Corestate Ben BidCo AG
Angebot zum Erwerb; <DE000A0B7EZ7>
Zielgesellschaft: YOUNIQ AG; Bieter: Corestate Ben BidCo AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Corestate Ben BidCo AG
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Kaufangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Corestate Ben BidCo AG
c/o HauckSchuchardt
Niedenau 61-63
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
99284
Zielgesellschaft:
YOUNIQ AG
Eschersheimer Landstraße 6
60322 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
86081
ISIN: DE000A0B7EZ7
WKN: A0B7EZ
Die Aktien der Zielgesellschaft sind im Regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert und werden im Freiverkehr der
Börsen in Frankfurt / Main, Berlin, Düsseldorf und Stuttgart gehandelt.
Die Corestate Ben BidCo AG (Bieterin) hat heute entschieden, den Aktionären
der YOUNIQ AG (Zielgesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Kaufangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der
Zielgesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in bar zu erwerben
(Kaufangebot). Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von
EUR 1,40 je Stückaktie
anzubieten.
Die Bieterin ist eine unmittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der
CORESTATE IREI Holding S.A., einer nach luxemburgischem Recht gegründeten
Aktiengesellschaft (société anonyme) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im
Handels- und Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg unter der
Nummer B 186 352.
Die Bieterin hält derzeit insgesamt 8.684.475 auf den Inhaber lautende
Stammaktien ohne Nennbetrag der Zielgesellschaft jeweils mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Dies entspricht ca. 83,50%
der gegenwärtigen Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Das Kaufangebot wird zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden
Bedingungen und Bestimmungen ergehen. Eine Mindestannahmequote als
Angebotsbedingung ist nicht vorgesehen.
Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter www.youniq-group.de
veröffentlicht werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
Zielgesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Kaufangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Inhabern von Aktien der
Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Kaufangebot stehenden Dokumente zu lesen,
sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden.
Das Kaufangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
(WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
(WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Eine Durchführung des Kaufangebots
nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der
Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens
und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht.
Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen des Kaufangebots außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die
Aktionäre der Zielgesellschaft können nicht darauf vertrauen, sich auf
Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als
der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der
infolge der Annahme des Kaufangebots zustande kommt, wird ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen und ist in
Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Kaufangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Kaufangebot im Zusammenhang stehender
Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin oder
für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Kaufangebots vor, während oder
nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der
Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.
Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der
Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch
hinsichtlich des Kaufangebots. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen
beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung der Bieterin und mit
ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und
unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen.
Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als
unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich
von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und mit ihr
gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine
Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher
Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger
Faktoren zu aktualisieren.
Frankfurt am Main, den 23. Februar 2015
Corestate Ben BidCo AG
Ende der WpÜG-Meldung
23.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf und Stuttgart.
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Mai 23
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