Initiative Minderheitsaktionäre e.V.
Die Initiative Minderheitsaktionäre kommentiert die Eröffnung des Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Volkswagen AG und die Porsche SE
DGAP-News: Initiative Minderheitsaktionäre e.V. / Schlagwort(e): Rechtssache Berlin, 10. September 2018: Anlässlich der heutigen Eröffnung des Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Volkswagen AG und die Porsche SE nimmt Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, zu zentralen Aspekten aus der Sicht von Minderheitsaktionären Stellung: “Aus Sicht der Aktionäre ist es begrüßenswert, dass es nun zu einer ersten juristischen Aufarbeitung der Vermögensschäden aus dem Volkswagen-Diesel-Skandal kommt. Wir hoffen, dass das Verfahren sich nicht so in die Länge zieht wie bei der Telekom. Leider sind die gegenwärtigen Bedingungen im Rechtsschutz für Aktionäre höchst mangelhaft. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist reformbedürftig. Besonders bezüglich der Beweissituation sollte der Gesetzgeber den Geschädigten bessere Tools zur Hand geben.” “Ein Blick in die USA zeigt, gerade mit Blick auf die geschädigten Autokäufer, wie es auch gehen kann. Dort wurden die Betroffenen längst entschädigt, weil sie mit einer echten Sammelklage Strafschadenersatz erfolgreich für sich einklagen konnten. In Deutschland geht man aber lieber Umwege: Künftig sollen es Verbände übernehmen, ein Musterurteil zu erreichen, mit dem dann der Einzelne seinen Schadenersatz individuell einklagen darf. Abgesehen vom Zeitfaktor und der ausbleibenden Entlastung der Gerichte steht der Verbraucher dann beim Schadenersatz wieder allein da.”
Die Initiative Minderheitsaktionäre Die Initiative Minderheitsaktionäre e.V. wurde 2016 von unabhängigen Anlegern gegründet. Von ihrem Sitz in der Hauptstadt Berlin aus betreibt die Initiative eine Kommunikationsplattform für Informationen rund um die sozialpolitische Funktion der Aktienanlage. Wir wirken auf die Verbesserung der Aktionärsrechte in der Rechts- und Wirtschaftspolitik hin, insbesondere dort, wo Minderheitsrechte über Jahre abgebaut worden sind. Wir möchten einen Dialog mit dem Gesetzgeber, der Justiz, den juristischen Fakultäten, den Medien sowie mit anderen interessierten Zielgruppen darüber führen, wie die Rechte der Anleger wieder gestärkt werden können.
10.09.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |