GECCI Investment KG
GECCI Investment KG: Zinsen der Anleihe GECCI 2020/25 werden innerhalb der Heilungsfrist beglichen
Bockenem, 02. August 2022 – Die GECCI Gruppe informiert darüber, dass die
ursprünglich am 01. August fälligen Zinsen für Anleihe 2020/25 (ISIN DE000 A3E46C 5), Laufzeit fünf Jahre, Kupon 5,75%, verspätet, jedoch innerhalb der sogenannten Heilungsfrist von 30 Tagen beglichen werden. Hintergrund für die Verzögerung sind technische Störungen im Zusammenhang mit der Optimierung der Cashflows. Die Gruppe weist ausdrücklich darauf hin, dass sie die fälligen Zinsen jederzeit begleichen könnte und dies auch fristgerecht, wenn auch verspätet tun wird. Das Geschäftsmodell von GECCI ist stark vorfinanzierungslastig, d.h. für den Vertrieb der Einfamilienhäuser über GECCI Rent and Buy (mietübereignung.de) geht GECCI in Vorleistung sowohl bei den diversen Baumaterialien als auch bei allen sonstigen Bau- Dienstleistungen. Die Vorleistungen für das Vielhäuserprojekt in Bockenem-Bültum sind bereits getätigt, inzwischen steht im Abstand von ein bis zwei Monaten die Fertigstellung eines der Einfamilienhäuser an. Weitere Infos unter www.gecci.net und www.gecci-investment.de Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: GECCI Investment KG Schlagwort(e): Finanzen
02.08.2022 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | GECCI Investment KG |
Marktstr. 23 | |
31188 Holle | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)5062 898 9100 |
Fax: | +49 (0)5062 898 9109 |
E-Mail: | kontakt@gecci-investment.de |
Internet: | www.gecci-investment.de |
ISIN: | DE000A3E46C5, DE000A289QS7 |
WKN: | A3E46C, A289QS |
Börsen: | Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart |
EQS News ID: | 1411267 |
Ende der Mitteilung | DGAP-Media |
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