Stiftung Familienunternehmen
‘Das Unternehmensstrafrecht trifft die Falschen’ – Gutachten der Stiftung Familienunternehmen kritisiert Gesetzespläne
Die Justizministerkonferenz in Berlin entscheidet am kommenden Donnerstag über ein Strafrecht, nach dem nicht nur der individuelle Täter, sondern gleichzeitig auch Unternehmen und Vereine sanktioniert werden können, wenn sie Fehlverhalten nicht verhindert haben. Als Bestrafung ist zum Beispiel der Einzug einer Geldstrafe in Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes bis hin zu einer Auflösung des Unternehmens vorgesehen.
Die Stiftung Familienunternehmen hat dazu ein Gutachten des Experten für Wirtschaftsstrafrecht, Prof. Bernd Schünemann, mit dem Titel ‘Zur Frage der Verfassungswidrigkeit und der Folgen eines Strafrechts für Unternehmen’ vorgelegt. ‘Ein Aktionär, dessen Dividende durch die möglicherweise horrende Verbandsgeldstrafe geschmälert wird, oder ein Arbeitnehmer, der auf eine Lohnerhöhung verzichten muss, weil die Gesellschaft mit einer hohen Geldstrafe belegt wird, ist gar nicht in der Lage, Fehlverhalten von Entscheidungsträgern zu verhindern’, darauf weist Schünemann in seinem Gutachten hin. Der Entwurf breche nicht nur mit dem individuellen Schuldprinzip, sondern verletze verfassungsrechtliche Garantien auch in sechs weiteren Fällen. ‘Das geplante Unternehmensstrafrecht trifft die Falschen’, erklärt Prof. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. Für einzelne Verfehlungen von Banken und Konzernen im anonymen Streubesitz sollen jetzt auch Familienunternehmen und Vereine durch eine unangemessene Verschärfung des Rechts büßen. ‘Familienunternehmen würden doppelt bestraft, weil hier die obersten Entscheidungsträger des Unternehmens zugleich dessen Inhaber sind – im Unterschied zu einer Publikums-Aktiengesellschaft, bei der diese beiden Funktionen auseinanderfallen’, kritisiert er. Eine Million juristischer Personen sei nach Angaben Nordrhein-Westfalens von dem Gesetz betroffen. Das geplante Gesetz würde Unternehmen und Verbände zwingen, eine formelle Compliance-Organisation aufzubauen. ‘Familienunternehmer besitzen in ihrem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns schon heute eine Compliance-Kultur. Rechtstreue lässt sich nicht durch Bürokratie erzwingen. Damit würde nur ein neues Geschäftsfeld für große Anwaltskanzleien generiert, die auf diesem Feld Beratung anbieten’, sagt Hennerkes und fragt: ‘Ist es ernsthaft gewollt, dass bald jeder Sportverein seine eigene Compliance-Abteilung einrichten und finanzieren muss?’ ‘Unternehmen können schon heute empfindliche Strafen aufgebrummt bekommen’, merkt Hennerkes an. Erst dieses Jahr wurde die Höchstgrenze der Geldbuße bei vorsätzlichen Straftaten im Paragraph 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten auf zehn Millionen Euro verzehnfacht. Für das Abschöpfen des wirtschaftlichen Vorteils einer Straftat durch den Staat gilt keine Obergrenze. Für Ferrostahl wurde erst kürzlich eine Buße von 140 Millionen Euro für Schmiergeldzahlungen bei U-Boot-Aufträgen fällig. Für den Täter halte das deutsche Recht genügend Sanktionsmittel bereit: zum Beispiel wegen Betruges, Bestechung, Bilanzfälschung, Produktpiraterie und Untreue, ein Tatbestand, der genauer gefasst werden könnte. ‘Gegen höhere Strafen für Täter habe ich nichts’, sagt Hennerkes, ‘aber gegen eine Diskriminierung von Familienunternehmen.’ Weitere Informationen: Hartmut Kistenfeger Stiftung Familienunternehmen Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Stiftung Familienunternehmen Schlagwort(e): Recht 11.11.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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