Sinner AG
Sinner AG: Mitteilung über Inhaber wesentlicher Beteiligung gemäß §43 WpHG
Sinner AG Mitteilung über Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG Die Meldepflichtigen Frau Dorothee Scheidtweiler, Herr Lionel Berger und Herr Johannes Peter Schweizer sowie als Aktionärin die SBS Familien – Verwaltungs AG hat der Sinner Aktiengesellschaft am 3. Juli 2018 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil die Schwelle von 75 % infolge des Erwerbs der Aktien von der STINAG Stuttgart Invest AG überschritten hat. Am 3. Juli 2018 hat die SBS Familien – Verwaltungs AG die Kontrollerlangung gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG sowie Frau Dorothee Scheidtweiler, Herr Lionel Berger und Herr Johannes Peter Schweizer als Aktionäre der SBS Familien – Verwaltungs AG gemäß § 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG i.V.m. § 17 AktG und den Grundsätzen der Mehrmütterherrschaft veröffentlicht und angekündigt, den Aktionären der Sinner Aktiengesellschaft im Wege eines Pflichtangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sinner Aktiengesellschaft zu erwerben (das ‘Pflichtangebot‘). Zudem wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, das Pflichtangebot zugleich als Angebot zur Ermöglichung eines Widerrufs der Zulassung sämtlicher Sinner-Aktien zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Börsengesetz (sog. Delisting-Angebot) zu unterbreiten. Im Zusammenhang mit der Stimmrechtsmitteilung haben Frau Dorothee Scheidtweiler, Herr Lionel Berger und Herr Johannes Peter Schweizer sowie als Aktionärin die SBS Familien – Verwaltungs AG der Sinner Aktiengesellschaft am 25. Juli 2018 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: 1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele. 2. Es besteht die Absicht, sowohl im Rahmen des Pflichtangebots als auch darüber hinaus weitere Stimmrechte durch Erwerb zu erlangen. 3. Es wird angestrebt, Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Sinner Aktiengesellschaft zu nehmen. 4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Sinner Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird ausschließlich im Hinblick auf die Dividendenpolitik angestrebt. Das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital soll belassen werden. 5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde daher mit Fremdmitteln finanziert. 27. Juli 2018 Sinner Aktiengesellschaft
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