Sino-German United AG
München
WKN SGU 888 ISIN DE000SGU8886
Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung
findet am Freitag, den 23. Oktober 2020, um 10:00 Uhr im Steigenberger Hotel München, Berliner Straße 85, 80805 München Deutschland,
statt.
I. |
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
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5. |
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
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II. |
Vorschläge zur Beschlussfassung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 24. April 2020 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt
es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) der Sino-German United AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind
vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2020.html |
veröffentlicht.
Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner werden alle genannten Dokumente auch
in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Frau Peng Pan, Herrn
Philipp Birnstingl, Herrn Hui Wang und Herrn Binlei Song für die Dauer ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zum Vorstand der Gesellschaft
Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert
Egger, Herrn Dr. Duo Wang, Herrn Shiqing Mao, Herrn Wei Song und Herrn Zhengjie Yu für die Dauer ihrer jeweiligen Zugehörigkeit
zum Aufsichtsrat der Gesellschaft Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
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5. |
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat der Sino-German United AG besteht gemäß §§ 95, 96 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung, aus drei Mitgliedern;
mitbestimmungsrechtliche Vorgaben sind bei der Besetzung nicht zu beachten. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden. Auf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 sind zwei der drei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen.
(a) |
Aufsichtsratsmitglied Herr Wei Song
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Shiqing Mao hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats am 19. August 2019 niedergelegt.
Das Amtsgericht München hat daraufhin auf Antrag des Vorstands der Sino-German United AG mit Beschluss vom 05. September 2019
Herrn Wei Song (Qingdao, China) als neues Aufsichtsratsmitglied der Sino-German United AG mit Wirkung vom 05. September 2019
für den Zeitraum bis zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung der Sino-German United AG bestellt. Angesichts der Befristung
der Bestellung ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Wei Song, Vorstand der Sino-German United Group Co., Ltd., wohnhaft in Qingdao,
China, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt,
zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Herr Song ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften (i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw.
(ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:
(i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats: keine
(ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:
* Vorstand der Sino-German United Group Co., Ltd..
Herr Wei Song übt in der Sino-German Ecopark Gruppe, zu der auch die Hauptaktionärin gehört, folgende Funktionen aus:
* Vorstand der Sino-German United Group Co., Ltd..
Herr Wei Song wurde 1973 in Henan, China, geboren. Er schloss ein Bachelorstudium mit der Fachrichtung International Business
ab und ist mit den Grundsätzen der Unternehmensführung hinreichend vertraut. Seit 2019 arbeitet Herr Wei Song für die Sino-German
United Group Co., Ltd.. Vor seinem Engagement in der Sino-German United Group Co., Ltd. arbeitete Herr Wei Song für folgende
Unternehmen:
1998-2001 Administrative Office Of Standing Committee Of People’s Congress des Huangdao Distriktes;
2001-2009 Bureau of Foreign Trade and Economic Cooperation des Huangdao Distriktes;
2009-2010 Chengfa Group
2010-2013 Qingdao Development Zone Tourism Development Co., Ltd.
2013-2015 Investment Promotion Bureau des Verwaltungskomitees der Zone für Internationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit (Deutsch-Chinesischer
Ökopark);
2015-2017 Büro der führenden Gruppe für den Bau charakteristischer und industrieller Städte der neuen Westküstenregion Qingdaos;
Seit 2019 Sino-German United Group Co., Ltd.
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(b) |
Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Norbert Egger
Die Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Norbert Egger endet mit der Beendigung der Hauptversammlung 2020, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Angesichts der Befristung der Bestellung ist die Erneuerung der
Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Dr. Nobert Egger, Erster Bürgermeister i.R. der Stadt Mannheim, wohnhaft in Mannheim,
Deutschland, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt,
erneut zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft der Sino-German United AG zu wählen.
Herr Dr. Egger ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften (i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
bzw. (ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:
(i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats: keine
(ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens: keine
Herr Dr. Nobert Egger wurde 1939 in Weinheim, Deutschland, geboren. Er schloss eine Promotion zum Dr. jur. ab und ist mit
den Grundsätzen der Unternehmensführung hinreichend vertraut. Seit 2016 amtiert er als Aufsichtsratsvorsitzender der Sino-German
United AG. Vor seinem Engagement in der Sino-German United AG arbeitete Herr Dr. Nobert Egger für folgende Unternehmen:
1968-1973 Rechtsamt der Stadt Mannheim;
1973-1979 Leiter des Liegenschaftsamtes der Stadt Mannheim;
1979-1981 Geschäftsführer einer großen städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Mannheim;
1981-1989 Bürgermeister der Stadt Mannheim;
1989-2005 Erster Bürgermeister, zuständig unter anderem für die Finanzen, den Wohnungs- und Städtebau, Stadtsanierung, Öffentlichen
Personennahverkehr und Energieversorgung;
Bis Ende 2007 Berater der EU-Kommissare für Energie und Öffentlichen Nahverkehr bei der Europäischen Union in Brüssel;
2013 Berater beim Sino-German Ecopark;
2016 Aufsichtsratsvorsitzender der Sino-German United AG und damit dann nur noch Ehrenberater beim Sino-German Ecopark;
Seit 2017 Mitglied der internationalen Expertenkommission der Stadt Qingdao zur Erarbeitung einer Weltstadtstrategie für Qingdao.
