GCG
GCG gibt Erklarung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus
DGAP-News: GCG 11.09.2014 / 15:00 --------------------------------------------------------------------- LAKE SUCCESS, N.Y., 2014-09-11 15:00 CEST (GLOBE NEWSWIRE) -- Die folgende Erklarung wird von GCG hinsichtlich des vorgeschlagenen Vergleichs mit RMBS herausgegeben. BENACHRICHTIGUNG UBER EIN GERICHTLICHES VERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ANNAHME DES ABGEANDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS MIT JP MORGAN HIERMIT WERDEN ALLE INHABER VON ZERTIFIKATEN, SCHULDSCHEINEN ODER ANDERWEITIGEN WERTPAPIEREN ('ZERTIFIKATSINHABER') DER IN ANLAGE A AUFGEFUHRTEN HYPOTHEKENGESICHERTEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE (DIE 'EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE') SOWIE ANDERE PERSONEN, DIE EIN POTENZIELLES INTERESSE AN DEN EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTEN HABEN, BENACHRICHTIGT. DIE ZERTIFIKATSINHABER SOWIE ANDERE EMPFANGER DER BENACHRICHTIGUNG SOLLTEN DIESE BENACHRICHTIGUNG UND DIE DARIN GENANNTEN MATERIALIEN SORGFALTIG IN ABSPRACHE MIT IHREN JURISTISCHEN UND FINANZIELLEN BERATERN LESEN. DIE ANNAHME DES ABGEANDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS KONNTE SICH MASSGEBLICH AUF DIE INTERESSEN DER ZERTIFIKATSINHABER AUSWIRKEN. DIE BENACHRICHTIGUNG ERGEHT HIERMIT DURCH: THE BANK OF NEW YORK MELLON THE BANK OF NEW YORK MELLON TRUST COMPANY, N.A. DEUTSCHE BANK NATIONAL TRUST COMPANY HSBC BANK USA, NATIONAL ASSOCIATION LAW DEBENTURE TRUST COMPANY OF NEW YORK U.S. BANK NATIONAL ASSOCIATION WELLS FARGO BANK, NATIONAL ASSOCIATION WILMINGTON TRUST, NATIONAL ASSOCIATION VON DENEN JEDE IN IHRER EIGENSCHAFT ALS TREUHANDER, FUR WERTPAPIERE BESTELLTER TREUHANDER, SEPARATER TREUHANDER UND/ODER NACHFOLGETREUHANDER DER EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND KREDITINSTITUTE (ZUSAMMENFASSEND DIE 'EMPFANGENDEN TREUHANDER' UND JEDE EINZELNE EIN 'EMPFANGENDER TREUHANDER') DIE ZERTIFIKATSINHABER BENACHRICHTIGT. DIESE BENACHRICHTIGUNG ENTHALT WICHTIGE INFORMATIONEN FUR ZERTIFIKATSINHABER. ALLE WERTPAPIERVERWAHRUNGSSTELLEN, DEPOTSTELLEN UND ANDERE MITTLER, FALLS ZUTREFFEND, DIE DIESE BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN, WERDEN AUFGEFORDERT, DIE RUCKUBERTRAGUNG DIESER BENACHRICHTIGUNG AN DIE ZERTIFIKATSINHABER RECHTZEITIG ZU FORCIEREN. Datum: 20. August 2014 Diese Benachrichtigung (die 'Benachrichtigung') ergeht an Sie von den empfangenden Treuhandern im Rahmen gewisser geltender Pooling- und Dienstleistungsvereinbarungen, Vertragsurkunden, Dienstleistungsvereinbarungen, Hypothekendarlehens-Kaufvertrage, Abtretungs- und Ubernahmevertrage und/oder anderer Vertrage, die fur die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute (die 'geltenden Vertrage') gelten. ANNAHME DES ABGEANDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS Diese Benachrichtigung bezieht sich auf das durch eine Gruppe von 21 (einundzwanzig) institutionellen Anlegern (die 'institutionellen Anleger') und JPMorgan Chase & Co. und ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften ('JPMorgan') am 15. November 2013 geschlossene und am 29. Juli 