B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.01.2010 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.12.2009 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- B+S Banksysteme Aktiengesellschaft München - WKN 126215 - - ISIN DE 000 126215 2 - - WKN A0XYKY - - ISIN DE 000 A0XYKY 9 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 26. Januar 2010 um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) im Konferenzzentrum der Hanns-Seidel-Stiftung Lazarettstraße 33 80636 München stattfindenden Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Tagesordnung und die Vorschläge zur Beschlussfassung werden hiermit wie folgt bekannt gemacht. Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB. Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst, da das Gesetz keine Beschlussfassung über den festgestellten Jahresabschluss und die weiteren Unterlagen vorsieht. Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Peter Bauch, Wilhelm Berger und Heinz Schier für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 und dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Joachim Wollny für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder bzw. des ehemaligen Mitglieds des Vorstands entscheiden zu lassen. Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Prof. Dr. Herbert Kofler, Dr. Manfred Seyfried und Dr. Werner Steinwender für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 und den ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrates Franz Egermann, Robert Käß und Dr. Alexander Schierjott für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder bzw. ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 01. Juli 2009 - 30. Juni 2010 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die AWI Treuhand & Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 01. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 zu bestellen. Beschlussfassung bezüglich der Einzelangaben der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass die individuelle Angabe der Vorstandsbezüge, wie sie § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB vorsieht, zu stark in die Privatsphäre der betroffenen Vorstandsmitglieder eingreift. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deswegen unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Bei der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft haben die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB verlangten Angaben zu unterbleiben. Dieser Beschluss gilt für das am 01.07.2009 begonnene Geschäftsjahr und die vier folgenden Geschäftsjahre.' Teilnahme an der Hauptversammlung Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.209.933 und ist eingeteilt in 6.209.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt 6.129.933, da die Gesellschaft zur Zeit 80.000 eigene Aktien hält, aus der ihr keine Stimmrechte zustehen. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 05. Januar 2010, (Record Date) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 19. Januar 2010, zugehen: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft c/o Bankhaus Reuschel & Co. KG Maximiliansplatz 13 80333 München Telefax: 089 / 2289350 Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 Abs. 9 und Abs. 12 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit den Genannten abzustimmen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht bzw. des Widerrufs folgende Emailadresse an: ir@bs-ag.com Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird. Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien gewesen sind und die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten werden. Hierbei besteht Unsicherheit, ob sich die Frist von drei Monaten auf den Zugang des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft oder den Tag der Hauptversammlung bezieht. In letztgenanntem Fall müssten die Antragsteller nachweisen, dass sie seit dem 25. Oktober 2009 Inhaber der Aktien gewesen sind. Die Gesellschaft wird Ergänzungsverlangen bekannt machen, wenn dieser Nachweis erbracht wird. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 26. Dezember 2009, zugehen. Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://www.bs-ag.com (im Menüpunkt 'Investor Relations', Unterpunkt 'Hauptversammlung') zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11. Januar 2010, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat. B+S Banksysteme Aktiengesellschaft Hauptversammlung Rüdesheimer Str. 7 80686 München Telefax: 089 / 74 119 - 599 E-Mail: ir@bs-ag.com Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort oder Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 2, § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne Anwendung dieser Vorschriften hätte. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.bs-ag.com (im Menüpunkt 'Investor Relations', Unterpunkt 'Hauptversammlung' bzw. 'Finanzberichte') zugänglich: Der Inhalt dieser Einberufung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können, nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht. München, im Dezember 2009 Der Vorstand 14.12.2009 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft Rüdesheimer Str. 7 80686 München Deutschland E-Mail: ir@bs-ag.com Internet: http://www.bs-ag.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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