MISTRAL Media AG
MISTRAL Media AG: Korrektur der Mitteilung vom 02.05.2012 – Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
MISTRAL Media AG 02.05.2012 18:54 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, hat Ihre Angabeverpflichtung gemäß §27a Abs. 1 Satz 1 WpHG nicht verletzt, da die Frist zur Angabe der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel noch nicht abgelaufen ist, nachdem Ihr Stimmrechtsanteil an der MISTRAL Media AG, Köln, Deutschland, am 16.04.2012 die Schwelle von 10% bzw. eine höhere Schwelle erreicht bzw. überschritten hat. 02.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MISTRAL Media AG Im Klapperhof 33 50670 Köln Deutschland Internet: www.mistral-media.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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