myCONTRACT24 Aktiengesellschaft
Hamburg
ISIN: DE000A1EL9G3/WKN: A1EL9G
2. ordentliche Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Die ordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, 03.
Juli 2012, um 10:00 Uhr im Novotel Hamburg Alster, Lübecker Straße 3, 22087 Hamburg statt.
Tagesordnung
1. Anzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 AktG, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht.
2. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 und dem Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Jahresabschluss 2011 festzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
Teilnahmebedingungen
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter Adresse der Anmeldestelle anmelden. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 12. Juni 2012, 00.00 Uhr (‘Nachweisstichtag’),
beziehen und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 26.
Juni 2012, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:
MyContract24 AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG FMS-FWA / Corporate Actions Am Markt 14-16 28195 Bremen Fax-Nr. +49-421-3603-153 oder E-Mail: hv@neelmeyer.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung
des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt,
ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung
sowie der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG genannten gleichgestellten Institutionen
oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form
der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht
werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bzw. des Widerrufs der Bevollmächtigung an
die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
myCONTRACT24 AG – Hauptversammlung – Bahngärten 11 D-22041 Hamburg Telefax: + 49 40 69 66 678 – 88 E-Mail: hv@mycontract24.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten
zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform. Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandt wird. Ein Formular steht auch unter http://www.mycontract24.de/investor/share zum Download zur Verfügung. Wir weisen
darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes
erforderlich sind. Die Vollmacht und die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind bis zum 28. Juni 2012, 24.00 Uhr bei der
Gesellschaft eingehend ausschließlich an
myCONTRACT24 AG – Hauptversammlung – Bahngärten 11 D-22041 Hamburg Telefax: + 49 40 69 66 678 – 88 E-Mail: hv@mycontract24.de
zu senden. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären
an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts
zu bevollmächtigen.
3. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
a) Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 460.750 Aktien, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Tagesordnungsergänzungsverlangen
müssen der Gesellschaft mindestens 21 Tage vor der Versammlung, also bis zum 12. Juni 2012, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse
zugehen:
myCONTRACT24 AG – Hauptversammlung – Bahngärten 11 D-22041 Hamburg
Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2
AktG verwiesen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen,
dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Nach Ansicht der Gesellschaft ist hierbei
auf den Tag der Hauptversammlung abzustellen, so dass die Aktionäre mindestens seit dem 03. April 2012, 00.00 Uhr Inhaber
der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen. Nach anderer Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten der
Zugang des Ergänzungsverlangens maßgeblich.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.mycontract24.de/investor/share
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge (§ 126 Abs. 1, § 127 AktG)
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten
zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum 19. Juni 2012, 24.00 Uhr, an folgende
Adresse zu richten:
myCONTRACT24 AG – Hauptversammlung – Bahngärten 11 D-22041 Hamburg Telefax: + 49 40 69 66 678 – 88 E-Mail: hv@mycontract24.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter http://www.mycontract24.de/investor/share
veröffentlichen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
c) Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
d) Unterlagen
Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mycontract24.de/investor/share zugänglich:
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der Inhalt dieser Einberufung,
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der Jahresabschluss 2011 und den Bericht des Aufsichtsrats
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die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
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das Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann,
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Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge
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5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 9.215.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es
bestehen also 9.215.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigene Aktien.
Hamburg, im Mai 2012
Der Vorstand
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