GE Germany Holdings AG
Übernahmeangebot; <DE000A111338>
Zielgesellschaft: SLM Solutions Group AG; Bieter: GE Germany Holdings AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
GE Germany Holdings AG
Bleichstraße 64-66
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
101370
Zielgesellschaft:
SLM Solutions Group AG
Roggenhorster Straße 9c
23556 Lübeck
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 13827 HL
ISIN: DE 000A111338
WKN: A 11133
Die GE Germany Holdings AG (‘BidCo’), eine indirekt zu hundert Prozent
kontrollierte Konzerngesellschaft der General Electric Company, hat heute
entschieden, den Aktionären der SLM Solutions Group AG im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den
Inhaber lautenden Stückaktien der SLM Solutions Group AG (die ‘SLM-Aktien’)
zu einem Preis von EUR 38,00 je Aktie zu erwerben.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache sowie in
einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den genauen
Bestimmungen des Angebots und weiterer, das Angebot betreffende
Informationen erfolgt im Internet unter
http://www.laser-angebot.de.
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
BidCo hat heute mit der SLM Solutions Group AG ein Business Combination
Agreement und mit den Paketaktionären der SLM Solutions Group AG Verträge
über den Kauf von etwa 31,5 % der SLM-Aktien geschlossen, die unter dem
Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden und anderen
üblichen Bedingungen stehen.
Wichtiger Hinweis
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden
nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den
Inhabern von Aktien der SLM Solutions Group AG wird dringend empfohlen, die
maßgeblichen das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer
Veröffentlichung durch BidCo zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Investoren und Inhaber von Aktien der SLM Solutions Group
AG können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der
Internetseite http://www.laser-angebot.de einsehen. Nach ihrer
Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem
noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie
Inhabern von Aktien der SLM Solutions Group AG auf Wunsch kostenlos
zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SLM-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von SLM-Aktien dar
und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer
sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch BidCo.
Ein Angebot zum Erwerb der SLM-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung
der Angebotsunterlage, die von BidCo rechtzeitig veröffentlicht werden
wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die
Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den allgemeinen
Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind,
unterscheiden.
Den Aktionären von SLM Solutions Group AG wird dringend empfohlen, nach
ihrer Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie
wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat
einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der
Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für SLM Solutions Group AG zu
erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(‘WpÜG’) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
(‘WpÜG-Angebotsverordnung’) sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des
US-Wertpapierrechts unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots
nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der
Rechtsordnungen Australiens, Kanadas, Hong Kongs, Japans, Neu Seelands und
Südafrikas) als denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten
anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts erfolgt nicht. Folglich
sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder
Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von
SLM Solutions Group AG können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen
zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der
Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge
der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, wird ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung
mit diesem auszulegen.
BidCo hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Weder BidCo noch die mit BidCo gemeinsam handelnden
Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner
Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer
mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Wenn Sie ein Einwohner der USA oder eines anderen Landes als Deutschland
sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:
In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können BidCo,
bestimmte verbundene Gesellschaften und benannte Personen oder Börsenmakler
(als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen zum Erwerb von
SLM-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots während der Dauer der
Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder Erwerbsvereinbarungen
abgeschlossen werden, wird dies in Übereinstimmung mit dem anwendbaren
Recht, einschließlich des Exchange Act, geschehen.
Frankfurt am Main, 6. September 2016
GE Germany Holdings AG
Der Vorstand
Ende der WpÜG-Meldung
06.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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