Hevella Capital GmbH & Co. KGaA
Kontrollerlangung; <DE000A1K03W5>
Zielgesellschaft: NeXR Technologies SE; Bieter: Hevella Capital GmbH & Co. KGaA
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die
NeXR Technologies SE, Berlin, (vormals Staramba SE)
nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, Sitz: Potsdam,
Geschäftsanschrift: August-Bebel-Str. 68, 14482 Potsdam, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 30241 P
Zielgesellschaft:
NeXR Technologies SE (vormals Staramba SE), Sitz: Berlin,
Geschäftsanschrift: Aroser Allee 66, 13407 Berlin, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 158018 B
Inhaberaktien: ISIN DE000A1K03W5, WKN A1K03W
Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Potsdam (‘Bieterin’) hat am
25. Oktober 2019 durch den Erwerb von 612.223 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR
1,00 je Aktie unmittelbar die Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG
über die NeXR Technologies SE mit Sitz in Berlin (‘Zielgesellschaft’)
erlangt.
Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 1.312.013 Stimmrechte von insgesamt
2.332.755 Stimmrechten der NeXR Technologies SE. Dies entspricht rund
56,2431 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der NeXR Technologies SE.
Das Grundkapital der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 2.332.755,00 ist in
2.332.755 Stückaktien eingeteilt.
Die von der Bieterin an der Zielgesellschaft gehaltenen Aktien sind den
folgenden Personen zuzurechnen, die durch den vorstehend genannten
Aktienerwerb der Bieterin jeweils mittelbar die Kontrolle gemäß §§ 35 Abs.
1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG über die NeXR
Technologies SE erlangt haben:
– Hevella Beteiligungen GmbH, Potsdam, als persönlich haftende
Gesellschafterin der Bieterin (§§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG)
– Obotritia Capital KGaA, Potsdam, als mehrheitlich beteiligte
Kommanditaktionärin der Bieterin (§§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG)
– Herr Rolf Elgeti, Potsdam, als persönlich haftender Gesellschafter der
Obotritia Capital KGaA (§§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpÜG).
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
daher auch zugleich im Namen der Hevella Beteiligungen GmbH, der Obotritia
Capital KGaA und Herrn Rolf Elgeti.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein
Pflichtangebot gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der
Zielgesellschaft abgeben. Die Angebotsunterlage und weitere das
Pflichtangebot betreffende Informationen werden im Internet unter
www.hevella-angebot.com veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Das Pflichtangebot wird im Wege des Barangebots und im Übrigen zu den in
der Angebotsunterlage mitzuteilenden Bestimmungen erfolgen.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §
35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der vorgenannten Hevella
Beteiligungen GmbH, Obotritia Capital KGaA und Herrn Rolf Elgeti erfüllen.
Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der
Zielgesellschaft veröffentlichen.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an der NeXR
Technologies SE dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhaber von Aktien an
der NeXR Technologies SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden
Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt.
Potsdam, den 25. Oktober 2019
Hevella Capital GmbH & Co. KGaA
Ende der WpÜG-Meldung
25.10.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt am Main (General Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange