Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand
Die Ludic GmbH schlägt vor, den bereits bekannt gemachten TOP 8 erneut wortidentisch nach der Änderung der folgenden Punkte
zur Beschlussfassung zu stellen.
Die Beträge sind wie folgt zu ändern:
– |
Statt EUR 360.000 soll die fixe Vergütung EUR 180.000 betragen.
|
– |
Die variable Vergütung soll von EUR 90.000 auf EUR 180.000 angehoben werden.
|
– |
Bei einem Ebit des Geschäftsjahres von mehr als 1.500 TEUR werden 8% des diesen Wert übersteigenden EBIT, maximal 120.000
EUR, variabel vergütet.
|
Die Berechtigung des Aufsichtsrats dem Vorstand eine Ermessenstantieme bis zu EUR 90.000,00 zu gewähren, soll ersatzlos gestrichen
werden.
Der Beschlussantrag der Ludic GmbH zu TOP 9 für das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
lautet somit zusammengefasst wie folgt:
Die Vergütung des Vorstandes besteht überwiegend aus fixen Bestandteilen und in geringem Umfang aus einer erfolgsbezogenen
Komponente. Die Maximalvergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands nebst einer etwaigen Tätigkeit in allen verbundenen
Unternehmen beträgt für jedes Mitglied des Vorstands bis zu EUR 360.000,00 brutto, aufgeteilt in einen fixen Vergütungsbestandteil
in Höhe von 50 % der Maximalvergütung und in einen variablen Vergütungsbestandteil in Höhe von maximal 50 % der Maximalvergütung.
Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen durch die private Dienstwagennutzung und
Zuschüsse zur Sozialversicherung. Sofern ein Mitglied des Vorstands eine Vergütung von einem verbundenen Unternehmen erhält,
gilt in dieser Höhe der Vergütungsanspruch des jeweiligen Vorstands gegenüber der Gesellschaft als abgegolten.
Fixe Vergütung Die fixe Vergütung beträgt bis zu EUR 180.000,00 pro Geschäftsjahr und wird erfolgsunabhängig bezahlt.
Variable Vergütung Ziel der variablen Vergütung soll die Entlohnung der nachhaltigen Leistung des Vorstands anhand der langfristigen Unternehmensentwicklung
sein.
Die Ansprüche auf die variable Vergütung sind begrenzt auf bis zu EUR 180.000,00 (bzw. 50 % des Zieljahreseinkommen) (CAP).
Grundlage für die Berechnung des variablen Vergütungsbestandteils ist jeweils der vom Wirtschaftsprüfer aufgestellte Konzernabschluss
nach IFRS. Die variable Vergütung wird in dem Monat zur Zahlung fällig, der dem Monat folgt, in dem der Konzernabschluss der
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft festgestellt wird.
Abhängig vom Erreichen bestimmter Ziele des Konzerns (nach IFRS) wird eine variable Vergütung entsprechend der nachfolgenden
Tabelle bezahlt:
Ziel |
Zielgröße |
Variable Vergütung |
Rechenzentrumssicherheit und -verfügbarkeit im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr |
> 99% |
bis zu 18.000 EUR |
Bestand wiederkehrender Einkünfte aus Wartung und ASP im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr |
Größer oder gleich Vorjahreswert |
bis zu 27.000 EUR |
EBIT des Geschäftsjahres |
|
Jeweils bis zu |
|
negativ – 500 TEUR |
0,00 EUR |
|
501 – 1.000 TEUR |
13.500,00 EUR |
|
1.001 – 1.500 TEUR |
27.000,00 EUR |
|
über 1.501 TEUR |
8 % des diesen Wert übersteigenden EBIT, maximal 120.000 EUR |
|