Pulsion Medical Systems SE
Feldkirchen
– ISIN DE0005487904 – – WKN 548 790 –
Ordentliche Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, den 15. Mai 2014, 11:00 Uhr,
im Gebäude
MesseCampus Riem, Erdgeschoß, Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München, (Einfahrt in die Tiefgarage: Werner-Eckert-Straße 11 – direkt neben SIXT),
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte
für die Pulsion Medical Systems SE und den Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs.
4 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013
Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Pulsion Medical
Systems SE, Hans-Riedl Str. 21, 85622 Feldkirchen, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind zudem vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft http://www.pulsion.com, dort über Investor/Hauptversammlung zugänglich.
Der Verwaltungsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss am 17. März 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE für das Geschäftsjahr
2013
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
der Pulsion Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2013 entscheiden zu lassen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Verwaltungsrats
zu beschließen:
a) |
Herrn Dr. Burkhard Wittek wird Entlastung erteilt.
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b) |
Herrn Jürgen Lauer wird Entlastung erteilt.
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c) |
Herrn Frank Fischer wird Entlastung erteilt.
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d) |
Herrn Patricio Lacalle wird Entlastung erteilt.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors der Pulsion Medical Systems SE für das Geschäftsjahr
2013
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden geschäftsführenden Direktor Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
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4. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 sollen EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Eigene
Aktien der Pulsion Medical Systems SE sind nicht dividendenberechtigt.
Der Verwaltungsrat schlägt daher vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 9.684.626,54 wie folgt zu
verwenden:
a) |
Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von EUR 0,04 pro Stückaktiefür 8.244.914 Aktien |
EUR |
330.000,00 |
b) |
Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
9.354.626,54 |
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EUR |
9.684.626,54 |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Pulsion Medical Systems SE unmittelbar oder mittelbar gehaltenen
eigenen Aktien am Tag der Einberufung der Hauptversammlung, die gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung
kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder veräußert
werden. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie
ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 16. Mai 2014.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, Niederlassung München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Dies umfasst
auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung
2014 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
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6. |
Unterrichtung über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft
Der Verwaltungsrat unterrichtet die Hauptversammlung über die Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 16. Mai 2013 beschlossenen
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, wie im Bericht des Verwaltungsrates betreffend die Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien angekündigt.
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7. |
Ersatzwahlen zum Verwaltungsrat
Mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2014 hat Herr Dr. Burkhard Wittek sein Amt als Vorsitzender
und Mitglied des Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE niedergelegt. Ebenso hat Herr Frank Fischer mit Wirkung zum
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2014 sein Amt als Mitglied des Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems
SE niedergelegt. Die Amtszeit endet jeweils mit Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr
2016 beschließt, längstens bis zum Ablauf von sechs Jahren nach ihrer Bestellung.
Im Hinblick auf die Niederlegung des Amtes durch Herrn Dr. Burkhard Wittek sowie durch Herrn Frank Fischer, sind zwei Mitglieder
des Verwaltungsrats neu zu wählen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende Personen als Mitglieder des Verwaltungsrats zu wählen, jeweils für die Zeit bis zum
Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, längstens bis zum Ablauf von
sechs Jahren nach ihrer Bestellung:
Heinz Jacqui, 53 Jahre, Bad Schwartau, Diplom-Ingenieur, Executive Vice President Getinge Medical Systems
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Verwaltungsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der MAQUET Medical Systems AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats der MAQUET Cardiopulmonary AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats der MAQUET GmbH
Reinhard Mayer, 46 Jahre, Lahr, Diplom-Wirtschafts-Ingenieur (FH), SFI, Chief Financial Officer Getinge Medical Systems
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Verwaltungsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Aufsichtsrats der MAQUET Medical Systems AG
Mitglied des Aufsichtsrats der MAQUET Cardiopulmonary AG
Mitglied des Aufsichtsrats der MAQUET Critical Care AB
Mitglied des Aufsichtsrats der MAQUET Italia S.p.A.
Mitglied des Aufsichtsrats der MAQUET Cardiopulmonary do Brasil Ind. e Com S.A.
Mitglied des Aufsichtsrats der MAQUET Polska Sp.z.o.o.
Mitglied des Aufsichtsrats der MAQUET (Suzhou) Co., Ltd.
Mitglied des Aufsichtsrats der MAQUET Olmed AB
Mitglied des Aufsichtsrats der Maquet Tibbi Sistemler Sanayi Ve Ticaret Anonim Sirketi
Mitglied des Aufsichtsrats der MAQUET GmbH
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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8. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Bezug auf die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat möchte die Fachkompetenz des Verwaltungsrats durch die Aufnahme eines weiteren Mitglieds verstärken. Der
Verwaltungsrat schlägt daher vor zu beschließen:
§ 7 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern.’
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9. |
Wahl zum Verwaltungsrat
Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Änderung der Satzung durch Eintragung in das Handelsregister
wird sich der Verwaltungsrat gemäß dem dann neu gefassten § 7 Abs. (1) der Satzung aus fünf Mitgliedern zusammensetzen, die
von der Hauptversammlung gewählt werden.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende Person als Mitglied des Verwaltungsrats zu wählen, aufschiebend bedingt durch die
Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister und für die Zeit bis zum
Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, längstens bis zum Ablauf von
sechs Jahren nach ihrer Bestellung:
Dr. Jens Viebke, 46 Jahre, Stockholm, M.Sc. in Chemical Engineering, M.B.A., President MAQUET Critical Care AB
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Verwaltungsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 24. April 2014 (00:00 Uhr) (Nachweisstichtag) beziehen. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform
(§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut zu erbringen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Postanschrift,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens am 08. Mai 2014 (24:00 Uhr), zugehen.
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Pulsion Medical Systems SE c/o Landesbank Baden-Württemberg Abt. 4027 H Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: 0711/12779264 E-Mail: hv-anmeldung@lbbw.de
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Kann der vorstehende Nachweis nicht erbracht werden, ist die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts durch
die Vorlage der Aktien bei der Gesellschaft nachzuweisen.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bzw. nach Vorlage der Aktien bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit weder an der Hauptversammlung teilnehmen noch Stimmrechte ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. eine Vereinigung von Aktionären, die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft
erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
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Pulsion Medical Systems SE z. Hd. des Geschäftsführenden Direktors Hauptversammlung Hans-Riedl-Straße 21 85622 Feldkirchen Telefax: 089/459914-481 E-Mail: investor@pulsion.com
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Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten
Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorigen Sätze entsprechend.
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt.
Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.PULSION.com
unter dem Link ‘Hauptversammlung’ abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft
zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Pulsion Medical
Systems SE vertreten zu lassen, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben. Auch in diesem Fall bedarf es
der ordnungsgemäßen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag durch den Aktionär. Als jeweils
einzelvertretungsberechtigte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung
haben wir Herrn Torsten Fues (Haubrok Corporate Events GmbH, München) benannt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihnen müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung
werden sie das Stimmrecht nicht ausüben. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen
erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und
Weisungen an die Stimmrechtvertreter der Gesellschaft sollen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum 12. Mai 2014 zugehen.
Rechte der Aktionäre gemäß § 50 Abs. 2 SEAG
Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Eine dreimonatige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien
i.S.d. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG ist gemäß § 50 Abs. 2 SEAG bei der SE keine
Voraussetzung für ein Tagesordnungsergänzungsverlangen. Das Verlangen ist schriftlich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 14. April 2014 zugehen.
Es wird gebeten, das Verlangen an folgende Adresse zu senden:
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PULSION Medical Systems SE Verwaltungsrat Hans-Riedl-Straße 21 85622 Feldkirchen
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter www.PULSION.com unter dem Link ‘Hauptversammlung’ bekannt gemacht.
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen Vorschläge des Verwaltungsrats zu bestimmten Tagesordnungspunkten
sowie Wahlvorschläge zur Wahl der neu zu wählenden Mitglieder des Verwaltungsrates (TOP 7) oder zur Wahl des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
(TOP 5) übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an die nachstehende Adresse
zu richten:
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PULSION Medical Systems SE z. Hd. des geschäftsführenden Direktoriums Hauptversammlung Hans-Riedl-Straße 21 85622 Feldkirchen Telefax: 089/459914-481 E-Mail: investor@pulsion.com
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Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 30. April 2014 (24:00 Uhr), unter dieser Adresse
eingegangenen Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter www.PULSION.com
unter dem Link ‘Hauptversammlung’ zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). In bestimmten, in § 126 Abs. 2 AktG geregelten Fällen
muss ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Verwaltungsrat
durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben
oder wenn sie Beleidigungen enthält. Die Begründung muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige
Übersendung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab zugänglich gemachte Gegenanträge müssen während der
Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt werden.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern gelten die vorstehenden
Sätze sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss und der Verwaltungsrat den Wahlvorschlag
auch dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen
sowie seine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 AktG).
§ 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Verwaltungsrat Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Da der hiermit
einberufenen Hauptversammlung u.a. der Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich die Auskunftspflicht
des Verwaltungsrates auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. In bestimmten,
in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen darf der Verwaltungsrat die Auskunft verweigern. Das gilt insbesondere insoweit, als
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit sich der Verwaltungsrat durch die Erteilung der Auskunft
strafbar machen würde.
§ 20 Abs. 3 Satz 1 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen
zu beschränken.
Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 50 Abs. 1 SEAG, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auch im Internet
unter www.PULSION.com unter dem Link ‘Hauptversammlung’ abrufbar.
Informationen nach § 124a AktG
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen
sind ebenfalls im Internet unter www.PULSION.com unter dem Link ‘Hauptversammlung’ zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 8.250.000,- und ist eingeteilt in 8.250.000 nennwertlose,
auf den Inhaber lautende Stückaktien mit insgesamt 8.250.000 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
5.086 eigene Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung sind daher 8.244.914 Aktien stimmberechtigt.
München, im April 2014
Pulsion Medical Systems SE
Der Verwaltungsrat
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