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Kögel Fahrzeugwerke AG

  • ISIN DE0006300734
  • Land Deutschland

Unternehmensprofil


Das Aktiengesetz beschreibt im § 262 die Auflösungsgründe für eine Aktiengesellschaft. Unter (1) 3. ist zu lesen: ‘Die Aktiengesellschaft wird aufgelöst durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft’.


Der Insolvenzantrag wurde seitens des Vorstands der Kögel Fahrzeugwerke AG am 26. Januar 2004 in Verbindung eines Planverfahrens beim Amtsgericht – Insolvenzgericht – in Ulm gestellt. Am 01. April 2004 wurde das Insolvenzverfahren für die Kögel Fahrzeugwerke AG eröffnet. Mit dem Vorliegen des Auflösungsgrundes ändert die Aktiengesellschaft lediglich ihren Gesellschaftszweck. Aus der werbenden Gesellschaft mit ihrem regelmäßig auf Gewinnerzielung gerichteten Zweck wird eine Abwicklungs- oder Liquidationsgesellschaft, deren Zweck nur noch darin besteht, im Wege der Abwicklung ihr Vermögen zu verwerten, die Gläubiger zu befriedigen und einen möglichen, verbleibenden Überschuss unter die Aktionäre zu verteilen. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass keine Auszahlung an die Aktionäre aus dem Insolvenzverfahren heraus erfolgen kann.


Die Auflösung ist damit der erste Schritt eines regelmäßig dreistufigen Vorgangs, an dessen Ende – nach Abwicklung und Löschung – die Vollbeendigung der AG steht.


Bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres finden nunmehr die Verwertung von nicht mitveräußerten Vermögensgegenständen, die Realisierung sonstiger Ansprüche und der Abschluss der Konzernbereinigung der Kögel Fahrzeugwerke AG statt.


Anmerkungen


Der Insolvenzverwalter und Wirtschaftsprüfer Werner Schneider, Neu-Ulm, hat am 19. März 2004 im Rahmen einer Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass der Insolvenzplan in der vorliegenden Form nicht haltbar sei, es müssten noch wesentliche Änderungen vorgenommen werden, er hat aber auch deutlich gemacht, dass es ggf. zu einer übertragenden Sanierung kommen könnte.


Hierüber hat die Presse berichtet und die Möglichkeit des Verkaufs der operativen Teile von Kögel war damit bekannt. In allen nachfolgenden Verhandlungen mit interessierten Investoren wurde dann die übertragende Sanierung von allen Investoren bevorzugt, bis auf einen, der am Plan festhalten wollte.


Im Nachfolgenden musste der Insolvenzverwalter die unterschiedlichen Fortführungsstrategien der Investoren bewerten. Sein Ziel war die bestmögliche Gläubigerbefriedigung sowie der Erhalt des Unternehmens. Das Insolvenzplanverfahren der operativen Kögel Fahrzeugwerke AG scheiterte unter anderem daran, dass anfechtungsrechtliche Sachverhalte von den einzelnen Gläubigergruppen unterschiedlich bewertet wurden.


Auch die an einem Insolvenplanverfahren interessierte Trailer-Holding hat aus diesem Grund ein Angebot im Wege eines Asset-Deals abgegeben und vom Insolvenzverwalter sowie vom Gläubigerausschuss den Zuschlag erhalten (weitere Informationen siehe Pressemitteilung vom 23. Juni 2004).


Ulm, den 01. Juli 2004