AEPF III 15 S.à r.l.
Übernahmeangebot; <DE000A0MW975>
Zielgesellschaft: Fair Value REIT-AG; Bieter: AEPF III 15 S.à r.l.
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Ergänzung zur Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29,
34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
AEPF III 15 S.à r.l.
Avenue Charles de Gaulle 2
L-1653 Luxemburg
Luxemburg
eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in
Luxemburg unter B219108
Zielgesellschaft:
Fair Value REIT-AG
Würmstraße 13a
82166 Gräfelfing
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 168 882,
ISIN: DE000A0MW975 (WKN: A0MW97)
Die AEPF III 15 S.à r.l. (die ‘Bieterin’) hat am 26. Februar 2018 gemäß §
10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 WpÜG ihre Entscheidung veröffentlicht, den
Aktionären der Fair Value REIT-AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der Fair Value REIT-AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
EUR 2,00 je Aktie (die ‘Fair Value-Aktien’) zu erwerben (das
‘Übernahmeangebot’).
Die Bieterin hat in der Veröffentlichung vom 26. Februar 2018 angekündigt,
als Gegenleistung je Fair Value-Aktie (der ‘Angebotspreis’) den höheren der
beiden folgenden Durchschnittskurse anzubieten:
1. gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs der Fair Value-
Aktien während der letzten drei Monate vor dem Tag der Veröffentlichung der
Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots am 26. Februar 2018,
2. gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs der Fair Value-
Aktien während der letzten sechs Monate vor dem Tag der Veröffentlichung
der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots am 26. Februar 2018.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) hat der
Bieterin heute mitgeteilt, dass
1. der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der Fair Value-
Aktien während der letzten drei Monate vor dem 26. Februar 2018 EUR 8,28
beträgt, und
2. der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der Fair Value-
Aktien während der letzten sechs Monate vor dem 26. Februar 2018 EUR 8,12
beträgt.
Die Bieterin wird daher im Rahmen des Übernahmeangebots als Gegenleistung
für den Erwerb der Fair Value-Aktien die Zahlung einer Geldleistung in Höhe
von EUR 8,28 je Fair Value-Aktie anbieten.
Die Bieterin beabsichtigt, das Übernahmeangebot zugleich als Angebot zur
Ermöglichung eines Widerrufs der Zulassung sämtlicher Fair Value-Aktien zum
Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß §
39 Börsengesetz (sog. Delisting-Angebot) zu unterbreiten.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und weitere Informationen zu
dem Übernahmeangebot werden im Internet unter www.aepf-takeover-offer.de
veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die durch Fonds kontrolliert
wird, die ihrerseits von einem verbundenen Unternehmen der Apollo Global
Management LLC (NYSE: APO) beraten werden.
Das Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ergehen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Fair Value REIT-AG.
Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot
betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der Fair Value REIT-AG wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-
Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.
Luxemburg, 5 März 2018
AEPF III 15 S.à r.l.
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart sowie über Tradegate
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Ende der WpÜG-Meldung
05.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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