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III. |
Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
1. |
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 1.800.000,00 und ist eingeteilt
in 1.800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils 1.800.000. Zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
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2. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
(a) |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin spätestens am Freitag, 16. Oktober 2020 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden Adresse:
Sino-German United AG c/o GFEI IR Services GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover Deutschland Telefax: 0511-47 40 23 19 E-Mail: hv@gfei.de
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht
haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. Freitag, 2. Oktober 2020 (‘Nachweisstichtag‘ genannt), Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft
unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Freitag, 16. Oktober 2020 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Für den Nachweis und die Anmeldung genügt die Textform.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle
der Sino-German United AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises
des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Bitte beachten Sie,
dass grundsätzlich höchstens zwei (2) Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel
und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht
an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
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(b) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden
Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere Personen
von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder unter folgender Adresse gegenüber
der Gesellschaft erklärt werden:
Sino-German United AG Investor Relations Maximilianstr. 54 80538 München Deutschland Telefax: +49 (0) 89 2388 6848 E-Mail: investorrelations@sgu-ag.de
Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden. Der Nachweis einer
Vollmacht kann in Textform auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils
zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
ein anderes der nach § 135 Abs. 8 und 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie zusammen mit der Zusendung der Eintrittskarte,
die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular
kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2020.html |
abgerufen werden.
Auch nach Vollmachtserteilung können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.
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(c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet den Aktionären wiederum die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat Herrn Lars Kuhnke, Hannover, von der Firma
GFEI IR Services GmbH als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. Eine Vollmacht zugunsten des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters erfordert, dass diesem ausdrücklich Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt
werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abzustimmen; er kann die Stimmrechte
nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen
möchten, können hierzu sowie zur Erteilung von Weisungen das Formular, welches sie im Rahmen der Übersendung der Eintrittskarte
erhalten, nutzen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit
der Vollmacht und den Weisungen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis Donnerstag, 22. Oktober 2020 (24:00 Uhr), in Textform an folgende Adresse senden:
GFEI IR Services GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover Fax: 0049 511 47402319 E-Mail: hv@gfei.de
Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen zu Vollmachtserteilung können auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2020.html |
abgerufen werden.
Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der Hauptversammlung erschienene Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte
zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen und diesem Weisungen erteilen.
Auch nach Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich
an der Hauptversammlung teilnehmen.
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3. |
Rechte der Aktionäre
(a) |
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht EUR 90.000,00) oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Sino-German United AG zu richten und
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Dienstag, 22. September 2020 (24:00 Uhr). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen
an die folgende Adresse:
An den Vorstand Sino-German United AG Maximilianstr. 54 80538 München Deutschland
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Für Ergänzungsverlangen gilt gemäß § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG die Vorschrift des § 122 Absatz 1 Satz 3 AktG entsprechend.
Hiernach haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung der Frist
ist § 121 Abs. 7 AktG zu beachten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten,
sowie unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2020.html |
zugänglich gemacht.
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(b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
gemäß § 127 AktG unterbreiten.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen hingegen nicht begründet zu
werden.
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern müssen gemäß § 124 Absatz 3 Satz 3 AktG den Namen, ausgeübten
Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person (bei juristischen Personen die Firma und den Sitz) enthalten.
Solche Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
An den Vorstand Sino-German United AG Maximilianstr. 54 80538 München Telefax: +49 (0) 89 2388 6848 E-Mail: info@sgu-ag.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG
wird die Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetseite
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2020.html |
veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens Donnerstag, 8. Oktober 2020 (24:00 Uhr) bei der oben genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu
den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern muss gemäß § 127 Satz 2 AktG
nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag
unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten
enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine
Angaben zu den Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge
zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es
wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur
Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
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(c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand darf die Auskunft unter den
in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
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4. |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden
Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2020.html |
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IV. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist die Sino-German United AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1)
c) Datenschutz-Grundverordnung.
Der Dienstleister der Sino-German United AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten
von der Sino-German United AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Sino-German United AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der Sino-German United AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Sino-German United AG c/o GFEI IR Services GmbH Ostergrube 11 30559 Hannover Fax: 0049 511 47402319 E-Mail: hv@gfei.de
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Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
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V. |
Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
1. |
Hinweis auf die Internetseite
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2020.html |
zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machende Informationen liegen zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
aus.
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2. |
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.sgu-ag.de/hauptversammlung-2020.html |
veröffentlicht.
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3. |
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
Auf Grund der Covid-19-Krise besteht, Stand Einberufung der Hauptversammlung, eine Maskenpflicht beim Bewegen in den Räumlichkeiten
des Steigenberger Hotels. Während der Veranstaltung besteht am Sitzplatz keine Maskenpflicht. Wir bitten daher unsere Aktionäre
sich an die Vorgaben zu halten.
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München, im August 2020
Sino-German United AG
Der Vorstand
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