Your Family Entertainment AG
München
– ISIN DE000A161N14 – – ISIN DE000A3MQDJ8 – – ISIN DE000A3MQR24 –
Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 28. Juni 2022
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Dienstag, den 28. Juni 2022, als virtuelle Hauptversammlung in
München (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 19. Mai 2022) hat die Genius Brands International, Inc., Beverly Hills, USA,
vertreten durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG
die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung
verlangt.
Die Tagesordnung wird deshalb unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 9 um folgende Punkte 10 und 11 erweitert:
10. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung
Die Aktionärin Genius Brands International, Inc. schlägt vor, zu beschließen:
Der Aufsichtsrat soll erweitert werden und daher soll § 9 Abs. 1 der Satzung wie folgt gefasst werden:
“Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.”
|
11. |
Beschlussfassung über Ergänzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 10 zu beschließenden Satzungsänderung
im Handeisregister aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Personen zusammen.
Aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter 1. zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister schlägt die Aktionärin
Genius Brands International, Inc. vor, als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu wählen:
Michael Jaffa, Santa Monica, USA, General Counsel der Genius Brands International, Inc.
Michael Jaffa gehört derzeit als nicht geschäftsführendes Mitglied dem Board of Directors der Stan Lee Universe, LLC, einer
einem Aufsichtsrat vergleichbarem Kontrollgremium bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs.
1 Satz 5 AktG, an.
|
Begründung der Tagesordnungsergänzungsverlangen
Die neue Aktionärin ist trotz ihrer Beteiligung von unmittelbar rd. 48 % des Grundkapitals bisher nicht im Aufsichtsrat der
Gesellschaft vertreten. Die Satzungsänderung soll dies ermöglichen und Herr Michael Jaffa soll hierfür in den Aufsichtsrat
vorbehaltlich der Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister gewählt werden.
Herr Michael Jaffa ist aufgrund seiner Erfahrungen ein geeignetes Mitglied für den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zur Klarstellung
wird mitgeteilt, dass er kein geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats der Genius Brands International, Inc ist.
Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft:
Vorstand und Aufsichtsrat der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft unterstützen den Vorschlag der Aktionärin Genius
Brands International, Inc. zur Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder durch entsprechende Änderung von § 9 Abs.
1 der Satzung. Des Weiteren unterstützt der Aufsichtsrat auch die Wahl von Herrn Michael Jaffa zum Mitglied des Aufsichtsrats.
Herr Michael Jaffa ist General Counsel der Genius Brands International, Inc., dem kontrollierenden Aktionär. Es bestehen darüber
hinaus nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den Kandidaten und der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft, den
Organen der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung
als maßgebend ansehen würde und daher nach Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen von
der Regierungskommission beschlossenen Fassung vom 16. Dezember 2019 offenzulegen wäre.
Weitere Informationen zum Werdegang von Michael Jaffa sowie zu dem Wahlvorschlag stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.yfe.tv/hauptversammlung
zur Verfügung.
Internetseite mit Informationen zur Hauptversammlung
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten und freiwilligen Angaben und Erläuterungen sowie auch
die Ergänzung der Tagesordnung sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.yfe.tv/hauptversammlung
zugänglich, auf der sich zudem die Informationen gemäß § 124a AktG sowie die derzeit gültige Fassung der Satzung der Your
Family Entertainment Aktiengesellschaft befinden.
München, im Mai 2022
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
Der Vorstand
|