Erste Abwicklungsanstalt
Erste Abwicklungsanstalt: EAA CBB – Europäische Zentralbank genehmigt Rückgabe der Vollbanklizenz
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Pressemitteilung EAA CBB Düsseldorf, den 17. März 2021. Die EAA-Tochtergesellschaft EAA Covered Bond Bank Plc (seit 15. März 2021 Erste EAA Ireland Plc) wurde am 11. März 2021 von der Europäischen Zentralbank informiert, dass ihre Vollbanklizenz und ihre Lizenz als sogenannte Designated Credit Institution – vergleichbar mit einer Pfandbriefbanklizenz – entsprechend dem von ihr gestellten Antrag per 12. März 2021 widerrufen wurde. “Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Abwicklung der Gesellschaft”, sagt der zuständige EAA-Vorstand Christian Doppstadt. “Damit werden wir die Bank weit vor dem ursprünglich geplanten Termin Ende 2027 schließen können und dies wirtschaftlich vorteilhafter als im März 2020 zu erwarten war, nachdem aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ein geplanter Verkauf nicht umgesetzt werden konnte. Wir erreichen damit unser Ziel, die negativen finanziellen Folgen für den Abwicklungsplan der EAA so gering wie möglich zu halten”, so Doppstadt weiter. Das Restportfolio der EAA Covered Bond Bank wurde im Vorgriff auf die Rückgabe der Banklizenz bereits im vergangenen Jahr auf die EAA übertragen. Die notwendigen Schritte zur Liquidation der Gesellschaft werden nun kurzfristig eingeleitet. Mit einem Abschluss der Liquidation wird aktuell im Jahr 2022 gerechnet. Die EAA Covered Bond Bank ist einer deutschen Pfandbriefbank vergleichbar. Sie war bis zu der Rückgabe ihrer Lizenzen eine der letzten Mehrheitsbeteiligungen mit operativem Geschäftsbetrieb im Portfolio der EAA, die seit 2009/2010 die Vermögenspositionen der ehemaligen WestLB verlustminimierend abbaut.
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Die EAA ist eine wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts. Sie wurde 2009 errichtet, um zur Stabilisierung der Finanzmärkte beizutragen. Gemäß Statut ist es ihre Aufgabe, von der ehemaligen WestLB übernommene Risikopositionen verlustminimierend abzubauen. Sie übernahm Positionen im Volumen von insgesamt etwa 200 Milliarden Euro. Die Übertragung erfolgte in zwei Schritten: Die sogenannte Erstbefüllung im Jahr 2009/2010 umfasste Kredite und Wertpapiere im Nominalvolumen von 77,5 Milliarden Euro. Der zweite Transfer, die sogenannte Nachbefüllung, erfolgte 2012 und umfasste Kredite, Wertpapiere (Bankbestand) und Derivate (Handelsbestand) im Umfang von 124,4 Milliarden Euro. Die EAA ist als öffentlich-rechtliche Einrichtung insolvenzfest ausgestattet und refinanziert sich eigenständig am Kapitalmarkt. Die in ihrem Statut festgelegten Verlustausgleichspflichten des Landes NRW, der NRW-Sparkassen- und Landschaftsverbände sowie des Finanzmarktstabilisierungsfonds ermöglichen es ihr, günstige Konditionen bei der Emission von Wertpapieren zu erzielen. Ihre Planung ist jedoch darauf ausgerichtet, die Abwicklungstätigkeit mindestens mit einer schwarzen Null zu beenden – und somit ohne finanzielle Inanspruchnahme der Verlustausgleichspflichten auszukommen. Beteiligte der EAA sind das Land Nordrhein-Westfalen (rund 48,2%), die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände (jeweils rund 25%) und die beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände (jeweils rund 0,9%).
17.03.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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