Stiftung Familienunternehmen
Bilanz der Erbschaftsteuerreform nach 5 Jahren: Beschäftigung und Investitionen gestärkt. Ohne Verschonung des Betriebsvermögens müssten laut ifo-Umfrage 43 Prozent der Familienunternehmen beim Generationenübergang verkauft werden
Die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat für die Zukunft der Familienunternehmen in Deutschland existentielle Bedeutung. Dies belegt eine breit angelegte Studie des ifo Instituts im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen, an der sich im Februar und März dieses Jahres 1.729 Unternehmen beteiligten. 43 Prozent der vom ifo Institut befragten Familienunternehmen, die einen Erb- oder Schenkungsfall hatten, gaben an, dass ohne diese Regelung beim Generationenübergang das Unternehmen oder Teile davon hätten verkauft werden müssen.
“Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Verschonungsabschläge für Betriebsvermögen verfassungsgemäß sind. Eine Entscheidung ist für dieses Jahr angekündigt. Die Entlastung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer wird den Unternehmern aber nicht ohne Gegenleistung gewährt: Sie müssen unter anderem für einen Verschonungsabschlag in Höhe von 85 Prozent fünf Jahre lang und für einen Abschlag in Höhe von 100 Prozent sieben Jahre lang den Erhalt einer bestimmten Lohnsumme und damit Arbeitsplätze sicherstellen”, mahnt Prof. Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung. 43 Prozent der befragten Familienunternehmen halten die gesetzlichen Anforderungen für den Verschonungsabschlag im Übrigen für zu hoch. Die Studie “Die Auswirkungen der Erbschaftsteuer auf Familienunternehmen” analysiert erstmals die Folgen der Erbschaftsteuerreform von 2009. 66 Prozent der Familienunternehmen schätzen, dass sie ohne Verschonung von Betriebsvermögen im Erb- oder Schenkungsfall ihre Investitionen senken müssten. 52 Prozent gehen davon aus, dass dann die Zahl ihrer Beschäftigten schrumpfen würde. “Die Studie belegt ganz eindeutig positive Effekte der Verschonung von Betriebsvermögen für Arbeitsmarkt und Investitionen. Diese Regelung verhindert, dass Familienunternehmen in der besonders heiklen Phase des Unternehmensübergangs deutlich geschwächt werden. Gleichzeitig ziehen Staat und Gesellschaft auch Nutzen aus der Verschonung, denn nur der Erhalt der Betriebe sichert das Steuersubstrat von morgen”, erklärt Kirchdörfer. Von den Familienunternehmen, die einen Verschonungsabschlag in Anspruch genommen haben, gaben 39 Prozent an, dass er zu einem Anstieg ihrer Investitionen geführt habe. 32 Prozent führten aus, dass der Verschonungsabschlag ihre Beschäftigtenzahlen ansteigen ließ. “Tendenziell gaben Unternehmen mit vielen Beschäftigten öfter an, dass sich der Verschonungsabschlag positiv auf ihre Beschäftigtenzahlen auswirkte”, sagt Prof. Niklas Die Ergebnisse der ifo Studie machen deutlich, warum die über drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland mit so großer Spannung nach Karlsruhe blicken. Weitere Informationen:
Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Stiftung Familienunternehmen Schlagwort(e): Recht 05.05.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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