So hat TILP beispielsweise im “wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte” (Der Spiegel vom 3.3.2008) im Oktober 2014 vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom AG gewonnen, ebenso siegte die Kanzlei für den Musterkläger vor dem OLG München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Die Frankfurter Allgemeine bezeichnet Rechtsanwalt Tilp als “Fachmann für Massenklagen” (11.12.2014) und “Mister KapMuG” (18.09.2016). Andreas Tilp ist stellvertretender Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen AnwaltVerein und engagiert sich für die Interessen von Investoren und Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schlagwort(e): Dienstleistungen
28.09.2018 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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