Erste Abwicklungsanstalt
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Mitteilung gemäß § 12 der Emissionsbedingungen der jeweiligen Schuldverschreibungen (wie nachstehend definiert)
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Ersetzung der
Ersten Abwicklungsanstalt
durch die
Deutsche Bank Aktiengesellschaft
als Emissions- und Hauptzahlstelle
im Zusammenhang mit den folgenden Schuldverschreibungen (zusammen, die “Schuldverschreibungen“), die im Rahmen des Debt Issuance Programme der Ersten Abwicklungsanstalt (das “Programm“) begeben wurden:
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USD 1.250.000.000 1,625 % Schuldverschreibungen fällig am 23. Januar 2023 |
EUR 10.000.000 2,00 % Schuldverschreibungen fällig am 6. Februar 2023 |
USD 1.500.000.000 0,50 % Schuldverschreibungen fällig am 2. Juni 2023 |
USD 1.000.000.000 0,250 % Schuldverschreibungen fällig am 25. August 2023 |
EUR 1.000.000.000 0,01 % Schuldverschreibungen fällig am 3. November 2023 |
USD 1.000.000.000 0,25 % Schuldverschreibungen fällig am 1. März 2024 |
USD 1.000.000.000 0,875 % Schuldverschreibungen fällig am 30. Oktober 2024 |
EUR 50.000.000 variabel verzinsliche Schuldverschreibungen fällig am 27. Januar 2025
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Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland hat die Erste Abwicklungsanstalt mit Sitz in Friedrichstraße 84, 40217 Düsseldorf, Deutschland als Emissions- und Hauptzahlstelle der Schuldverschreibungen ersetzt.
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Wir möchten Sie auf Folgendes hinweisen:
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1. Ersetzung |
Mit Wirkung ab dem 16. Januar 2023 (der “Ersetzungstag“) |
1.1 hat Deutsche Bank Aktiengesellschaft die Erste Abwicklungsanstalt als Emissions- und Hauptzahlstelle nach Maßgabe von § 6 der Emissionsbedingungen jeder Serie von Schuldverschreibungen ersetzt; |
1.2 hat Deutsche Bank Aktiengesellschaft sämtliche Verpflichtungen, die die Erste Abwicklungsanstalt in ihrer Eigenschaft als Emissions- und Hauptzahlstelle aus den Schuldverschreibungen entstehen, übernommen; und |
1.3 ist die Erste Abwicklungsanstalt von sämtlichen Verpflichtungen freigestellt worden, die ihr in ihrer Eigenschaft als Emissions- und Hauptzahlstelle aus den Schuldverschreibungen entstehen.
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2. Korrespondenz |
Ab dem Ersetzungstag ist sämtliche an die Erste Abwicklungsanstalt in ihrer Funktion als Emissions- und Hauptzahlstelle gerichtete Korrespondenz im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen ausschließlich an die Deutsche Bank Aktiengesellschaft an ihre vorstehend angegebene Anschrift zu übermitteln. |