Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.
Großer Erfolg für KMU-Interessensverband: Prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen bis zu 8 Mio. Euro möglich
BMF legt Referentenentwurf zur Änderung des Prospektrechts vor Das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze, das zum 21. Juli 2018 in Kraft getreten ist und unter anderem prospektfreie öffentliche Angebote bis zu 8 Mio. Euro vorsieht, verhinderte durch die Regelung von Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen. Die Einzelanlageschwellen waren nicht auf das Bezugsrecht von bestehenden Aktionären bei Kapitalerhöhungen nach dem Aktiengesetz (AktG) abgestimmt. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen vom 12. November 2018 sieht vor, dass die Einzelanlageschwellen nicht für im Rahmen einer Bezugsrechtsemission den bestehenden Aktionären angebotene Wertpapiere gelten. “Es ist ein großer Erfolg für unseren noch jungen Verband, dass es uns gelungen ist, das Gesetz zu ändern und die Interessen des kapitalmarktorientierten Mittelstands zu bündeln. Eine derartige Petition und einen Zusammenschluss des kapitalmarktorientierten Mittelstandes hat es bisher in dieser Form noch nie gegeben. Der Erfolg gibt uns für unseren Einsatz Recht”, sagt Ingo Wegerich, Präsident des Interessensverbands und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. Über den Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. Kontakt: Kontakt: Klaus-Karl Becker BeckerBeratungsGesellschaft (BBG) +49 (0) 172 61 41 955 kkb@b-bg.de Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.
20.11.2018 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |