JENOPTIK AG
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2024 in Jena mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
EQS-News: JENOPTIK Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mit diesem Bericht informieren Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG über die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der JENOPTIK AG und Gesellschaften des Jenoptik-Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung einschließlich einer vergleichenden Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der Vorstandsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 8. August 2023 die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Stuttgart, (seit 1.02.2024 firmierend als EY GmbH & Co. KG) mit der formellen Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG beauftragt. Das Jahr 2023 war geprägt von geopolitischen Unruhen: Der Krieg in der Ukraine ebenso wie der Nahost-Konflikt und die damit einhergehenden humanitären, wirtschaftlichen und geopolitischen Folgen wirkten sich auf die Weltwirtschaft aus. In einem zunehmend schwierigeren wirtschaftlichen Umfeld hat Jenoptik jedoch mit einem Umsatzwachstum gegenüber Vorjahr von 8,7 Prozent und einer EBITDA-Marge von 19,7 Prozent eine hervorragende Entwicklung genommen und erneut ihre Wachstumsstärke und Resilienz bewiesen. Diese Leistung der Jenoptik spiegelt sich dem Prinzip „Pay for Performance“ folgend auch in der variablen Vergütung des Vorstands wider.
I. Vorstandsvergütungssystem Für die Festlegung des Vergütungssystems und die Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds ist der Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch den Personalausschuss zuständig. Kriterien für die Angemessenheit der individuellen Gesamtbezüge sind insbesondere die jeweiligen Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder, ihre persönlichen Leistungen sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Hinzu kommt die Üblichkeit der Vergütung im Vergleichsumfeld und im Verhältnis zu festgelegten Vergleichsgruppen im Unternehmen. Die Unternehmensstrategie von Jenoptik fokussiert sich auf die Kernkompetenzen im Bereich Photonik, verbunden mit verstärkten
Investitionen in Forschung und Entwicklung und organischem Wachstum. Das Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands soll
Anreize zur Umsetzung dieser Unternehmensstrategie setzen, indem ambitionierte Ziele in Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie
gesetzt werden. Ebenso wie das Steuerungssystem ist das Vergütungssystem an der langfristigen Unternehmensstrategie ausgerichtet
und orientiert sich zudem an den kurz-bis mittelfristigen Zielen des Konzerns. Die Kennzahlen der Unternehmenssteuerung werden
zur Beurteilung der Leistung des Vorstands verwendet. Die gesetzten langfristigen Ziele stehen im Einklang mit der angestrebten
Unternehmensentwicklung und sollen diese gezielt messbar machen. Die langfristige und nachhaltige Entwicklung von Jenoptik
soll durch die Gewährung eines mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteils und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien
aus verschiedenen ESG-Bereichen (ESG: Environmental, Social, Governance, nachfolgend „ESG-Ziele”) sowohl in der einjährigen
als auch der mehrjährigen variablen Vergütung gefördert werden.
Das im Geschäftsjahr 2023 geltende System der Vergütung des Vorstands wurde vom Aufsichtsrat unter Mitwirkung eines unabhängigen externen Vergütungsberaters beschlossen und von der Hauptversammlung am 7. Juni 2023 mit einer Mehrheit von 94,21 Prozent der Stimmen gebilligt. Bei der Überarbeitung des Vergütungssystems lag der Fokus darauf, einen noch stärkeren Aktienbezug zur weiteren Harmonisierung der Vorstands- und Aktionärsinteressen herzustellen. Zudem wurden in Übereinstimmung mit der strategischen Agenda „More Value“ ESG-Ziele nun auch explizit in der langfristigen variablen Vergütung verankert. Außerdem wird die Kapitalmarkt-Performance der Jenoptik-Aktie in der langfristigen variablen Vergütung zukünftig neben dem TecDax zusätzlich an relevanten Wettbewerbern und Branchenunternehmen gemessen. Es wurden Aktienhalteverpflichtungen („Share Ownership Guidelines”) für die Mitglieder des Vorstands eingeführt. Um die bestehenden Governance-Strukturen zu schärfen, wurden die Möglichkeiten des Aufsichtsrats im Falle von Compliance-widrigem Handeln gestärkt. So kann der Aufsichtsrat nun zusätzlich zu den bestehenden Regelungen des sog. Performance-Clawbacks unter bestimmten Voraussetzungen bereits ausgezahlte Vergütungsbestandteile zurückfordern („Malus“) oder noch nicht ausgezahlte Vergütungsbestandteile einbehalten, sollte ein Compliance-Tatbestand vorliegen („Compliance-Clawback“). Das so beschlossene Vergütungssystem gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 sowohl für neubestellte als auch für bereits amtierende Vorstandsmitglieder und ist auf der Internetseite von Jenoptik unter www.jenoptik.de/ueber-jenoptik/management/vorstand-und-executive-management-committee-emc veröffentlicht. Für den mit Ablauf des 31. März 2023 ausgeschiedenen Herrn Hans-Dieter Schumacher gilt das alte Vergütungssystem fort. II. Festsetzung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung; Angemessenheit der Vorstandsvergütung Der Aufsichtsrat hat die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für die Vorstandsmitglieder in Übereinstimmung mit dem von der Hauptversammlung
gebilligten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder festgelegt. Die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder blieb
2023 unverändert.
Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung im Vergleich zu anderen Unternehmen und innerhalb des Unternehmens. Die Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung erfolgte zuletzt Mitte 2022, indem die Höhe und Struktur der Vergütung mit derjenigen bei Unternehmen des TecDax sowie des SDax verglichen wurde. Diese beiden Indizes wurden gewählt, da die enthaltenen Unternehmen in großen Teilen hinsichtlich Land und Branche mit Jenoptik vergleichbar sind und Jenoptik zu diesem Zeitpunkt selbst in beiden Indizes gelistet war (mit Wirkung zum März 2023 wurde Jenoptik in den MDax aufgenommen). Um die Unternehmensgröße zu berücksichtigen, wurde Jenoptik auf Basis der Kriterien Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung in die Vergleichsgruppen einsortiert und daraus abgeleitete, größenadjustierte Vergütungsbänder betrachtet. Daneben wurde auch eine Vertikalbetrachtung mit der Vergütung der Führungskräfte und der Belegschaft insgesamt vorgenommen. Der Aufsichtsrat kam dabei zu dem Schluss, dass die mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbarte Vergütung in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex im Horizontal- und Vertikalvergleich üblich und angemessen ist. III. Konkrete Ausgestaltung des Vergütungssystems Die Vergütung des Jenoptik-Vorstands besteht aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Bestandteilen. 1. Erfolgsunabhängige Vergütung Fixum. Die erfolgsunabhängige Grundvergütung wird anteilig pro Monat ausgezahlt. Sie betrug für Dr. Stefan Traeger bis zum 30. Juni 2023 insgesamt 650.000 Euro p.a., seit dem 1. Juli 2023 700.000 Euro p.a. (i. Vj. 650.000 Euro) sowie für die weiteren Vorstandsmitglieder jeweils 450.000 Euro p.a. (i. Vj. 450.000 Euro). Altersversorgung. Mit den Mitgliedern des Vorstands wurden Verträge zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Der Versorgungszusage liegt ein mittels einer Lebensversicherung rückgedecktes Versorgungskonzept zugrunde. Es handelt sich um eine beitragsorientierte Versorgung im Rahmen einer Unterstützungskasse. Der jährliche und der langfristige Aufwand für Jenoptik ist klar definiert. Die Auszahlungen bei Erreichen der Altersgrenze belasten Jenoptik – mit Ausnahme einer möglichen Subsidiärhaftung – nicht mehr. Die Versorgungsbeiträge betrugen 2023 für Dr. Stefan Traeger 200.000 Euro, für Dr. Ralf Kuschnereit 100.000 Euro, für Dr. Prisca Havranek-Kosicek aufgrund ihrer Bestellung seit 1. März 2023 anteilig 83.333 Euro sowie für Hans-Dieter Schumacher bis zu seinem Ausscheiden am 31. März 2023 anteilig 40.000 Euro. Die jährlichen Versorgungsbeiträge sind für alle Vorstandsmitglieder seit ihrem Eintreten jeweils unverändert. Der Rückkaufswert der Versorgungszusage nach § 169 VVG betrug zum 31. Dezember 2023 für Dr. Stefan Traeger 1.288.768 Euro (i. Vj. 1.083.541 Euro), für Dr. Prisca Havranek-Kosicek 97.632 Euro (i. Vj. 0 Euro), für Dr. Ralf Kuschnereit 98.377 Euro (i. Vj. 0 Euro) und bei Hans-Dieter Schumacher Euro 1.318.465 (i. Vj. 1.254.533 Euro). Nebenleistungen. Für die Mitglieder des Vorstands bestehen eine Unfallversicherung und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Letztere enthält die vertragliche Verpflichtung, einen Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent des Schadens je Schadensfall zu tragen, maximal jedoch für sämtliche Schadensfälle pro Jahr 150 Prozent der Festvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Weiterhin haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs. Dr. Prisca Havranek-Kosicek hat sich entschieden, statt eines Firmenfahrzeugs eine Mobilitätspauschale in Anlehnung an die für dienstwagenberechtigte Mitarbeiter geltenden Regelungen in Anspruch zu nehmen; auf die Pauschale werden die von Jenoptik übernommenen Kosten einer Bahncard 100 angerechnet. 2. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile Die variable Vergütung des Vorstands basiert auf Zielvereinbarungen, die im 1. Quartal eines jeden Kalenderjahres mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied abgeschlossen werden. Die langfristige und nachhaltige Entwicklung von Jenoptik wird dabei durch die Gewährung eines mehrjährigen variablen Vergütungsbestandteils sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (ESG) in der ein- und der mehrjährigen variablen Vergütung gefördert. Es werden mit allen Vorstandsmitgliedern dieselben Ziele vereinbart, da der Vorstand als Team agiert und die Ziele gemeinsam umsetzt. Die variable Vergütung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Die (einjährige) Tantieme (~40 Prozent der variablen Vergütung) basiert auf dem Erreichen bestimmter Ziele innerhalb eines Geschäftsjahres und wird jeweils im Folgejahr ausgezahlt. Der zweite Teil der variablen Vergütung (~60 Prozent der variablen Vergütung) wird als mehrjährige variable Vergütung in Form sog. Performance Shares gewährt. Hierzu werden den Vorstandsmitgliedern jährlich virtuelle Aktien zugeteilt. Für jede gewährte Tranche der Performance Shares wird nach Ablauf einer vierjährigen Performance-Periode die Zielerreichung ermittelt und der sich nach einer vordefinierten Berechnungsmethode ergebende Betrag ausgezahlt. Die gesamte variable Vergütung für das Jahr 2023 kann bei Dr. Stefan Traeger höchstens 1.550.000 Euro, bei Dr. Ralf Kuschnereit höchstens 1.000.000 Euro, bei Dr. Prisca Havranek-Kosicek aufgrund der Bestellung seit 1. März 2023 höchstens 833.333 Euro und bei Hans-Dieter Schumacher aufgrund seines Ausscheidens zum 31. März 2023 maximal 250.000 Euro betragen. Bei einer Zielerreichung aller Ziele von weniger als 50 Prozent ergibt sich jeweils eine variable Vergütung von 0 Euro. Für den jeweiligen Höchstbetrag müssen die Ziele der einjährigen variablen Vergütung zu 200 Prozent und die Ziele der mehrjährigen variablen Vergütung zu 150 Prozent erreicht werden. a) Tantieme. (i) System der Tantieme. 40 Prozent der Tantieme sind abhängig vom Umsatzwachstum des Konzerns: Im Jahr 2023 sind 75 Prozent davon (also 30 Prozent der Tantieme) zu 100 Prozent erreicht, wenn das Umsatzwachstum aus der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Jahresplanung für den Jenoptik-Konzern für das betreffende Jahr organisch, d. h. ohne Berücksichtigung von akquirierten oder veräußerten Unternehmen oder Unternehmensteilen erreicht wird. Die übrigen 25 Prozent des Umsatzwachstumsziels (also 10 Prozent der Tantieme) sind zu 100 Prozent erreicht, wenn ein bestimmter, auf neue Akquisitionen entfallender Umsatz (unabhängig vom Erwerbszeitpunkt bezogen auf das gesamte Geschäftsjahr) erreicht wird. Weitere 40 Prozent der Tantieme bemessen sich nach der in der Jahresplanung enthaltenen EBITDA-Marge. Das dritte Teilziel mit einem Anteil von 20 Prozent an der Tantieme ist zu 100 Prozent erreicht, wenn das Verhältnis von Free Cashflow zum EBITDA des betreffenden Jahres (sog. „Cash-Conversion-Rate“) den sich aus der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Jahresplanung ergebenden Wert erreicht. Der Maßstab für die Bestimmung des Zielerreichungsgrades muss nicht linear verlaufen. Das bedeutet, dass eine Zielerreichung von 200 Prozent nicht zwingend eine Verdopplung des Ausgangswerts der finanziellen Kenngröße erfordert, ebenso wie eine 50-prozentige Zielerreichung nicht zwingend bei der Hälfte der ursprünglich festgelegten finanziellen Ausgangsgröße für 100 Prozent erreicht sein muss. Die genaue Kalibrierung der Ziele erfolgt anhand historischer Erfahrungs- und künftiger Erwartungswerte sowie des verabschiedeten Budgets des jeweiligen Jahres.
(ii) Ziele für 2023. Die für 2023 mit den Vorstandsmitgliedern vereinbarten finanziellen Ziele waren:
www.jenoptik.de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsziele veröffentlichten ESG-Roadmap des Jenoptik-Konzerns ab. Die für 2023 vereinbarten ESG-Ziele und deren Erreichung sind in Tabelle T41 dargestellt. Über den Multiplikator kann der Aufsichtsrat die Tantieme im Sinne einer Malus-Regelung auch bei einer guten Erreichung oder Übererfüllung der finanziellen Ziele um bis zu 20 Prozent reduzieren, wenn es beispielsweise in dem Verhalten des Vorstandsmitglieds gewichtige Gründe gibt, die aber nicht schwerwiegend genug sind, eine Kündigung oder eine Haftung wegen Pflichtverletzung zu begründen oder eine Vergütungsreduzierung nach § 87 Abs. 2 AktG nicht möglich ist. Dr. Stefan Traeger erhält bei 100-prozentiger Zielerreichung und einem Multiplikator von 1,0 für das Geschäftsjahr eine Tantieme
von 330.000 Euro (i. Vj. 320.000 Euro), Dr. Ralf Kuschnereit in Höhe von 200.000 Euro, Dr. Prisca Havranek-Kosicek anteilig
in Höhe von 166.666 Euro und Hans-Dieter Schumacher anteilig bis zum 31. März 2023 in Höhe von 50.000 Euro. In jedem Fall
ist die Tantieme für 2023 bei den Vorstandsmitgliedern jeweils auf das Doppelte der vorgenannten Beträge begrenzt, was einer
Zielerreichung von 200 Prozent entspricht. Die Tantieme wird nach der Zielabrechnung und Feststellung des Jahresabschlusses
mit der nachfolgenden Gehaltsabrechnung ausgezahlt.
(i) System der Performance Shares. Ausgehend von einem Wert von 430.000 Euro bis zum 30. Juni 2023 und von 460.000 Euro seit dem 1. Juli 2023 (i. Vj. 430.000 Euro) bei Dr. Stefan Traeger und 300.000 Euro für die übrigen Vorstandsmitglieder im vollen Kalenderjahr (i. Vj. 300.000 Euro) („Ausgangswert“ für 2023) werden jedem Vorstandsmitglied im 1. Quartal eines jeden Geschäftsjahres, in der Regel in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates in der zweiten Märzhälfte, Performance Shares vorläufig zugeteilt. Die genannten Werte reduzieren sich jeweils anteilig (pro rata temporis) um die Zeiten, in denen keine Mitgliedschaft im Vorstand bestand. Zur Ermittlung der vorläufigen Anzahl der zuzuteilenden Performance Shares wird der Ausgangswert durch den durchschnittlichen volumengewichteten Schlusskurs der Jenoptik-Aktie (volume weighted average price – „VWAP“) an den letzten 60 Handelstagen des der vorläufigen Zuteilung vorangegangenen Geschäftsjahres geteilt. Der VWAP für den genannten Zeitraum 2022 betrug 24,682 Euro (i. Vj. 33,906 Euro). Somit wurden Dr. Stefan Traeger für die Tranche 2023 insgesamt 18.029, Dr. Prisca Havranek-Kosicek anteilig 10.129, Dr. Ralf Kuschnereit 12.154 und Hans-Dieter Schumacher anteilig 3.039 Performance Shares vorläufig zugeteilt. Für jede Tranche werden langfristige Erfolgsziele vereinbart, deren Erreichen jeweils nach Ablauf der vierjährigen „Performance-Periode“ gemessen wird. Für die 2023 vorläufig zugeteilten Performance Shares erfolgt die Messung Anfang 2027. Die noch nicht zur Auszahlung gelangten Performance Shares sind:
Als Zielwert für das ROCE-Ziel ist aktuell ein durchschnittlicher ROCE von 14 Prozent festgelegt. Das ROCE-Ziel wird zu 50 Prozent erreicht, wenn der durchschnittliche ROCE über die Performance-Periode um 5 Prozentpunkte unterhalb des Zielwerts liegt („unterer Cap“). Liegt der durchschnittliche ROCE um mehr als 5 Prozentpunkte unterhalb des Zielwerts, beträgt die Zielerreichung 0 Prozent. Die Zielerreichung für das ROCE-Ziel kann maximal 150 Prozent betragen. Diese wird erreicht, wenn der durchschnittliche ROCE über die Performance-Periode um 5 Prozentpunkte oder mehr über dem Zielwert von 14 Prozent liegt („oberer Cap“). Ein Übertreffen des ROCE-Zielwerts um mehr als 5 Prozentpunkte führt nicht zu einer höheren Zielerreichung. Zur Berechnung des ROCE wird das Konzern-EBIT durch das durchschnittlich gebundene operative Kapital dividiert. Das durchschnittlich gebundene operative Kapital setzt sich zusammen aus dem langfristig unverzinslichen Vermögen (wie immaterielle Vermögenswerte inklusive Geschäfts- oder Firmenwerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) zuzüglich des kurzfristig unverzinslichen Vermögens (im Wesentlichen Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte und sonstige kurzfristige Forderungen) abzüglich des unverzinslichen Fremdkapitals (wie Rückstellungen – ohne Pensionen und Steuern -, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsverbindlichkeiten und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten). Die Durchschnittsberechnung berücksichtigt die zwölf Monatsendbestände im Betrachtungszeitraum und den Anfangsbestand zu Jahresbeginn. Als zweites Leistungskriterium wird mit einer Gewichtung von insgesamt 50 Prozent die Entwicklung des relativen TSR von Jenoptik im Vergleich zum TecDax sowie zu mindestens zehn anderen Unternehmen über die Performance-Periode berücksichtigt. Durch die Berücksichtigung des relativen TSR fließen neben internen auch externe Leistungskriterien in die mehrjährige variable Vergütung ein. Der relative TSR beschreibt dabei die Differenz in Prozentpunkten zwischen der Kursänderung der Jenoptik-Aktie inklusive fiktiv reinvestierter Dividenden und der Veränderung des jeweiligen Vergleichsindex über die Performance-Periode. Jeweils die Hälfte dieses Erfolgsziels entfällt auf einen Vergleich zum TecDax und auf einen Vergleich zu einer individuellen Vergleichsgruppe internationaler börsennotierter Unternehmen, die in den von Jenoptik adressierten Märkten tätig sind. Die individuelle Vergleichsgruppe besteht zum 31.12.2023 aus den Unternehmen, die in der nachfolgenden Grafik G24 dargestellt
sind.
Zur Ermittlung der Zielerreichung werden die TSR-Werte aller Unternehmen der jeweiligen Vergleichsgruppe in eine Rangfolge gebracht und die relative Positionierung von Jenoptik bestimmt. Die Zielerreichung ermittelt sich anhand dieser relativen Positionierung, dem sogenannten Perzentil. Der Zielwert für eine 100-prozentige Zielerreichung ist erreicht, wenn der relative TSR der Jenoptik innerhalb der Vergleichsgruppe am Median liegt. Liegt die Entwicklung des relativen TSR der Jenoptik am 25. Perzentil innerhalb der jeweiligen Vergleichsgruppe, führt dies zu einer Zielerreichung von 50 Prozent („unterer Cap“). Liegt die Entwicklung des relativen TSR unterhalb des 25. Perzentils, fällt die Zielerreichung auf 0 Prozent. Ebenso ist die Zielerreichung nach oben hin auf 150 Prozent begrenzt. Dieser „obere Cap“ wird bei einer Positionierung des relativen TSR am oder oberhalb des 75. Perzentils erreicht. Zwischen den genannten Zielerreichungspunkten (50 Prozent/100 Prozent/150 Prozent) wird die Zielerreichung linear interpoliert. Die Zielerreichung des relativen TSR wird dabei auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. Die Zielerreichungskurve für das Leistungskriterium „relativer TSR“ stellt sich wie folgt dar:
Für die Tranche 2023 wurden mit einer Gewichtung von jeweils 1/3 folgende ESG-Ziele vereinbart:
Die Zahl der final zugeteilten Performance Shares wird mit dem VWAP der Jenoptik-Aktie an den letzten 60 Handelstagen des letzten Geschäftsjahres der Performance Periode („Auszahlungskurs“) multipliziert. Zu diesem Betrag werden die während der Performanceperiode für die Aktien der JENOPTIK AG gezahlten Dividenden hinzuaddiert („Dividendenäquivalent“). Der sich so ergebende Betrag wird nach der Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 200 Prozent des Ausgangswertes, also bei Dr. Stefan Traeger für die Tranche 2023 auf 890.000 Euro (i. Vj. 860.000 Euro) und bei den übrigen Vorstandsmitgliedern auf 600.000 Euro im Kalenderjahr begrenzt („Auszahlungscap“). Die genannten Werte reduzieren sich jeweils anteilig (pro rata temporis) um die Zeiten, in denen keine Mitgliedschaft im Vorstand bestand. Der Aufsichtsrat kann im Falle außergewöhnlicher, nicht vorhergesehener Entwicklungen die Auszahlung gemäß § 87 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 AktG nach billigem Ermessen reduzieren (siehe Kapitel III. 2. c). Im Falle der Beendigung der Vorstandstätigkeit werden noch nicht final, sondern nur vorläufig zugeteilte Performance Shares nicht vorzeitig final zugeteilt und ausgezahlt, sondern entsprechend der regulären Verfahrensweise zum Ende der jeweiligen Performance Periode in Abhängigkeit der Zielerreichung bewertet, zugeteilt und sodann ausgezahlt. Wird das Dienstverhältnis vor dem Ablauf der Performanceperiode (1) durch außerordentliche Kündigung der Gesellschaft aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund oder (2) auf Veranlassung des Vorstandsmitglieds ohne von der Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grund beendet oder aufgelöst, so verfallen sämtliche vorläufig zugeteilten Performance Shares, für die die Performance Periode noch nicht abgelaufen ist, ersatz- und entschädigungslos. Die Vorstandsdienstverträge enthalten Regelungen für Kapital- und Umwandlungsmaßnahmen sowie den Fall eines Delistings, die auf eine wirtschaftliche Gleichstellung der Performance Shares mit realen Aktien gerichtet sind. (iv) Berechnung des Auszahlungsbetrages für die Performance Share Tranche 2020. Das Geschäftsjahr 2023 war das letzte Jahr der Performance-Periode der Dr. Stefan Traeger und Hans-Dieter Schumacher im Jahr 2020 vorläufig zugeteilten Performance Shares (Tranche 2020). Die langfristige variable Vergütung gilt in dem letzten Jahr der Performance-Periode als gewährt und geschuldet. Der relevante Kurs für die Ermittlung der Zahl der vorläufig zuzuteilenden Performance-Shares im Jahr 2020 betrug 21,919 Euro, sodass Dr. Stefan Traeger bzw. Hans-Dieter Schumacher für die Tranche 2020 18.933 bzw. 13.687 Performance Shares vorläufig zugeteilt wurden. Der für die Performance-Periode 2020 bis 2023 erreichte arithmetische Mittelwert des ROCE lag mit 10,5 Prozent unterhalb des für diese Tranche geltenden unteren Caps von 11 Prozent. Das entsprach einer Zielerreichung von 0 Prozent. Der relative TSR betrug im relevanten Messzeitraum 14,39 Prozent, woraus sich eine Zielerreichung von 118,78 Prozentpunkten ergab. Bei einer Gewichtung von 30 Prozent für das ROCE-Ziel und 70 Prozent für das relative TSR-Ziel beträgt der gewichtete Gesamtzielerreichungsgrad für die Performance Share Tranche 2020 83,15 Prozent. Die finale Anzahl der Performance Shares errechnete sich sodann aus den zu Beginn der Performanceperiode vorläufig zugeteilten
Performance Shares (18.933 bzw. 13.687 Stück) multipliziert mit der Gesamtzielerreichung, sodass hieraus eine finale Anzahl
an Performance Shares von 15.742 Stück für Dr. Stefan Traeger bzw. 11.380 Stück für Hans-Dieter Schumacher resultiert. Der
Auszahlungsbetrag errechnet sich aus der finalen Anzahl der Performance Shares, die mit dem volumengewichteten Durchschnittskurs
der letzten 60 Börsenhandelstage des letzten Geschäftsjahres der Performance-Periode („Auszahlungskurs“), d. h. des Jahres
2023, multipliziert wird. Der so ermittelte Auszahlungskurs betrug 24,695 Euro. Dr. Stefan Traeger werden somit im Jahr 2023
für die Performance Share Tranche 2020 insgesamt 388.749 Euro (entspricht 15.742 Stück * 24,695 Euro) und Hans-Dieter Schumacher
