C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
Hamburg
– Wertpapier-Kenn-Nummer 765 800 – – International Securities Identification Number (ISIN) DE0007658007 –
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
Ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 23. August 2013, 12:00 Uhr, im Gebäude der Deutsche Bank AG, Alter Wall 37, 20457 Hamburg, ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012/2013. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2012/2013 von EUR 2.131.874,41
a) |
in Höhe von EUR 1.905.750,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,75 je Stückaktie zu verwenden,
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b) |
den verbleibenden Rest von EUR 226.124,41 auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über den ergebnisabhängigen Teil der Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2012/2013. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ergebnisabhängigen Teil der Aufsichtsratsvergütung entsprechend § 7 Ziffer 6 der
Satzung auf insgesamt EUR 11.700,00 zzgl. Umsatzsteuer festzusetzen und auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder wie folgt
zu verteilen:
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Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 5.200,00 zzgl. Umsatzsteuer
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– |
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 3.900,00 zzgl. Umsatzsteuer
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– |
Das dritte Aufsichtsratsmitglied erhält EUR 2.600,00 zzgl. Umsatzsteuer
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg vor.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 693.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten
ausgegeben.
Gegenwärtig hält die Gesellschaft 33 eigene Aktien treuhänderisch. Aus diesen 33 eigenen Aktien kann die Gesellschaft keine
Stimmrechte ausüben. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher 692.967
unter Abzug dieser eigenen Aktien und 693.000 ohne Abzug dieser eigenen Aktien.
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Unterlagen
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden von der Einberufung an im Internet unter www.cjvogelag.de unter der Rubrik ‘Investor Relations/Hauptversammlungen’ veröffentlicht.
Die Unterlagen werden außerdem in der ordentlichen Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt. Sie können von der Einberufung
an auch zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der C. J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Wandsbeker
Str. 3-7, 22179 Hamburg, eingesehen werden. Als zusätzlicher Service werden vorstehende Unterlagen den Aktionären auf deren
Verlangen auch kostenfrei zugesendet.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123
Abs. 3 S. 3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Sie muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16. August 2013 (24:00 Uhr) zugehen.
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn
(00:00 Uhr) des 2. August 2013 (sog. Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 16. August 2013 (24:00 Uhr) zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen
Aktien grundsätzlich nicht teilnahme- und stimmberechtigt; etwas anderes gilt nur dann, soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher
die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Anmeldeadresse zu übermitteln:
C. J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN c/o Deutsche Bank AG General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Per Telefax: 069 / 12012-86045 Per E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden
Institut in Verbindung zu setzen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten, ausüben lassen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem
Aktiengesetz der Textform; § 135 AktG bleibt unberührt. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten
Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Fax verwenden Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter bitte die nachfolgende Adresse:
C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN Wandsbeker Str. 3-7 22179 Hamburg Telefax: 040 / 6461 2960
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse
WP.HV@Xchanging.com zu übersenden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte
zugesendet.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Tagesordnungsergänzung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital
von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (C. J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Vorstand, Wandsbeker Str. 3-7,
22179 Hamburg) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 23. Juli 2013 (24.00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also mindestens seit dem 23. Mai 2013) Inhaber der Aktien sind.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem
Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse der Gesellschaft www.cjvogelag.de unter der Rubrik ‘Investor Relations/Hauptversammlungen’ zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
übersenden. Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft Wahlvorschläge zur Wahl des
Abschlussprüfers übermitteln.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG und § 127 AktG sind ausschließlich an die
C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN Wandsbeker Str. 3-7 22179 Hamburg Telefax: 040 / 6461 2960 E-Mail: info@cjvogelag.de
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 8. August 2013 (24:00 Uhr) mit einer Begründung zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung des Gegenantrags
unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.cjvogelag.de unter der Rubrik ‘Investor Relations/Hauptversammlungen’ veröffentlicht.
Auch Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers, die der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse mindestens
14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 8. August 2013 (24:00 Uhr) zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs unverzüglich in der oben genannten Weise veröffentlicht,
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person, bei juristischen Personen als Abschlussprüfer
die Firma und den Sitz enthalten (vgl. § 127 S. 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 AktG). Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter dieser Internetadresse
zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter
den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag zu einem gesetzes-
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das
Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die
Auskunftspflicht erstreckt sich grundsätzlich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen; auch hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).
Weitere Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.cjvogelag.de unter der Rubrik ‘Investor Relations/Hauptversammlungen’ abrufbar.
Hinweis auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft www.cjvogelag.de unter der Rubrik ‘Investor Relations/Hauptversammlungen’.
Hamburg, im Juli 2013
Der Vorstand
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