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Pironet AG: Barabfindung für Pironet-Aktien auf EUR 9,36 je Aktie festgesetzt
Pironet AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out Pironet AG Köln 21.11.2018 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Pironet AG: Barabfindung für Pironet-Aktien auf EUR 9,36 je Aktie festgesetzt Die CANCOM SE hat heute gegenüber dem Vorstand der Pironet AG ihr am 22. August 2018 gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gestelltes Verlangen bestätigt und konkretisiert, die Hauptversammlung der Pironet AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Pironet AG auf die CANCOM SE als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Die CANCOM SE hat diese Barabfindung auf EUR 9,36 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Pironet AG festgesetzt. Der für die Übertragung erforderliche Hauptversammlungsbeschluss soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich am 10. Januar 2019 stattfinden wird. Mitteilendes Unternehmen: Mitteilende Person: * * * * *
21.11.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |