CARPEVIGO Holding AG
Carpevigo: Entscheidungsgrundlage für Anleihegläubiger
CARPEVIGO Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges Carpevigo: Entscheidungsgrundlage für Anleihegläubiger Am Donnerstag, den 18.07.2013 stehen Gläubigerversammlungen an. Die Gläubiger der einzelnen Anleihen beschließen, ob sie Carpevigo ein Schuldenmoratorium gewähren. Ein ab sofort verfügbarer Bericht soll den betroffenen Anlegern die Ursachen der eingetretenen Situation erläutern und die derzeitigen Alternativen aufzeigen. Carpevigo überlässt Anleihegläubigern, die sich durch einen Depotauszug legitimieren müssen, eine Analyse der Situation (Anfragen bitte per E-Mail: invest@carpevigo.de). Darin werden die wesentlichen Aspekte aufgezeigt, die in der aktuellen Situation zu bedenken sind. Wichtig ist eine Abgrenzung zwischen den in der Gläubigerversammlung anstehenden Punkten und sonstigen Aspekten, die ebenfalls wichtig, derzeit aber noch nicht zu entscheiden sind. Die Anleihegläubiger haben in den Versammlungen abzuwägen, ob sie im Rahmen eines Schuldenmoratoriums aktuelle Fälligkeiten der entsprechenden Anleihen hinausschieben wollen oder nicht. In den Gläubigerversammlungen werden nur die Rahmenbedingungen des jeweiligen Schuldenmoratoriums beschlossen. Abzuwägen sind also nur die Alternativen, ein Schuldenmoratorium mitzutragen oder es abzulehnen (mit der Konsequenz, dass ein Insolvenzverfahren unvermeidbar würde). Es geht zunächst nicht darum Einzelheiten eines Sanierungsweges zu beschließen oder gar eine umfassende Regelung der Sach- und Rechtslage zu treffen. Es ist üblicherweise in derartigen Situationen davon auszugehen, dass sich auch Anlegeranwälte einschalten werden. Mit einer schlichten Ablehnung des Schuldenmoratoriums kann die derzeitige Situation aber sicher nicht zutreffend bewertet werden. Wir empfehlen daher dringend eine unbeeinflusste und sachliche Abwägung des Für und Wider hinsichtlich des vorgeschlagenen Schuldenmoratoriums. An dieser Stelle sei eine Verknüpfung zu ganz aktuellen Veröffentlichungen aus der Presse gestattet, um unseren Anleihegläubigern die Hintergründe der aktuellen Situation angemessen aufzuzeigen. Die sogenannte Solar Reform wird brisant diskutiert. Es stehen sich zwei prägnante Vor- und Nachteile gegenüber. Seit der Reform gibt es (angeblich) positive Auswirkungen auf den Strompreis der Verbraucher. Dem steht ein Wegbrechen der Deutschen Solarbranche auf breiter Front gegenüber. Links zu diesem Thema sind auf unserer homepage (www.carpevigo.de) abrufbar. Carpevigo konnte sich dieser nachteiligen Branchen-Entwicklung nicht entziehen. Das Kernproblem besteht darin, dass der Rezession in der Solarbranche eine entsprechende Reaktion des Finanzmarktes folgte. Finanzierungen am Kreditmarkt waren für Carpevigo zuletzt praktisch nicht mehr zu erlangen. Letzte Chancen haben sich erst unmittelbar vor unserer Pressemitteilung vom 26.06.2013 zerschlagen. Zur Wahrung sämtlicher gesetzlicher Fristen haben wir daraufhin umgehend und mit erheblichem Zeitdruck ein Sanierungs-konzept entwickelt. Anleihegläubiger sollen sich hiervon nicht unter Druck gesetzt fühlen. Unser Sanierungskonzept besteht aus zwei Phasen. In einem ersten Schritt sollen in den Gläubigerversammlungen durch ein Schuldenmoratorium die Rahmenbedingungen für die Sanierung beschlossen werden. Dies räumt der Gesellschaft die notwendige Zeit ein, in einem zweiten Schritt die eigentlichen Sanierungsalternativen in einem nachhaltigen Restrukturierungs-Plan zusam-menzuführen. Die Anleihegläubiger können in den anstehenden Versammlungen einen gemeinsamen Vertreter wählen. Dieser gemeinsame Vertreter – vertritt in der zweiten Phase der Sanierung, d.h. bei der Aufstellung und Durchführung des Restrukturierungsplans gebündelt die Interessen aller Anleihegläubiger. Dies erleichtert die im Zusammenhang mit der Sanierung erforderlichen Abstimmungen. Vorstand und Aufsichtsrat von Carpevigo befürworten zur Insolvenzvermeidung nach-drücklich die Zustimmung zum vorgeschlagenen Schuldenmoratorium. Es gilt mit aller Kraft die Substanz des Unternehmens zu erhalten. Im Interesse aller Beteiligten ist ein vernünftiger und sachgerechter Umgang mit der gegenwärtigen Situation der Gesellschaft sehr wichtig. Weitere Informationen: Ende der Corporate News 11.07.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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