2014 abgeanderte RMBS Trust Settlement Agreement (RMBS Treuhand-Vergleichsvertrag) (das 'Modified Proposed Settlement Agreement' (abgeanderter Vorschlag des Vergleichsvertrags) oder den 'Vergleich'). Eine Ausfertigung des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags kann hier aufgerufen werden: http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Modified_Proposed_Settlement_Agreement .pdf. In der englischen Fassung dieser Benachrichtigung gross geschriebene und nicht anderweitig definierte Begriffe haben die ihnen im abgeanderten Vorschlag des Vergleichsvertrags zugeschriebene Bedeutung. In einer vorausgegangenen Benachrichtigung an die Zertifikatsinhaber vom 1. August 2014 informierten die empfangenden Treuhander die Zertifikatsinhaber, dass sie am 1. August 2014 nach einem Auswertungsverfahren unter Berucksichtigung von Gutachten JPMorgan benachrichtigten, dass beide im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute, fur die sie als Treuhander, fur Wertpapiere bestellter Treuhander, separater Treuhander und/oder Nachfolgetreuhander handeln, den abgeanderten Vorschlag des Vergleichsvertrags vorbehaltlich der endgultigen gerichtlichen Genehmigung angenommen hatten. RECHTSKRAFTIGE GERICHTLICHE GENEHMIGUNG - BENACHRICHTIGUNG UBER EIN GERICHTLICHES VERFAHREN Die empfangenden Treuhander haben gemass CPLR # 7701 In the matter of the application of U.S. Bank National Association, et al., (Index No. 652382/2014) (das 'Verfahren gemass Artikel 77') beim Supreme Court of the State of New York, County of New York (das 'Gericht') einen Antrag (der 'Antrag') eingereicht und ein gerichtliches Verfahren angestrengt. Im Verfahren gemass Artikel 77 beantragen die Treuhander ein Gerichtsurteil, dass die Annahme des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags durch die empfangenden Treuhander im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute im Rahmen der geltenden Vertrage rechtmassig ist und dass die Zertifikatsinhaber in Bezug auf die Auswertung durch die empfangenden Treuhander und deren Annahme des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags und der Implementierung desselben keine Anspruche gegen die empfangenden Treuhander geltend machen konnen. Der Erlass eines solchen Urteils wurde - nachdem es rechtsgultig und unanfechtbar ist (einschliesslich des Ablaufs einer Frist fur die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Uberprufung) - die 'endgultige gerichtliche Genehmigung' darstellen, wie sie im abgeanderten Vorschlag des Vergleichsvertrags definiert ist. Am 15. August 2014 erliess das Gericht eine Verfugung (die 'Verfugung vom 15. August') uber die Bekanntmachung bezuglich des Verfahrens gemass Artikel 77 und ordnete u. a. Folgendes an: -- Jeder mit einer Beteiligung an den empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten hat im Gerichtsgebaude, 60 Centre Street, New York, New York am 16. Dezember 2014 ('Datum der Anhorung') um 10:00 Uhr, oder sobald eine Anhorung moglich ist, zu IAS Part 60 Einwendungen vorzubringen, warum kein Urteil gemass CPLR # 7701 zugunsten der empfangenden Treuhander als Treuhander, fur Wertpapiere bestellte Treuhander, separate Treuhander und/oder Nachfolgetreuhander fur die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute ergehen soll. -- Das Gericht behalt sich das Recht vor, das Anhorungsdatum oder eine Vertagung ohne vorherige Benachrichtigung und lediglich durch eine mundliche Ankundigung am Anhorungs- oder Vertagungstag oder durch eine elektronisch ergangene Verfugung zu verlegen; das Gericht behalt sich ferner das Recht vor, die Teilnahme der empfangenden Treuhander am Vergleich (einschliesslich der Abanderungen, denen die Beteiligten gemass den Vertragsbedingungen zugestimmt haben) zu genehmigen, ohne dass eine weitere Benachrichtigung als die in der Verfugung vom 15. August ergeht. -- Jede potenziell betroffene Person, die eine Stellungnahme fur oder gegen den Vergleich und/oder Antrag abgeben mochte, kann dies personlich oder durch einen Anwalt am Anhorungstag tun und kann auf weitere Veranlassung durch das Gericht angemessene und relevante Beweise oder Argumente vorbringen, jedoch unter der Voraussetzung und nur mit Ausnahme triftiger Grunde, dass das Erscheinen und die Einwande gegen den Vergleich dem Gericht gegenuber schriftlich begrundet und diesbezugliche Unterlagen dem Gericht und dem Anwalt der empfangenden Treuhander bis zum 3. November 2014 vorgelegt werden. -- Fur jede potenziell betroffene Person, die ihren Einspruch nicht gemass der Verfugung vom 15. August erhebt, gilt dies als Verzicht auf das Einspruchsrecht (einschliesslich etwaiger Berufungsrechte) und hieraus entsteht ein endgultiger Ausschluss der Erhebung solcher Einspruche laut Verfahren gemass Artikel 77 oder bei anderen Gerichtsverfahren, sofern das Gericht nichts anderes anordnet. -- Bis zum 3. Dezember 2014 sind samtliche Unterlagen in Beantwortung etwaiger Einwande oder Vortrage zugunsten des Vergleichs bei Gericht einzureichen und (i) allen Personen zuzustellen, die Einwande erhoben haben und (ii) allen Personen zuzustellen, denen die Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess beizutreten und die offiziell beim Verfahren gemass Artikel 77 laut CPLR # 320 erschienen sind. -- Ausser im Fall von triftigen Grunden darf nur der Anwalt der empfangenden Treuhander am Anhorungstag gehort werden, es sei denn, es wurden gemass der Verfugung vom 15. August Einwande erhoben oder Vortrage zugunsten des Vergleichs eingereicht. -- Das Gericht behalt die ausschliessliche Zustandigkeit uber die empfangenden Treuhander, die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute sowie alle Treuhand-Nutzniesser (vergangene, gegenwartige oder zukunftige) in allen Angelegenheiten des Vergleichs und des Verfahrens gemass Artikel 77. -- Wahrend der Anhangigkeit des Verfahrens gemass Artikel 77 konnen die empfangenden Treuhander um Anweisung des Gerichts ersuchen, bevor sie auf Geltendmachungen, Behauptungen, Benachrichtigungen oder Anweisungen von Treuhand-Nutzniessern bezuglich der Angelegenheit des Verfahrens gemass Artikel 77 reagieren oder Massnahmen ergreifen. -- Alle erforderlichen Unterlagen oder solche, die von empfangenden Treuhandern eingereicht werden durfen, oder von Parteien, denen die Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind uber das e-filing-System des Gerichts ('NYSCEF') zuzustellen, es sei denn, eine Partei oder ein Empfanger ist davon ausgenommen, sowie per Express oder personliche Zustellung. -- Alle Unterlagen, die von einem Gegner oder einer anderen, potenziell beteiligten Person zugestellt werden, der keine offizielle Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind durch Einreichen uber NYSCEF zuzustellen, es sei denn, eine Partei oder ein Empfanger ist davon ausgenommen, sowie per Express oder personliche Zustellung an die empfangenden Treuhander. -- Zwei Ausdrucke aller zugestellten Unterlagen sind ebenfalls mit Zustellungsbestatigung beim fur Part 60 zustandigen Justizbeamten bis zum erforderlichen Einreichungstermin einzureichen. (Absatz 6 der Verfugung vom 15. August erfordert z. B., dass eine schriftliche Ankundigung des Erscheinens bis zum 3. November 2014 zugestellt und eingereicht werden muss. Ausdrucke sind ebenfalls beim fur Part 60 zustandigen Justizbeamten bis zu diesem Datum einzureichen). Fur alle Unterlagen, fur die diese Aufforderung zur Klagebegrundung kein Zustellungs- oder Einreichungsdatum festlegt, sind die zwei Ausdrucke beim fur Part 60 zustandigen Justizbeamten vor dem Rucksendedatum einzureichen und - falls moglich - mindestens sieben Tage vor dem Rucksendedatum. Ausser im Fall von triftigen Grunden wird ein Antrag auf Anhorung nur dann gewahrt, wenn die Ausdrucke gemass diesem Absatz eingereicht wurden. -- Fur eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens mit Begrundung der Einwande sowie andere schriftliche Antrage und Unterlagen, die fur Zwecke im Rahmen des Verfahrens gemass Artikel 77 erforderlich sind oder eingereicht werden konnen, gelten die nachfolgenden Anforderungen. Die Unterlagen mussen zweizeilig sein und durfen mit Ausnahme der urkundlichen Beweise nicht mehr als 15 Seiten umfassen, es sei denn, das Gericht gewahrt vor dem Einreichen der Unterlagen eine Erweiterung der Seitenbegrenzung. (Eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens, eine Begrundung der Einwande und ein unterstutzendes Rechtsgutachten durfen z. B. zusammen nicht mehr als 15 Seiten umfassen) und -- ein Antrag fur die Erlaubnis, dem Prozess offiziell beizutreten (im Gegensatz zum Einreichen einer schriftlichen Mitteilung des Erscheinens) hat durch eine Aufforderung zur Klagebegrundung und nicht durch einen separaten Antrag zu erfolgen. Bis zum 15. August 2014 zugestellte und eingereichte Antrage werden vom Gericht akzeptiert. Die Verfugung vom 15. August kann hier aufgerufen werden: http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Interim%20Decision%20and%20Order%20on% 20Order%20to%20Show%20Cause.pdf. Im Anschluss an die Anhorung gemass Artikel 77 bestimmt das Gericht u. a., ob die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewahrt werden soll und berucksichtigt andere wichtige Angelegenheiten des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags. Falls die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewahrt wird und rechtskraftig und unanfechtbar ist (einschliesslich des Ablaufs einer Frist fur die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Uberprufung) und die anderen Bedingungen fur das Inkrafttreten des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags erfullt sind, tritt der abgeanderte Vorschlag des Vergleichsvertrags in Kraft mit Wirkung auf die Rechte und Interessen aller Zertifikatsinhaber und deren Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfanger an den empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten, einschliesslich des Verzichts auf Anspruche gegen JPMorgan im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute in Bezug auf Zusicherungs-, Gewahrleistungs- und Dienstleistungsanspruche. Eine vollstandige Beschreibung der hierin vorgesehenen Freistellungen befindet sich im abgeanderten Vorschlag des Vergleichsvertrags. Falls das Gericht die angeforderte Entscheidung gewahrt und das Urteil rechtskraftig und unanfechtbar ist (einschliesslich des Ablaufs einer Frist fur die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Uberprufung) und die anderen Bedingungen fur das Inkrafttreten des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags erfullt sind, sind alle Zertifikatsinhaber an den abgeanderten Vorschlag des Vergleichsvertrags gebunden, selbst wenn sie in der Sache erschienen sind oder Einwande gegen den abgeanderten Vorschlag des Vergleichsvertrags erhoben haben. Der Antrag, samtliche zu dessen Unterstutzung eingereichte Unterlagen, samtliche durch das Gericht erlassenen Verfugungen sowie andere relevante Informationen bezuglich des Verfahrens gemass Artikel 77 konnen online unter http://www.rmbstrusteesettlement.com/index.php (die 'JPM Proposed Settlement Website') aufgerufen werden. Die Website wird aktualisiert, sobald neue Unterlagen eingereicht werden oder zusatzliche Anordnungen in dem Verfahren gemass Artikel 77 erlassen werden. Ausserdem sollten Sie alle beim Gericht eingereichten Dokumente auf der Website des Gerichts erhalten: http://iapps.courts.state.ny.us/iscroll/. Fragen werden unter Tel. (855) 382-6461 (innerhalb der USA) oder (513) 785-0998 (ausserhalb der USA) oder per E-Mail entgegengenommen: questions@rmbstrusteesettlement.com. Zertifikatsinhaber durfen Anfragen NICHT an das Gericht oder Justizangestellte richten. SONSTIGES Diese Benachrichtigung ist eine Zusammenfassung des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags und des Verfahrens gemass Artikel 77 und stellt keine vollstandige Beschreibung davon dar. Sie ist auch keine Zusammenfassung oder Beschreibung der einschlagigen Gesetze oder juristischen Verfahren. Zertifikatsinhabern und anderen potenziell beteiligten Personen wird nahegelegt, die Auswirkungen des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags sorgfaltig abzuwagen, einschliesslich der Freistellung von den Zusicherungs-, Gewahrleistungs- und Dienstleistungsanspruchen, und ihre eigenen juristischen und finanziellen Berater zu konsultieren. Zertifikatsinhaber und andere an den empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten interessierte Personen sollten sich nicht auf die empfangenden Treuhander, deren Anwalt, Experten oder sonstige Berater des empfangenden Treuhanders als einzige Informationsquelle verlassen. Bitte beachten Sie, dass diese