Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft
Sanacorp Pharmahandel
Einlegung der Rechtsbeschwerde durch das Bundeskartellamt
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einlegung der Rechtsbeschwerde durch das Bundeskartellamt
Nachdem der Kartellsenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 23. Dezember 2002
die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 18. September 2001
hinsichtlich des von der Sanacorp-Unternehmensgruppe angestrebten Erwerbs der
Aktienmehrheit an der Andreae-Noris Zahn AG (Anzag AG), Frankfurt, aufgehoben
hatte, hat das Bundeskartellamt nach dem Unternehmen vorliegenden Informationen
nunmehr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gegen die Entscheidung
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einzulegen.
Konkreter Gegenstand des Kartellverfahrens ist die Absicht der Sanacorp eG
Pharmazeutische Großhandlung (Sanacorp eG), die 75% des Grundkapitals und 100%
der Stimmrechte an der Sanacorp AG hält, ihr eingeräumte Call-Optionen auf den
Erwerb von Aktien an der Anzag AG auszuüben, und somit die gesamte Beteiligung
der Sanacorp-Unternehmensgruppe an der Anzag AG auf knapp über 50% aufzustocken.
Die Sanacorp Pharmahandel AG (Sanacorp AG) ist über eine Tochtergesellschaft,
die Sanacorp Unternehmensbeteiligungs GmbH, bereits derzeit mit 24,99998% an der
Anzag AG beteiligt. Die Möglichkeit der Optionsausübung ist der Sanacorp eG
nunmehr – vorbehaltlich der Möglichkeit eines Antrags auf sofortige Vollziehung
der Entscheidung des OLG Düsseldorf – zumindest für die Dauer des
Rechtsbeschwerdeverfahrens verwehrt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 31.01.2003
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WKN: 716313; ISIN: DE0007163131; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt und München; Freiverkehr in Berlin,
Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
311421 Jän 03
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