HYMER Aktiengesellschaft
Bad Waldsee
Wertpapier-Kenn-Nr. 609670 ISIN DE0006096704
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. April 2013, um 10.00 Uhr im Best Western Parkhotel Weingarten, Abt-Hyller-Straße 37-39, 88250 Weingarten, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. August 2012 sowie des Lageberichts,
des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. August 2012 abgelaufene Geschäftsjahr 2011/2012
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hymer.com (unter ‘Unternehmen’, ‘Investor Relations’, ‘Corporate Events’,
‘Hauptversammlung’) befinden sich Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der HYMER Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahrs 2011/2012 in Höhe von EUR 4.159.240,24 wie folgt zu verwenden:
– Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,88 je Stückaktie auf 4.000.000 dividendenberechtigte Stückaktien
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EUR |
3.520.000,00 |
– Einstellung des Restbetrags in die anderen Gewinnrücklagen |
EUR |
639.240,24 |
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Bilanzgewinn |
EUR |
4.159.240,24 |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ravensburg, zum Abschlussprüfer und
zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.
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6. |
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der HYMER Aktiengesellschaft auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs
AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Das Grundkapital der HYMER Aktiengesellschaft beträgt EUR 12.000.000,00 und ist in 4.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt.
Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG (‘EHVV‘) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 192607
eingetragen und geschäftsansässig in c/o Münster Stegmaier Rombach Family Office GmbH, Biberacher Straße 116, 88339 Bad Waldsee.
Die EHVV hält derzeit unmittelbar insgesamt 3.928.767 Stückaktien an der HYMER Aktiengesellschaft. Der EHVV gehören mithin
Aktien an der HYMER Aktiengesellschaft in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals. Sie ist damit Hauptaktionärin der HYMER
Aktiengesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Die EHVV hat am 27. November 2012 das auf den 26. November 2012 datierte Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die HYMER
Aktiengesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der HYMER Aktiengesellschaft solle über die Übertragung der Aktien der
übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die EHVV gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
beschließen. Die EHVV hat mit Schreiben an die HYMER Aktiengesellschaft vom 5. März 2013, der HYMER Aktiengesellschaft zugegangen
am 6. März 2013, ihr Übertragungsverlangen dahingehend konkretisiert, dass sie die Höhe der Barabfindung auf EUR 56,82 je
auf den Inhaber lautende Stückaktie der HYMER Aktiengesellschaft festgelegt hat.
Die EHVV hat dem Vorstand der HYMER Aktiengesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der Baden-Württembergische Bank
unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg (‘LBBW‘) vom 1. März 2013 übermittelt, durch welche die LBBW die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der EHVV übernimmt,
den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte
Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung der HYMER Aktiengesellschaft vom 5. März 2013 hat die EHVV gemäß §
327c Abs. 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit
der von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als
dem vom Landgericht Stuttgart ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt, der am 11. März 2013
einen schriftlichen Prüfungsbericht erstattet hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der EHVV folgenden Beschluss zu fassen:
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‘Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der HYMER Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden
gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG mit Sitz in
München, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 192607, zu zahlenden angemessenen Barabfindung
in Höhe von EUR 56,82 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der HYMER Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 3,00 auf die Hauptaktionärin übertragen.’
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Von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf liegen in den Geschäftsräumen der HYMER Aktiengesellschaft,
Holzstraße 19, 88339 Bad Waldsee, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
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der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
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die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der HYMER Aktiengesellschaft für
die Geschäftsjahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012,
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– |
der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG von der EHVV als Hauptaktionärin erstattete Übertragungsbericht vom 5. März 2013,
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– |
das Übertragungsverlangen der EHVV vom 26. November 2012, der HYMER Aktiengesellschaft zugegangen am 27. November 2012, und
das konkretisierte Übertragungsverlangen der EHVV vom 5. März 2013, der HYMER Aktiengesellschaft zugegangen am 6. März 2013,
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die Gewährleistungserklärung der LBBW gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 1. März 2013, sowie
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der nach § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG von dem durch das Landgericht Stuttgart bestellten sachverständigen Prüfer PKF FASSELT
SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, erstattete Prüfungsbericht vom 11. März 2013 über die Angemessenheit
der Barabfindung.
