Grand Chip Investment GmbH
Übernahmeangebot; <DE000A0WMPJ6>
Zielgesellschaft: AIXTRON SE; Bieter: Grand Chip Investment GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit
§§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
Grand Chip Investment GmbH
c/o Paul Hastings (Europe) LLP,
Siesmayerstr. 21, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
104996
Zielgesellschaft:
AIXTRON SE
Dornkaulstraße 2, 52134 Herzogenrath, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 16590
ISIN: DE000A0WMPJ6
Die Grand Chip Investment GmbH (‘Bieter’), eine 100-prozentige indirekte
Tochtergesellschaft der Fujian Grand Chip Investment Fund LP, Volksrepublik
China, hat heute entschieden, den Aktionären der AIXTRON SE (‘AIXTRON’) im
Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre
auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON (ISIN: DE000A0WMPJ6,
zusammen die ‘AIXTRON Aktie(n)’), einschließlich aller durch AIXTRON
American Depositary Shares (ISIN: US0096061041; zusammen die ‘AIXTRON
ADSs’) repräsentierter AIXTRON Aktien, zu erwerben. Der Bieter beabsichtigt
vorbehaltlich der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage je
AIXTRON Aktie eine Gegenleistung in Höhe von EUR 6,00 anzubieten.
Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich unter anderem unter den
aufschiebenden Bedingungen einer Mindestannahmequote von 60 Prozent der
ausgegebenen AIXTRON Aktien, des Ausbleibens von Kapitalmaßnahmen der
Zielgesellschaft und wesentlicher nachteiliger Veränderungen und der
Erteilung bestimmter behördlicher Genehmigungen stehen. Im Übrigen wird das
öffentliche Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bestimmungen und Bedingungen durchgeführt werden. Der Bieter behält sich
vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des öffentlichen
Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen.
Der Bieter hat keine anderweitigen Kaufverträge über AIXTRON Aktien
abgeschlossen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher sowie in englischer Sprache) mit den genauen Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots und weiterer Informationen zum
Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter www.grandchip-aixtron.com.
Die Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und Bereithaltung zur kostenlosen
Ausgabe veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden erst in der
Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) veröffentlicht.
Investoren und den Aktionären von AIXTRON Aktien wird dringend empfohlen,
die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach deren
Veröffentlichung durch den Bieter zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Investoren und Aktionäre der AIXTRON können diese
Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, kostenlos auf der
Internetseite www.grandchip-aixtron.com erhalten. Nach ihrer
Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot
außerdem kostenfrei in gedruckter Form an einem noch zu bestimmenden Ort
zur Verfügung gestellt. Inhaber von AIXTRON Aktien oder AIXTRON ADSs
(zusammen die ‘AIXTRON Anteilsinhaber’) können die maßgeblichen, das
Übernahmeangebot betreffenden Dokumente, einschließlich des Statements des
Bieters zu dem Übernahmeangebot auf Schedule TO, sobald sie bei der US-
amerikanischen Wertpapieraufsicht (die ‘SEC’) eingereicht worden sind,
kostenlos auf der Website der SEC (http://www.sec.gov) einsehen, sobald sie
dort verfügbar sind. Das Statement des Bieters zu dem Übernahmeangebot
(einschließlich der Angebotsunterlage, eines hierauf bezogenen
Übermittlungsschreibens sowie weiterer Dokumente zum Übernahmeangebot)
werden wichtige Informationen enthalten, die vor einer Entscheidung
hinsichtlich des Übernahmeangebots sorgfältig gelesen werden sollten, weil
diese Dokumente und nicht diese Veröffentlichung die Bestimmungen und
Bedingungen des Übernahmeangebots festlegen.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von AIXTRON Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Kauf von AIXTRON Aktien dar
und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch das Eingehen sonstiger
rechtlicher Verpflichtungen durch den Bieter.
Ein Angebot zum Erwerb der AIXTRON Aktien erfolgt nur aufgrund der
Angebotsunterlage, die der Bieter rechtzeitig veröffentlichen wird, und
wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen und Bedingungen richten.
Die Bestimmungen und Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den
allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind,
abweichen.
Den Aktionären der AIXTRON wird dringend empfohlen, gegebenenfalls
unabhängigen Rat einzuholen, um zu einer informierten Entscheidung zum
Inhalt der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu kommen.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und dem Wertpapierrecht der Vereinigten Staaten von Amerika,
insbesondere hinsichtlich des deutschen Rechts nach dem WpÜG und der
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei
Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (‘WpÜG-
Angebotsverordnung’), unterbreitet werden. Dementsprechend wurden keine
sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen des
Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der
Vereinigten Staaten von Amerika beantragt oder gewährt. Daher übernimmt der
Bieter keinerlei Gewähr für die Einhaltung von Bestimmungen anderer
Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten
Staaten von Amerika. Infolgedessen sollten AIXTRON Anteilsinhaber nicht auf
die Anwendbarkeit von Anlegerschutzgesetzen anderer Rechtsordnungen
vertrauen.
Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht gestattet. Weder
der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne
des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise
verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem
Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von
Amerika.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung in bestimmten Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika
fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in
der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika
ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu dem von dem
Bieter beabsichtigten freiwilligen Übernahmeangebot. Diese Aussagen sind
keine Garantie für die zukünftigen Entwicklungen und unterliegen diversen
Risiken und Unwägbarkeiten, einschließlich solcher Faktoren, die die
Durchführung des Übernahmeangebotes beeinflussen können. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind als solche daran erkennbar, dass sie sich nicht
ausschließlich auf historische oder aktuelle Sachverhalte beziehen und in
der Regel durch Begriffe wie ‘können/könnten’, ‘werden’, ‘erwarten’,
‘annehmen’, ‘antizipieren’, ‘planen’, ‘beabsichtigen’, ‘schätzen’,
‘prognostizieren’, ‘voraussagen’, ‘anstreben’, ‘könnte’, ‘sollte’ oder
deren jeweilige Verneinung bzw. abgewandelte Formen oder vergleichbare
Begriffe gekennzeichnet sind.
Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören insbesondere Aussagen über die
Konditionen des geplanten Übernahmeangebots. Diese Aussagen spiegeln die
derzeitigen Erwartungen des Bieters wieder, die auf den ihm derzeit zur
Verfügung stehenden Informationen basieren und auf verschiedenen Annahmen
beruhen und die Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen, auf die der Bieter
keinen Einfluss hat. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten unter Umständen
erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder
implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Die zukunftsgerichteten
Aussagen beziehen sich jeweils ausschließlich auf das Datum, zu dem sie
gemacht werden. Der Bieter ist nicht verpflichtet (und verwahrt sich
ausdrücklich gegen eine entsprechende Verpflichtung), diese Aussagen auf
Grundlage neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderem Anlass
zu aktualisieren oder zu überarbeiten, es sei denn soweit dies gesetzlich
vorgeschrieben ist.
Frankfurt am Main, 23. Mai 2016
Grand Chip Investment GmbH
Herr Zhendong Liu, Geschäftsführer
Ende der WpÜG-Meldung
23.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard; Freiverkehr in
Berlin, Stuttgart, München, Hannover, Hamburg, Düsseldorf; EUREX