Präsentation aktueller Geschäftsverlauf
Der Vorstand wird detaillierte Informationen zum aktuellen Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft
präsentieren. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 7 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Erhöhung des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
(Tagesordnungspunkt 6):
Der Vorstand erstattet der für den 13. September 2023 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der DriveLock SE den nachfolgenden
schriftlichen Bericht zu der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Erhöhung des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre:
Herr Arved von Stackelberg, CEO der Gesellschaft, ist der alleinige Anteilseigner der zur Zeichnung berechtigten ARSTA UG
(haftungsbeschränkt) und soll auf diesem Weg mittelbar – als Teil seiner Gesamtvergütung – entsprechend eines Beteiligungsprogramms
an den Aktien der Gesellschaft beteiligt werden.
Die Aktien werden als Stammaktien ohne Vorzugsrecht ausgegeben, sodass auf Grundlage der Bewertung, die der letzten Kapitalerhöhung
vom 31. März 2023 zugrunde lag, ein Ausgabebetrag zum aktuellen gemeinen Wert in Höhe von EUR 1,00 pro Aktie vorgesehen ist.
Dieser Ausgabebetrag bezieht insbesondere die vorrangig zu befriedigenden Gesellschafterdarlehen sowie die zuletzt ausgegebenen
Vorzugsaktien mit ein.
Aktienbasierte Vergütungen dienen der Stärkung der Motivation von Mitarbeitern und Führungskräften sowie deren Identifikation
mit der Gesellschaft, an deren Entwicklung sie durch eine Beteiligung in Aktien teilhaben können. Durch geeignete Anknüpfungen
an den Ausgabebetrag und/oder geeignete Verfallbarkeitsbestimmungen kann dabei insbesondere auch dem Anliegen der Förderung
einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und einer Teilnahme der Berechtigten an der Wertentwicklung der Gesellschaft angemessen
Rechnung getragen werden. Vorliegend soll daher mit Herrn von Stackelberg im Rahmen seiner Beteiligung an der Gesellschaft
gleichzeitig ein Optionsvertrag abgeschlossen werden, der es erlaubt, Aktien von Herrn von Stackelberg bzw. seiner Gesellschaft,
der ARSTA UG, je nach Dauer seiner Tätigkeit für die Gesellschaft zu Anschaffungskosten zu erwerben, wenn er frühzeitig die
Gesellschaft verlassen sollte.
Solche aktien- und damit erfolgsbasierte Vergütungsmodelle für Mitarbeiter und Führungskräfte dienen dazu, die nachhaltige
Unternehmensentwicklung zu fördern und zugleich qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte zu gewinnen und an das Unternehmen
zu binden. Eine Verwendung von Aktien für diese Zwecke ist nur möglich, wenn insoweit das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen
wird. Die Verwendung von Aktien zur Bedienung dieser Programme statt einer baren Auszahlung der entsprechenden Zahlungsforderungen
schont ferner die Liquidität der Gesellschaft. Aus den vorstehenden Gründen lag der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
für die genannten Zwecke im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre und war sachlich gerechtfertigt.
Der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022/23, sowie der Bericht
des Vorstands an die Hauptversammlung zu Erhöhung des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, liegen
ab Einberufung der Hauptversammlung neben den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Büro Arved von Stackelberg) auch in den Geschäftsräumen
der Nordwind Capital GmbH in 80333 München, Residenzstraße 18, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus; um vorherige Terminabsprache
mit Herrn Christian Plangger (E-Mail: plangger@nordwindcapital.com, Telefon: +49 (89) 29 19 58-0) für eine Einsichtnahme wird
gebeten. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Verlangen kostenfrei mit separater Post zugesandt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind diejenigen Aktionäre, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Aktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten,
vertreten lassen. Nach § 17 Abs. 4 der Satzung kann Bevollmächtigter nur ein anderer Aktionär (oder dessen Vertreter), ein
von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter oder ein beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteter Angehöriger eines
rechts-, steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufs sein. Sofern der Aktionär keine natürliche Person ist, ist ferner die Vertretung
durch einen Angestellten des Aktionärs zulässig. Die Vollmacht muss nach § 19 Abs. 3 der Satzung jeweils schriftlich, per
Telefax oder in Textform per E-Mail erteilt werden.
Gegenanträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG können der Gesellschaft per Post unter der Anschrift Landsberger
Str. 396, 81241 München, oder per Telefax unter der Nummer +49 (89) 29 19 58 58 oder per E-Mail unter der Adresse plangger@nordwindcapital.com
übersandt werden. Sie werden nur unter den in § 126 AktG näher bezeichneten Voraussetzungen zugänglich gemacht.
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