281.029 Euro (entspricht 11.380 Stück * 24,695 Euro) ausgezahlt.
Im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen ist der Aufsichtsrat berechtigt, die Planbedingungen für die einjährige variable Vergütung sowie die Performance Shares nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z. B. eine zustimmungspflichtige Akquisition oder Veräußerung einer Gesellschaft oder von Beteiligungen an Gesellschaften, ein Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft, Änderungen der rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen oder wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sein. 3. Sonstige Vereinbarungen Clawback. Es besteht ein Recht der Gesellschaft auf Rückzahlung der mehrjährigen variablen Vergütung, falls sich innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung der mehrjährigen variablen Vergütung herausstellt, dass einer der testierten und festgestellten Konzernabschlüsse während der vierjährigen Performance-Periode objektiv fehlerhaft war und daher nach den relevanten Rechnungslegungsvorschriften nachträglich korrigiert werden musste („Performance Clawback“). Im Falle von vorsätzlichen Pflichtverstößen eines Mitglieds des Vorstands in Form der Verletzung wesentlicher Bestimmungen des Verhaltenskodex für Jenoptik-Mitarbeiter, der Verletzung wesentlicher dienstvertraglicher Pflichten oder der Verletzung wesentlicher Sorgfaltspflichten im Sinne des § 93 AktG, die die Voraussetzungen einer groben Pflichtverletzung erfüllen und einen Widerruf der Bestellung zum Mitglied des Vorstands rechtfertigen, kann der Aufsichtsrat die noch nicht ausbezahlte variable Vergütung, die für das Jahr zugesagt wurde, in dem der Verstoß stattgefunden hat, nach seinem billigen Ermessen teilweise oder vollständig auf Null reduzieren („Malus“) oder zurückfordern („Compliance Clawback). Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn der maßgebliche Verstoß mehr als sieben Jahre zurückliegt. Daneben hat der Aufsichtsrat bei Vorliegen gewichtiger Gründe im Verhalten eines Vorstandsmitglieds neben etwaigen ihm gesetzlich zustehenden Ansprüchen auf Schadensersatz nach § 93 Abs. 2 AktG oder Herabsetzung der Vergütung nach § 87 Abs. 2 AktG die Möglichkeit, die einjährige variable Vergütung über die Wahl eines niedrigen Multiplikators zu reduzieren. Im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses durch die JENOPTIK AG aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund verfallen sämtliche vorläufig zugeteilten Performance Shares, für die die Performance Periode noch nicht abgelaufen ist, ersatz- und entschädigungslos (vgl. dazu ausf. Kapitel III. 2. b. (iii)). Im Geschäftsjahr 2023 bestand kein Anlass, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, d. h. es wurden keine variablen Vergütungsbestandteile zurückgefordert.
Aktienhalteverpflichtung (Share Ownership Guidelines). Um den Aktienbezug weiter zu stärken und die Mitglieder des Vorstands noch mehr zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts
im Sinne der Aktionäre zu incentivieren, sind die Vorstandsmitglieder seit 2023 in einer Aufbauphase von vier Jahren verpflichtet,
bis zum Ablauf der Aufbauphase Aktien der Jenoptik in Höhe von 100 Prozent ihrer jeweiligen Jahres-Brutto-Grundvergütung zu
erwerben und für die Dauer des Vorstandsmandats zu halten.
Leistungszusagen für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit. Die Vorstandsmitglieder haben keinen Anspruch auf Zahlung von Überbrückungsleistungen nach ihrem regulären Ausscheiden. Auch wurde mit ihnen kein Kündigungsrecht für den Fall eines Kontrollwechsels vereinbart. Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit. Im Fall einer Abberufung des Vorstandmitglieds nach § 84 Abs. 3 AktG i. V. m. den einschlägigen Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes bleiben die dienstvertraglichen Rechte grundsätzlich unberührt. Das Vorstandsmitglied ist jedoch in diesem Fall berechtigt, das Dienstverhältnis außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Gleichzeitig ist Jenoptik berechtigt, das Vorstandsmitglied von seiner Verpflichtung zur Dienstleistung freizustellen. Für den Fall, dass die Bestellung als Vorstandsmitglied und der Dienstvertrag ohne wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB vorzeitig enden, kann eine Abfindung vereinbart werden. Diese beträgt maximal zwei Jahresvergütungen (zzgl. Nebenleistungen) bzw. die für die Restlaufzeit des Dienstvertrags geschuldete Vergütung, je nachdem, welcher Betrag geringer ist („Abfindungs-Cap“). Die Jahresvergütung umfasst die Grundvergütung, die variablen Vergütungsbestandteile und den jährlichen Versorgungsbeitrag. Für die einjährige variable Vergütung wird dabei eine Zielerreichung von 100 Prozent und ein neutraler Wert des Multiplikators von 1,0 angenommen. Bereits vorläufig zugeteilte virtuelle Performance Shares, deren Performance-Periode noch nicht abgelaufen sind, verfallen im Zuge einer vorzeitigen Beendigung grundsätzlich nicht. Sie werden entsprechend der regulären Verfahrensweise zum Ende der Performance-Periode je nach Erreichen der Leistungskriterien bewertet, endgültig zugeteilt und sodann ausgezahlt. Wird das Dienstverhältnis hingegen durch die Gesellschaft aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund gemäß § 626 BGB fristlos beendet, verfallen sämtliche vorläufig zugeteilten virtuellen Performance Shares, für welche die Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, ersatz- und entschädigungslos (vgl. Kapitel III. 2. b. (iii). Wettbewerbsverbot. Mit den amtierenden Vorstandsmitgliedern besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung ihres Dienstvertrags. Als Entschädigung für das Wettbewerbsverbot ist ein Betrag von 50 Prozent der Jahresvergütung einschließlich ein- und mehrjähriger variabler Vergütung (mit einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent und einem Multiplikator von 1,0) und Altersversorgungsbeiträge vereinbart. Eine etwaige Abfindungszahlung wird auf die Entschädigung angerechnet. Jenoptik kann vor Beendigung des Dienstverhältnisses durch schriftliche Erklärung auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verzichten. Nebentätigkeiten. Die Übernahme von Aufsichtsrats-, Beirats- oder Mandaten in vergleichbaren Kontrollgremien in konzernfremden Unternehmen bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Im abgelaufenen Geschäftsjahr stimmte der Aufsichtsrat der Übernahme eines Verwaltungsratsmandats von Frau Dr. Havranek-Kosicek bei der schweizerischen Sulzer AG zu. Ablehnung des Vergütungssystems. Für den Fall einer Ablehnung des Vergütungssystems und/oder des Vergütungsberichts durch die Hauptversammlung haben sich die Mitglieder des Vorstands verpflichtet, in Gespräche über eine Anpassung des Vergütungssystems einzutreten. 4. Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstvertrages von Hans-Dieter Schumacher Hans-Dieter Schumacher ist mit Auslaufen seines Dienstvertrages mit Wirkung zum 31. März 2023 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Sämtliche ihm zu diesem Zeitpunkt zustehenden Vergütungsansprüche werden entsprechend den vorstehenden Regelungen zu ihrem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt. Hans-Dieter Schumacher hat für sein Tätigwerden bis zum 31. März 2023 Anspruch auf eine zeitanteilige Festvergütung (in Höhe von 112.500 Euro) sowie eine anteilige einjährige variable Vergütung mit denselben Zielen wie für die übrigen Vorstandsmitglieder. Für die Performance Share Tranche 2023 gelten für Herrn Schumacher noch die Regelungen des bis 2022 geltenden Vergütungssystems, wonach zwei Ziele vereinbart sind: zum einen das ROCE-Ziel mit einer Gewichtung von 30 Prozent und zum anderen der relative TSR gegen den TecDax mit einer Gewichtung von 70 Prozent. Die Ermittlung der Zielerreichung dieser Performance Share Tranche erfolgt nach Ablauf der vierjährigen Performance Periode im Jahr 2027. Hans-Dieter Schumacher in den Vorjahren zugeteilte Performance Shares werden trotz seines Ausscheidens ebenfalls erst nach Ablauf ihrer jeweils vierjährigen Performance Periode ausgezahlt. Weitere Zahlungen infolge seines Ausscheidens erfolgen nicht. IV. Individualisierte Darstellung der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder Die nachstehende Tabelle T47 beinhaltet die den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstandsmitgliedern für das abgelaufene
Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile. Unter gewährter und geschuldeter Vergütung wird dabei die
Vergütung verstanden, die für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachte Tätigkeit gewährt wird und zwar unabhängig davon, ob die
Auszahlung im Jahr 2023 oder später erfolgt. Die langfristige variable Vergütung gilt in dem letzten Jahr der Performance-Periode
als gewährt und geschuldet, auch wenn die Auszahlung erst im darauffolgenden Jahr erfolgt, weil erst dann gemessen wird, ob
alle Performancekriterien erfüllt wurden. Das bedeutet, dass die 2020 zugeteilten Performance Shares als im Geschäftsjahr
2023 gewährt und geschuldet gelten, auch wenn die Auszahlung erst nach Feststellung des Jahresabschlusses 2023 im April 2024
erfolgt.
Die nachstehende Tabelle T48 stellt zum einen die gewährte und geschuldete Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats in den Jahren 2019 bis 2023 dar. Die Gesamtvergütung des Vorstands umfasst das Fixum, die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung, Nebenleistungen und den Versorgungsaufwand. Soweit ein Mitglied nicht über das volle Kalenderjahr für Jenoptik tätig war, wird der Betrag auf volle 12 Monate hochgerechnet. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats umfasst die für 2023 gezahlte Festvergütung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und in den Ausschüssen sowie die Sitzungsgelder für die in 2023 durchgeführten Sitzungen. Desweiteren wird die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft und der tariflich bezahlten Mitarbeiter in Deutschland über die letzten fünf Geschäftsjahre dargestellt. Die Gesamtbelegschaft umfasst alle Mitarbeiter unterhalb des Vorstands (einschließlich außertariflicher Mitarbeiter und leitender Angestellter). Ferner enthält die Darstellung die durchschnittliche Vergütung aller Tarifmitarbeiter in Deutschland. Unter Tarifmitarbeitern sind dabei tarifliche Angestellte und dem Tarif gleichgestellte Angestellte ohne Tarifbindung zu verstehen. Die durchschnittliche Vergütung der Gesamtbelegschaft sowie der Tarifmitarbeiter enthält neben dem Grundgehalt Zuschläge, Sonderzahlungen, variable Vergütungen für das betreffende Jahr (für das Jahr 2023 in Höhe des Rückstellungsbetrages) und den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, nicht jedoch etwaige Abfindungen oder Sign-On Boni. Soweit ein Mitarbeiter nicht über das volle Kalenderjahr für Jenoptik tätig war, wird der Betrag auf volle 12 Monate hochgerechnet. Wegen weltweit unterschiedlicher Gehaltsniveaus beschränkt sich die Darstellung auf die in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter, zumal auch alle Mitglieder des Vorstands in Deutschland angestellt und beheimatet sind. Die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird anhand der Jenoptik-Steuerungsgrößen Umsatz, EBITDA und Free Cashflow des Jenoptik-Konzerns
dargestellt. Die Übersicht wurde ergänzt um eine vergleichende Darstellung der Entwicklung des Jahresüberschusses der JENOPTIK
AG nach HGB.