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Auf Verlangen wird jedem Aktionär der HYMER Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten
Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist zu richten an:
per Post an: |
HYMER Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 D-80637 München
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oder per Telefax an: |
+49(0)89-21027-298 |
oder per E-Mail an: |
info@haubrok-ce.de |
Die Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.hymer.com (unter ‘Unternehmen’, ‘Investor Relations’, ‘Corporate Events’, ‘Hauptversammlung’) abrufbar.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung anmelden (‘Anmeldung’) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen (‘Nachweis’). Der Nachweis ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu führen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 4. April
2013 (d.h. 4. April 2013, 0.00 Uhr) zu beziehen (‘Nachweiszeitpunkt’). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt
ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen
oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am
Donnerstag, 18. April 2013, 24.00 Uhr,
unter folgender Adresse eingehen:
HYMER Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 D-80637 München
oder an folgende Telefax-Nr.: +49(0)89-21027-298
oder an folgende E-Mail-Adresse: meldedaten@haubrok-ce.de
gesandt werden (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist für den Zweck der Fristwahrung der Zeitpunkt des
Eingangs maßgebend).
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
a) |
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.hymer.com (unter ‘Unternehmen’,
‘Investor Relations’, ‘Corporate Events’, ‘Hauptversammlung’) abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
HYMER Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 D-80637 München
oder Telefax-Nr.: +49(0)89-21027-298
oder E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
Diese Adresse (einschließlich Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für
die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten zur Verfügung.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, besteht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten
sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
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b) |
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine
Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht an den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular,
von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, und weitere Informationen werden den Aktionären
zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter
www.hymer.com (unter ‘Unternehmen’, ‘Investor Relations’, ‘Corporate Events’, ‘Hauptversammlung’) abgerufen werden.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 12.000.000,00 und ist in 4.000.000 Stamm-Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt.
Jede Stamm-Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 4.000.000.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das
Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Montag, 25. März 2013,
24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
HYMER Aktiengesellschaft – Vorstand – Holzstraße 19 88339 Bad Waldsee
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten
Adresse spätestens am Mittwoch, 10. April 2013, 24.00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
spätestens am Mittwoch, 10. April 2013, 24.00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter www.hymer.com (unter ‘Unternehmen’, ‘Investor
Relations’, ‘Corporate Events’, ‘Hauptversammlung’) zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig
eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
per Post an: |
HYMER Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 D-80637 München
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oder per Telefax an: |
+49(0)89-21027-298 |
oder per E-Mail an: |
gegenantraege@haubrok-ce.de |
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hymer.com (unter ‘Unternehmen’, ‘Investor Relations’,
‘Corporate Events’, ‘Hauptversammlung’) zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hymer.com
(unter ‘Unternehmen’, ‘Investor Relations’, ‘Corporate Events’, ‘Hauptversammlung’).
Ausliegende und abrufbare Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Holzstraße 19, 88339 Bad Waldsee, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung und
bis zu deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht
und der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5,
315 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012, und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
zur Einsicht der Aktionäre aus. Gleiches gilt für die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 6. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Das Verlangen ist zu richten an:
per Post an: |
HYMER Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 D-80637 München
|
oder per Telefax an: |
+49(0)89-21027-298 |
oder per E-Mail an: |
info@haubrok-ce.de |
Die vorbezeichneten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hymer.com (unter ‘Unternehmen’,
‘Investor Relations’, ‘Corporate Events’, ‘Hauptversammlung’) abrufbar.
Bad Waldsee, im März 2013
HYMER Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Waldsee
Der Vorstand
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