Value Management & Research AG
Kronberg im Taunus
– ISIN DE000A1RFHN7 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 13. August 2013 um 15:00 Uhr (Einlass ab 14:00 Uhr) im Raum ‘Moon’ der Accenture GmbH Campus Kronberg 1 61476 Kronberg im Taunus
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Value Management & Research AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts
und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 sowie dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB.
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Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen stehen im Internet unter http://www.vmr.de/ unter der Rubrik Investor
Relations und dort unter ‘Hauptversammlung’ zur Verfügung. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein. Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist entsprechend
der gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 amtierenden Vorstand Matthias Girnth
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats,
Günther Paul Löw, Peter Lang und Juho Hiltunen Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
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Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Die BAKER TILLY DEUTSCHLAND GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main wird zum Abschlussprüfer und
zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 gewählt.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung
durch einen durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben und sich spätestens am 6. August 2013 (24.00 Uhr MESZ) in Textform in deutscher
oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, also 23. Juli 2013 (0:00 Uhr MESZ), beziehen (‘Nachweisstichtag’) und in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens am 6. August
2013 (24.00 Uhr MESZ) unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Value Management & Research AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim
Telefax: +49 (0)621 – 7177213 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes
zu sorgen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern und sich daher alsbald mit ihrem depotführenden Institut
in Verbindung zu setzen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für das Recht zur Ausübung des Teilnahmerechts und für das Recht zur Ausübung
und für den Umfang des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine
Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besessen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, sind somit weder teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie sich nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, bleiben
auch dann teilnahmeberechtigt und im Umfang des nachgewiesenen Anteilsbesitzes stimmberechtigt, wenn sie ihre Aktien nach
dem Nachweisstichtag ganz oder teilweise veräußern. Für die Berechtigung zum Bezug einer Dividende ist der Nachweisstichtag
dagegen nicht relevant.
Verfahren für die Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der
in § 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft an der nachstehenden Anschrift oder elektronisch
unter der nachstehend angegebenen E-Mail-Adresse übermittelt werden. Gleiches gilt für den Widerruf einer erteilten Vollmacht.
Zur Vollmachtserteilung können die Aktionäre – ohne dass dies zwingend ist – das Formular verwenden, das jeder Eintrittskarte
beigefügt ist. Das Formular wird zudem auf Wunsch jeder stimmberechtigten Person in Textform übermittelt. Einen entsprechenden
Wunsch richten Sie bitte an die Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse:
Value Management & Research AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: +49 (0)621 – 7177213 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Wenn ein Kreditinstitut, ein ihnen gleichgestelltes Institut oder Unternehmen (§§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG) sowie
eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne des § 135 Absatz 8 AktG bevollmächtigt werden soll, besteht kein Textformerfordernis.
Die Vollmachtserklärung muss jedoch vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Sie muss zudem vollständig sein
und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen
wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wieder als besonderen Service an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft die folgende Regelung
fest: Dem Stimmrechtsvertreter müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt
erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige
Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Erteilung
der Vollmacht und der Stimmrechtsweisungen, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform.
Zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach
deren ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt wird und bis zum Ablauf des 12. August 2013 bei der Gesellschaft
unter der nachstehend angegebenen Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse eingegangen ist:
Value Management & Research AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim
Fax: +49 (0)621 – 7177213 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach diesem Datum eingehende Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht berücksichtigt werden.
Sonstiges
Auch im Fall einer Bevollmächtigung Dritter oder des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das sind zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung EUR 80.328,25, erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten (Value Management & Research AG, Campus Kronberg 7, 61476 Kronberg im Taunus) und
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 13. Juli 2013. Ein später zugegangenes Ergänzungsverlangen
wird nicht berücksichtigt.
Rechte der Aktionäre: Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu stellen. Dies gilt auch
für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern.
Gemäß § 126 Absatz 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten (dies sind u.a. Aktionäre, die es verlangen)
unter den dortigen Voraussetzungen sowie über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 29. Juli 2013. Ein Gegenantrag
und dessen Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz
2 AktG vorliegt; diese Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.vmr.de/ unter der
Rubrik Investor Relations und dort unter ‘Hauptversammlung’ beschrieben. Gegenanträge sind nur dann gestellt, wenn sie in
der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Vorschläge von Aktionären nach § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern brauchen nicht begründet
zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG
i.V.m. § 126 Absatz 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich
zu machen sind; diese Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.vmr.de/ unter der
Rubrik Investor Relations und dort unter ‘Hauptversammlung’ beschrieben. Im Übrigen gelten die oben erläuterten Voraussetzungen
und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend.
Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären richten Sie bitte an die nachstehend angegebene
Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse:
Value Management & Research AG
– Der Vorstand – Campus Kronberg 7 61476 Kronberg im Taunus Telefax: +49 (0) 6173 -3 27 98 31 E-Mail: MGirnth@vmr.de
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs und –
im Fall von Gegenanträgen – der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse http://www.vmr.de/
unter der Rubrik Investor Relations und dort unter ‘Hauptversammlung’ zugänglich gemacht.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Absatz
3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern, und unter den in § 21 Absatz 4 der Satzung genannten
Voraussetzungen darf der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen der vorstehend genannten Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126 Absatz 1, 127, und § 131 Abs.
1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.vmr.de/ unter der Rubrik Investor Relations und
dort unter ‘Hauptversammlung’.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 1.606.565,00 und ist in 1.606.565 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
je EUR 1,00 eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte
1.606.565 beträgt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger ist die Gesellschaft weder im Besitz
von eigenen Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG noch sind der Gesellschaft andere Umstände des Ruhens von Stimmrechten bekannt.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Gemäß § 124a AktG sind diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und
weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.vmr.de/ unter der Rubrik Investor Relations und dort unter ‘Hauptversammlung’ zugänglich.
Kronberg im Taunus, im Juni 2013
Value Management & Research AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße
72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.
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