Die derzeitige Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 19 der Satzung der JENOPTIK AG geregelt und wurde am
15. Juni 2022 von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 99,77 Prozent beschlossen.
Zusätzlich erhält jedes Mitglied eines Ausschusses eine jährliche Vergütung in Höhe von 5.000 Euro pro Jahr. Der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages. Die jährliche Vergütung für Mitglieder des Prüfungsausschusses, deren Tätigkeit mit einem besonders hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist, beträgt 10.000 Euro. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Mit diesen Funktionszuschlägen soll der besonderen Verantwortung und dem höheren zeitlichen Aufwand Rechnung getragen werden, der mit einzelnen Funktionen im Aufsichtsrat verbunden ist. Damit wird zugleich auch die Empfehlung von Ziffer G.17 des Deutschen Corporate Governance Kodex umgesetzt. Für die Mitgliedschaft in Ausschüssen, die im Geschäftsjahr nicht getagt haben, wird keine Vergütung gezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Sämtliche vorgenannten Vergütungen sind nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Für die Teilnahme an einer Sitzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Dies gilt auch bei der Teilnahme an Telefon- oder Videokonferenzen. Bei mehreren Sitzungen an einem Tag wird ab der zweiten Sitzung das hälftige Sitzungsgeld gezahlt. Nachgewiesene Auslagen, die im Zusammenhang mit einer Sitzung stehen, werden zusätzlich zu dem Sitzungsgeld, bei inländischen Sitzungen begrenzt auf einen Betrag von 1.000 Euro, erstattet. Die JENOPTIK AG erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich eine etwaige auf ihre Vergütung entfallende Umsatzsteuer. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen. Es bestehen keine weiteren vergütungsbezogenen Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Aufsichtsratsmitgliedern, die über die Bestimmungen in § 19 der Satzung der Gesellschaft hinausgehen. Insbesondere gibt es für den Fall des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat keine Bestimmung, die den Aufsichtsratsmitgliedern eine Vergütung nach dem Ende der Amtszeit zusagen würde. Jenoptik hat keine sonstigen Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die gewährte und die geschuldete Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der JENOPTIK
AG für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG:
www.jenoptik.de/investoren/corporate-governance in der Rubrik Vergütung.
An die JENOPTIK AG Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der JENOPTIK AG, Jena, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben. Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft. Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
EY GmbH & Co. KG
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von Michaelis
Wirtschaftsprüfer |
Maurer
Wirtschaftsprüfer |
B. Angaben zu der Aufsichtsratskandidatin Frau Daniela Mattheus (Tagesordnungspunkt 8)
Frau Daniela Mattheus
Rechtsanwältin und Managementberaterin, Berlin
Erstbestellung: | 1. November 2023 |
Gerichtlich bestellt bis: | Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 |
Persönliche Daten:
Geburtsjahr: | 1972 |
Nationalität: | Deutsch |
Ausbildung/Qualifikation:
Bis 1996: | Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Philipps-Universität Marburg, und Ruprechts-Karl-Universität Heidelberg, 1. Staatsexamen (Baden-Württemberg) |
2002: | Zweites Staatsexamen, OLG-Bezirk Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) |
Seit 2020: | Zugelassene Rechtsanwältin in Berlin |
Beruflicher Werdegang:
1996-1999: | Geschäftsführende Assistentin am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Ruprechts-Karl-Universität Heidelberg | |
1999-2012: | Verschiedene Funktionen (seit 2006 mit Prokura) bei KMPG Deutschland, Frankfurt am Main / Berlin u.a. mit Tätigkeiten in folgenden Bereichen: | |
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International Tax & Audit (US) Risk & Compliance Advisory, KPMG‘s Audit Committee Institute e.V. (seit 2005 Leitung) |
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Seit 2010 | Dozentin, u.a. an der Frankfurt School of Finance & Management, Frankfurt am Main | |
2012-2019 | Corporate Governance Leader EMEIA (seit 2016 Equity Partner) im Bereich Financial Accounting Advisory Service bei Ernst & Young Deutschland, Berlin | |
2020 | Selbständige Rechtsanwältin & unabhängige Governance-Beraterin, Berlin | |
Seit 2021 | Co-Owner & Senior Governance Advisor des European Center for Board Effectiveness GmbH, Frankfurt am Main |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
• | Aufsichtsratsarbeit in börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen | |
• | Corporate Governance Erfahrung | |
• | Finanz-/betriebswirtschaftliche Kompetenzen einschließlich Rechnungslegung, Bilanzierung und Abschlussprüfung (Finanzexpertin im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG) |
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• | Digitalisierung, Innovation, IT | |
• | Strategie und Wachstum / Mergers & Acquisitions / Erfahrung mit Portfoliomanagement | |
• | Kapitalmärkte | |
• | Expertise im Bereich Nachhaltigkeit (ESG) |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
• | CEWE Stiftung & Co. KGaA (Aufsichtsratsmitglied, börsennotiert) | |
• | Commerzbank AG (Aufsichtsratsmitglied, börsennotiert) | |
• | Deutsche Bahn AG (Aufsichtsratsmitglied, nicht börsennotiert) |
Wesentliche Tätigkeiten neben den zuvor genannten Mandaten sowie dem Aufsichtsratsmandat
• | Die Autobahn GmbH des Bundes (Aufsichtsratsmitglied, nicht börsennotiert) |
Frau Mattheus ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein unabhängiges Mitglied gemäß den Ziffern C.1, C.6 und C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 28. April 2022).
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung
mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212):
Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung
Datenschutzrechtliche Hinweise:
Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des Aktienregisters und zur Kommunikation mit Ihnen (z.B. bei der Einberufung der Hauptversammlung) verarbeitet. Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, eine Vollmacht erteilen, einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen oder von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, erhebt die Gesellschaft ebenfalls personenbezogene Daten über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die JENOPTIK AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter
www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung