Elector GmbH
Balda AG: Elector setzt Abberufung von Dr. Naschke als Leiter der außerordentlichen Hauptversammlung durch
Elector GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges Balda AG: Elector setzt Abberufung von Dr. Naschke als Leiter der außerordentlichen Hauptversammlung durch – Amtsgericht Bad Oeynhausen sieht Anzeichen für mangelnde Neutralität – Prof. Dr. Christoph Seibt zum Versammlungsleiter für die außerordentliche Hauptversammlung am 4./5. September 2013 bestimmt Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat dem Antrag der Elector GmbH stattgegeben, den Aufsichtsratsvorsitzenden der Balda AG, Dr. Michael Naschke, als Versammlungsleiter der für den 4./5. September 2013 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung abzuberufen. Mit Prof. Dr. Christoph Seibt, Partner der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, hat das Amtsgericht an seiner Stelle einen anerkannten Experten für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht zum Versammlungsleiter bestimmt. Das Amtsgericht sieht in seiner Begründung Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen und mangelnde Neutralität von Dr. Naschke und bezieht sich dabei auf seine Leitung der von der Elector GmbH einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juli 2013. Dr. Naschke hatte eine Abstimmung über die Neuwahl des Aufsichtsrats mit der Behauptung verhindert, dass die anwesenden Aktionäre nicht zur Stimmrechtsausübung berechtigt seien, da die Gesellschaft mit der Anmeldestelle ‘nicht einverstanden war’, so der Wortlaut der Pressemitteilung der Balda AG vom 18. Juli 2013. Das Amtsgericht stellt hierzu fest: ‘Der Aufsichtsratsvorsitzende erweckte durch sein Verhalten zur Feststellung der Rechtwidrigkeit des Anmeldeverfahrens […] bei unvoreingenommener Prüfung aus Sicht eines objektiven, unbeteiligten Dritten den Eindruck, dass dem Minderheitsbegehren nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden sollte.’ Mit Blick auf die in Kürze stattfindende weitere außerordentliche Hauptversammlung ‘sollte zweifelsfrei sein, dass der Versammlungsleiter seiner Aufgabe im Interesse aller Aktionäre gerecht wird’. Dies sah das Amtsgericht bei einer erneuten Versammlungsleitung durch Dr. Naschke als nicht gewährleistet an. Darüber hinaus erkennt das Amtsgericht in der Versammlungsleitung von Dr. Naschke am 18. Juli 2013 weitere Anhaltspunkte für mangelnde Neutralität, unter anderem durch die geplante Ausgabe von Einzelstimmkarten statt Sammelstimmkarten, durch die eine Beschlussfassung der Hauptversammlung am Versammlungstag erfahrungsgemäß nicht mehr möglich gewesen wäre. Dr. Thomas van Aubel, Geschäftsführer der Elector GmbH, sagte hierzu: ‘Wir begrüßen den Beschluss des Amtsgerichts und sehen uns in der Auffassung bestätigt, dass Dr. Naschke am 18. Juli seine Position als Versammlungsleiter missbraucht hat, um eine Abstimmung über seine Abwahl und die Neuwahl des Aufsichtsrats zu verhindern. Damit wäre eine neutrale Versammlungsleitung der bevorstehenden außerordentlichen Hauptversammlung ebenfalls nicht gewährleistet gewesen. Mit der Berufung von Prof. Dr. Seibt sind unsere Bedenken ausgeräumt. Einer freien Willensbildung der Aktionäre über die künftige Besetzung des Aufsichtsrats der Balda AG sollte damit nichts mehr im Wege stehen.’ Die Elector GmbH schlägt der Hauptversammlung der Balda AG vor, sowohl den Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Michael Naschke als auch die beiden lediglich gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder abzuwählen. Als neue Kandidaten benennt Elector den Düsseldorfer Medizintechnik-Fachmann Oliver Oechsle, die Berliner Steuerberaterin Frauke Vogler sowie den Geschäftsführer und Eigentümer der Elector GmbH, Dr. Thomas van Aubel. Weitere Informationen unter www.baldaaohv2013.de Pressekontakt: FTI Consulting Thomas M. Krammer Über die Elector GmbH: Die Elector GmbH ist eine Investmentgesellschaft, die derzeit (Stand 23.08.2013) eine Beteiligung von 29,94% an der Balda AG hält. Die Elector GmbH versteht sich als strategischer, langfristig orientierter Investor. Ende der Corporate News 23.08.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
227305 23.08.2013 |