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voxeljet AG beschließt Barkapitalerhöhung von bis zu EUR 1,1 Millionen
voxeljet AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung voxeljet AG beschließt Barkapitalerhöhung von bis zu EUR 1,1 Millionen Der Vorstand der voxeljet AG (WKN: A1W556 / ISIN: US92912L1070 / Symbol: VJET / New York Stock Exchange) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Erhöhung gegen Bareinlagen von bis zu 1,1 Millionen Euro unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch teilweise Ausnutzung des auf der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 beschlossenen genehmigten Kapitals von derzeit EUR 3.720.000,00 um bis zu EUR 1.116.000,00 auf bis zu EUR 4.836.000,00 erhöht werden. Hierzu sollen von der Gesellschaft neue, auf den Namen lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2018 ausgegeben werden, die mittels American Depositary Shares (“ADSs”) platziert werden, wobei jede ADS ein Fünftel einer Aktie repräsentiert. Der Platzierungszeitraum in Bezug auf die ADSs läuft vom 15. bis voraussichtlich zum 18. Oktober 2018. Die ADSs werden an der New York Stock Exchange notiert. Es ist geplant, die Kapitalerhöhung in zwei Tranchen durchzuführen. Im Rahmen einer Haupttranche sollen bis zu 972.000 Stammaktien ausgegeben und am US-amerikanischen Kapitalmarkt bei institutionellen Investoren in Form von bis zu 4.860.000 ADSs platziert werden. Darüber hinaus ist eine Mehrzuteilungsoption in Höhe von bis zu zusätzlichen 144.000 Stammaktien vorgesehen, die in der Form von bis zu 720.000 ADSs platziert werden sollen. Der Platzierungspreis wird vom Vorstand voraussichtlich am 19. Oktober 2018 festgelegt und bekannt gegeben. Die Gesellschaft erhält den Erlös aus der Kapitalerhöhung nach Abzug geschätzter, den Emissionsbanken gewährter Preisnachlasse und Kommissionen sowie geschätzter Kosten für das Angebot. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. Im Zusammenhang mit der Transaktion handelt Piper Jaffray & Co. als Stabilisierungsmanager und kann in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission) als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Wertpapiere der Gesellschaft zu stützen und um dadurch einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, etwaige Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Folglich muss eine Stabilisierung nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Solche Maßnahmen können von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Platzierungspreises der ADSs an ergriffen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem Zeitpunkt einzustellen (die “Stabilisierungsperiode”). Stabilisierungsmaßnahmen sind auf die Stützung des Marktpreises der Wertpapiere der Gesellschaft während der Stabilisierungsperiode gerichtet. Diese Maßnahmen können zu einem höheren Marktpreis der Wertpapiere der Gesellschaft führen, als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann der Marktpreis vorübergehend auf einem überhöhten Niveau liegen. Vorläufige Q3-Ergebnisse Die Gesellschaft erwartet, ihr Finanzergebnis für das dritte Quartal 2018 im November zu veröffentlichen. Auf Grundlage der gegenwärtig verfügbaren Informationen und Daten schätzt die Gesellschaft vorläufig, dass die Gesellschaft in den dem 30. September 2018 vorhergehenden drei Monaten einen Umsatz von EUR7,0 Millionen bis EUR7,25 Millionen im Vergleich zum Umsatzergebnis der dem 30. September 2017 vorhergehenden drei Monaten in Höhe von EUR7,4 Millionen erzielt hat. Die Schätzung spiegelt die vorläufige ungeprüfte Einschätzung wieder und basiert auf den am heutigen Tag verfügbaren Informationen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Einschätzungen können aufgrund von Entwicklungen und anderen Informationen, die zwischen dem heutigen Tag und dem Zeitpunkt der finalen Anfertigung der Ergebnisse für das dritte Quartal oder das Geschäftsjahr unter Umständen entstehen, möglicherweise wesentlich von den oben beschriebenen Schätzungen und Trends abweichen. Diese vorläufigen Ergebnisse sollten nicht als Ersatz für den nach den Regeln des IFRS aufgestellten ungeprüften konsolidierten Konzernzwischenabschluss für das dritte Quartal betrachtet werden. Wichtige zusätzliche Information Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der voxeljet AG in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Diese Mitteilung ist weder eine Werbung noch ein Prospekt und stellt keine Empfehlung im Hinblick auf die in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar. Eine Registrierungserklärung bezüglich der Stückaktien wurde bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht und ist wirksam geworden. Der Prospekt in der Registrierungserklärung, der dazugehörige Prospektnachtrag und die anderen Dokumente, die die voxeljet AG bei der SEC eingereicht hat, enthalten Informationen über die voxeljet AG und die Kapitalerhöhung. Der vorläufige Prospektnachtrag für die Kapitalerhöhung, die Registrierungserklärung und die anderen Dokumente sind kostenfrei über EDGAR auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhältlich. Kopien des vorläufigen Prospektnachtrags und des begleitenden Prospekts können auch bei der voxeljet AG, Paul-Lenz-Straße 1a, 86316 Friedberg, Deutschland im Investor Relations Department oder unter der Rufnummer +49 821 7483 100 eingeholt werden. Zukunftsgerichtete Aussagen Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte “erwarten”, “glauben”, “schätzen”, “beabsichtigen”, “anstreben”, “davon ausgehen” und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der voxeljet AG zum Ausdruck und beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche die voxeljet AG nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. In diese Aussagen darf kein absolutes Vertrauen gesetzt werden. voxeljet AG kann keine Zusicherungen geben, dass die in dieser Pressemitteilung beschriebenen Angelegenheiten erfolgreich abgeschlossen werden oder dass die voxeljet AG die erwarteten Vorteile irgendeiner Transaktion realisieren wird. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der voxeljet AG liegen. Diese Risiken und andere Faktoren werden in den öffentlichen Einreichungen des Unternehmens bei der Securities and Exchange Commission näher erläutert. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Entwicklungen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen und Entwicklungen abweichen können. Aussagen, die hier gemacht werden, beziehen sich auf das Datum dieser Mitteilung und sollten an einem nachträglichen Datum nicht herangezogen werden. Das Unternehmen lehnt jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
15.10.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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