Benachrichtigung nicht als Anlage-, Rechnungslegungs-, Finanz-, Rechts-, Steuer- oder anderweitige Beratung durch die empfangenden Treuhander oder deren Direktoren, leitenden Angestellten, Teilhaber, Vertreter, Anwalte oder Mitarbeiter gedacht ist oder als solche auszulegen ist. Jede naturliche oder juristische Person, die diese Benachrichtigung erhalt, sollte bezuglich der hier beschriebenen Angelegenheiten den Rat ihrer eigenen Berater einholen. ANLAGE A Liste der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute Akzeptiert unter der Voraussetzung eines rechtsgultigen Gerichtsbeschlusses nach einem gerichtlichen Verfahren gemass Abschnitt 2.03(c) des abgeanderten Vorschlags des Vergleichsvertrags. Falls nicht anderweitig angegeben, gilt die Annahme in Bezug auf alle Kreditinstitute oder ggf. Unterdarlehens-Gruppen eines bestimmten Trusts. The Bank of New York Mellon, as Trustee BALTA 2005-1 BALTA 2005-10 BALTA 2005-2 BALTA 2005-3 BALTA 2005-4 BALTA 2005-5 BALTA 2005-7 BALTA 2005-8 BALTA 2005-9 BALTA 2006-1 BALTA 2006-2 BSABS 2005-SD1 BSABS 2005-SD2 BSABS 2005-SD3 BSABS 2005-SD4 BSABS 2006-2 BSABS 2006-3 BSABS 2006-4 BSABS 2006-SD1 BSABS 2006-SD2 BSABS 2006-SD3 BSABS 2006-SD4 BSABS 2007-1 CHASE 2006-S2 GPMF 2005-AR1 PRIME 2005-1 SAMI 2005-AR1 SAMI 2005-AR2 SAMI 2005-AR3 SAMI 2005-AR4 SAMI 2005-AR6 SAMI 2005-AR7 SAMI 2005-AR8 SAMI 2006-AR1 SAMI 2006-AR2 SAMI 2006-AR3 SAMI 2006-AR4 SAMI 2006-AR5 SAMI 2006-AR6 SAMI 2006-AR7 SAMI 2006-AR8 The Bank of New York Mellon Trust Company, as Trustee CFLX 2007-1 CFLX 2007-2 CFLX 2007-3 CFLX 2007-M1 CHASE 2006-S3 CHASE 2006-S4 CHASE 2007-A1 CHASE 2007-A2 CHASE 2007-A3 CHASE 2007-S1 CHASE 2007-S2 CHASE 2007-S3 CHASE 2007-S4 CHASE 2007-S5 CHASE 2007-S6 Deutsche Bank National Trust Company JPMAC 2007-CH1 JPMAC 2007-CH2 JPMAC 2007-CH3 JPMAC 2007-CH4 JPMAC 2007-CH5 JPMAC 2007-HE1 MSST 2007-1 HSBC Bank USA, National Association BSMF 2006-AC1 JPALT 2006-A5 JPALT 2006-A7 JPALT 2007-A1 JPMMT 2006-A5 JPMMT 2007-A1 JPMMT 2007-A2 JPMMT 2007-A5 JPMMT 2007-A6 LUM 2006-3 U.S. Bank National Association, as Trustee BALTA 2006-3 BSABS 2005-2 BSABS 2005-3 BSABS 2005-4 BSABS 2005-AC1 BSABS 2005-AC2 BSABS 2005-AC3 BSABS 2005-AC4 BSABS 2005-AC5 BSABS 2005-AC6 BSABS 2005-AC7 BSABS 2005-AC8 BSABS 2005-AC9 BSABS 2005-AQ1 BSABS 2005-AQ2 BSABS 2005-EC1 BSABS 2005-FR1 BSABS 2005-HE1 BSABS 2005-HE10 BSABS 2005-HE11 BSABS 2005-HE12 BSABS 2005-HE2 BSABS 2005-HE3 BSABS 2005-HE4 BSABS 2005-HE5 BSABS 2005-HE6 BSABS 2005-HE7 BSABS 2005-HE8 BSABS 2005-HE9 BSABS 2005-TC1 BSABS 2005-TC2 BSABS 2006-1 BSABS 2006-AC1 BSABS 2006-AC2 BSABS 2006-AC3 BSABS 2006-AC4 BSABS 2006-AC5 BSABS 2006-AQ1 BSABS 2006-EC1 BSABS 2006-EC2 BSABS 2006-HE1 BSABS 2006-HE10 BSABS 2006-HE2 BSABS 2006-HE5 BSABS 2006-HE6 BSABS 2006-HE7 BSABS 2006-HE8 BSABS 2006-HE9 BSABS 2006-IM1 BSABS 2006-PC1 BSABS 2007-AC1 BSABS 2007-AQ1 BSABS 2007-FS1 BSABS 2007-HE1 BSABS 2007-HE2 BSABS 2007-HE3 BSABS 2007-HE4, Loan Group II only BSABS 2007-HE5 BSABS 2007-HE6 BSABS 2007-HE7 BSARM 2005-1 BSARM 2005-10 BSARM 2005-11 BSARM 2005-12 BSARM 2005-2 BSARM 2005-3 BSARM 2005-4 BSARM 2005-5 BSARM 2005-6 BSARM 2005-7 BSARM 2005-9 BSARM 2006-1 BSARM 2006-2 BSMF 