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EuroGas Inc.: Oberster Gerichtshof der Slowakischen Republik entscheidet erneut zugunsten EuroGas Tochter
EuroGas Inc. / Schlagwort(e): Finanzen/
Oberster Gerichtshof der Slowakischen Republik entscheidet erneut zugunsten
Gericht verurteilt Talkminen-Konzessionsentzug bei Rozmin s.r.o. durch slowakische Behörden Anfang 2005 als ungesetzlichen und illegalen Verstoß gegen slowakisches Bergbau-Recht und hebt Konzessionserteilung durch slowakische Bergbauämter an VSK Mining s.r.o. auf.
In einem bahnbrechenden und richtungweisenden Endurteil, gegen das keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können, hat der Oberste Gerichtshof der Slowakischen Republik sämtliche Urteile des Landgerichts Košice aus dem Jahre 2010, die alle negativ für Rozmin s.r.o. ausgegangen waren, aufgehoben. Von der jetzigen Aufhebung durch den Obersten Gerichtshof sind auch die Entscheidungen des slowakischen Haupt-Bergbauamtes in Banska Stiavnica vom 12.1.2009 sowie die Entscheidung des Bezirks-Bergbauamtes in Spisska Nova Ves vom 2.7.2008 betroffen, in der die Bergbauämter seinerzeit der Firma VSK Mining s.r.o. eine neue Konzession zum Talkabbau auf Gemerska Poloma gewährt hatten, nachdem dieselben Bergbauämter der Firma Rozmin s.r.o. Anfang 2005 die gültige Talk-Konzession illegal und unter äußerst fragwürdigen und dubiosen Umständen entzogen hatten. Durch die jetzt erfolgte Aufhebung der Entscheidung der Bergbauämter vom 2.7.2008 durch Endurteil des Obersten Gerichtshofs der Slowakischen Republik ist der jetzigen Inhaberin der Gemerska Poloma Talk-Konzession, VSK Mining s.r.o., die dem slowakischen Hauptbergbauamt als Beklagter in diesem Verfahren beigetreten war, die Talk-Konzession in Gemerska Poloma faktisch entzogen worden! VSK Mining s.r.o. ist eine slowakische Bergbau-Gesellschaft, die durch die in Wopfing, Österreich, ansässige Firma Schmid Industrieholding GmbH mehrheitlich kontrolliert wird. Zusammen mit EuroGas GmbH Austria hält EuroGas Inc. einen Gesamtanteil von 90% an Rozmin s.r.o. und hat nun ihre Anwälte nach Erhalt des neuen Endurteils angewiesen, das Ministerium fuer Wirtschaft umgehend zu kontaktieren, um sicher zu stellen, dass die Bergbauämter in Banska Stiavnica und Spisska Nova Ves das neue Endurteil des Obersten Gerichtshofes wortgetreu umsetzen werden und die ursprünglich Rozmin gehörende Talk-Konzession wieder an Rozmin s.r.o. erteilen werden. Aufgrund des bahnbrechenden und richtungweisenden Urteils des Obersten Gerichtshofes der Slowakischen Republik vom 16. Mai 2011, das den slowakischen Bergbau-Behörden eindeutigen Rechtsbruch bei dem Entzug der seinerzeit Rozmin gehörenden Talk-Konzession, wie auch bei der Vergabe der neuen Konzession an die Firma VSK Mining s.r.o. vorgeworfen hat, hat EuroGas GmbH Austria als 33% Gesellschafterin von Rozmin s.r.o. ihre Anwälte nun mit der Prüfung beauftragt, in welcher Höhe jetzt Schadensersatzforderungen, neben der Rückübertragung der Talk-Konzession an Rozmin s.r.o., unter ihrer am 16.12.2010 eingebrachten 500 Millionen Euro Arbitration-Klage aufgrund des österreichisch-slowakischen Investitions-Schutzabkommens kurzfristig gegen die Slowakische Republik erhoben werden können. Wolfgang Rauball, Chairman und CEO der EuroGas, Inc. dazu: Mit Schreiben vom 16. Juni 2011 hat mich der Vize-Ministerpräsident und Finanz-Minister der Slowakischen Republik, Herr Ivan Mikloš, kontaktiert und mir versichert, dass sein Ministerium bereit ist, mit uns sinnvolle Diskussionen ('meaningful discussions') über unsere am 16.12.2010 gegen die Slowakische Republik gestellte Schadensersatzforderung unter dem österreichisch-slowakischen Investitions-Schutzabkommen zu führen. Wir werden diese angebotenen Diskussionen mit dem Finanz-Ministerium unter der unabdingbaren Bedingung führen, dass die Bergbauämter des Ministeriums für Wirtschaft unserer Tochtergesellschaft Rozmin s.r.o. die Talk-Konzession wieder erteilen.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Rauball Ende der Pressemitteilung 21.06.2011 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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