Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft
Sanacorp Pharmahandel deutsch
Oberlandesgericht Düsseldorf hebt Untersagung des Mehrheitserwerbs der ANZAG auf
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in einem Beschluss vom
heutigen Tage die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 20.09.2001
aufgehoben. Das Bundeskartellamt hatte der Sanacorp eG Pharmazeutische
Großhandlung in dieser Entscheidung den Erwerb der Mehrheit der Aktien an der
Andreae-Noris-Zahn AG, Frankfurt a. M., (ANZAG) untersagt. Das Oberlandesgericht
teilt in seinem Beschluss die Auffassung der Sanacorp, dass durch die
Aufstockung der bisherigen Beteiligung der Sanacorp an der ANZAG keine
marktbeherrschende Stellung auf einzelnen Regionalmärkten entsteht. Gegen diesen
Beschluss wurde die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.12.2002
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WKN: 716313; ISIN: DE0007163131; Index: SDax
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (SMAX), München; Freiverkehr in Berlin,
Düsseldorf, Hamburg,
Stuttgart
231456 Dez 02
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