Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für
die Westag & Getalit AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 315b
Abs. 3 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017
Die nach den §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 AktG zugänglich zu machenden Unterlagen können im Internet unter
www.westag-getalit.com/hauptversammlung |
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
|