2006-SL5 BUMT 2005-1 CFLX 2005-1 CFLX 2005-2 CFLX 2006-1 CFLX 2006-2 CHASE 2005-A1 CHASE 2005-A2 CHASE 2005-S1 CHASE 2005-S2 CHASE 2005-S3 CHASE 2006-A1 CHASE 2006-S1 EMCM 2005-A EMCM 2005-B EMCM 2006-A JPALT 2005-A2 JPALT 2005-S1 JPALT 2006-A1 JPALT 2006-A2 JPALT 2006-A3 JPALT 2006-A4 JPALT 2006-A6 JPALT 2006-S1 JPALT 2006-S2 JPALT 2006-S3 JPALT 2006-S4 JPALT 2007-A2 JPALT 2007-S1 JPMAC 2005-FLD1 JPMAC 2005-FRE1 JPMAC 2005-OPT1 JPMAC 2005-OPT2 JPMAC 2005-WMC1 JPMAC 2006-ACC1 JPMAC 2006-CH1 JPMAC 2006-CH2 JPMAC 2006-CW1 JPMAC 2006-CW2 JPMAC 2006-FRE1 JPMAC 2006-FRE2 JPMAC 2006-HE1 JPMAC 2006-HE2 JPMAC 2006-HE3, Group 1 only JPMAC 2006-NC1 JPMAC 2006-NC2 JPMAC 2006-RM1 JPMAC 2006-WMC1 JPMAC 2006-WMC2, Group 1 only JPMAC 2006-WMC3, Group 1 only JPMAC 2006-WMC4, Group 1 only JPMMT 2005-A1 JPMMT 2005-A2 JPMMT 2005-A3 JPMMT 2005-A4 JPMMT 2005-A5 JPMMT 2005-A6 JPMMT 2005-A7 JPMMT 2005-A8 JPMMT 2005-ALT1 JPMMT 2005-S1 JPMMT 2005-S2 JPMMT 2005-S3 JPMMT 2006-A1 JPMMT 2006-A2 JPMMT 2006-A3 JPMMT 2006-A4 JPMMT 2006-A6 JPMMT 2006-A7 JPMMT 2006-S1 JPMMT 2006-S2 JPMMT 2006-S3 JPMMT 2006-S4 JPMMT 2007-A3 JPMMT 2007-A4 JPMMT 2007-S1 JPMMT 2007-S2 JPMMT 2007-S3 LUM 2005-1 PRIME 2005-2 PRIME 2005-3 PRIME 2005-4 PRIME 2005-5 PRIME 2006-1 PRIME 2006-2 PRIME 2006-CL1 PRIME 2007-1 PRIME 2007-2 PRIME 2007-3 SACO 2005-6 SACO 2005-9 SACO 2005-WM1 SACO 2005-WM2 SACO 2005-WM3 SACO 2006-4 SAMI 2005-AR5 Wells Fargo Bank, National Association, as Trustee Law Debenture Trust Company of New York, as Separate Trustee BSABS 2005-1 BSABS 2007-AC2 BSABS 2007-AC3 BSABS 2007-AC4 BSABS 2007-AC5 BSABS 2007-AC6 BSARM 2007-3 BSARM 2007-5 BSMF 2006-AR1 BSMF 2006-AR2 BSMF 2006-AR3 BSMF 2006-AR4 BSMF 2006-AR5 BSMF 2007-AR1, Loan Group I only BSMF 2007-AR2 BSMF 2007-AR3 BSMF 2007-AR4 BSMF 2007-AR5 GPMF 2005-AR2 GPMF 2005-AR3 GPMF 2005-AR4 GPMF 2005-AR5 GPMF 2006-AR1 GPMF 2006-AR2 GPMF 2006-AR3 SACO 2005-1 SACO 2005-2 SACO 2005-3 SACO 2007-VA1 SAMI 2007-AR4 Wilmington Trust, National Association, as Trustee BALTA 2006-4 BALTA 2006-5, Loan Group II loans only BALTA 2006-6 BALTA 2006-7 BALTA 2006-8, Loan Group III loans only BALTA 2007-1, Loan Group II loans only BALTA 2007-2 BALTA 2007-3 BSAAT 2007-1, Sub-Group III loans only BSABS 2005-CL1 BSABS 2006-HE3 BSABS 2006-HE4 BSABS 2007-2 BSABS 2007-SD1 BSABS 2007-SD2 BSABS 2007-SD3 BSARM 2006-4 BSARM 2007-1 BSARM 2007-2 BSARM 2007-4 BSSLT 2007-SV1 GPMF 2007-HE1 PRIME 2006-DR1 SACO 2005-4 SACO 2005-5 SACO 2005-7 SACO 2005-8 SACO 2005-10, Loan Group II loans only SACO 2005-GP1 SACO 2006-1 SACO 2006-12, Loan Group II loans only SACO 2007-1, Loan Group II loans only SAMI 2007-AR1 SAMI 2007-AR2 SAMI 2007-AR3 SAMI 2007-AR5 SAMI 2007-AR6 SAMI 2007-AR7, Sub-Loan Group III loans only Quelle: GCG Medienkontakt(e): Lael Dowd, GCG, 703.447.4920 News Source: NASDAQ OMX --------------------------------------------------------------------- 11.09.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: GCG United States ISIN: US9901530587 Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 286675 11.09.2014
Aktuelle News
Aktuelle Berichte
Keine Berichte gefunden
Anstehende Events
Keine Events gefunden
Webcasts
Keine Webcasts gefunden