INTERNOLIX AG
INTERNOLIX AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
INTERNOLIX AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 02.09.2010 17:37 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die ahead GmbH, Seligenstadt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.09.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der INTERNOLIX AG, Seligenstadt, Deutschland, ISIN: DE0006227309, WKN: 622730 am 31.08.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,42% (das entspricht 600000 Stimmrechten) betragen hat. Dabei wurden 4,42 % der Stimmrechte (das entspricht 600000 Stimmrechten) durch Ausübung des durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Rechts erlangt. 02.09.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: INTERNOLIX AG Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32 63500 Seligenstadt Deutschland Internet: www.internolix.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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