SG Holding AG & Co. KG
Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden die Gesellschafter der SG Holding AG & Co. KG zur
ordentlichen Gesellschafterversammlung
der SG Holding AG & Co. KG
am 17. Juli 2013 um 15:00 Uhr ein.
Tagungsort:
Le Méridien Hotel Stuttgart, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart, Gruppenraum Versailles.
Einlass ab 14:30 Uhr.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2012 der SG Holding AG & Co. KG für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr
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2. |
Feststellung des von der Komplementärin aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft
für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr
Die Komplementärin schlägt vor, den von der Komplementärin aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Jahresabschluss
der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr festzustellen.
Der Jahresabschluss ist diesem Schreiben beigefügt.
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3. |
Verwendung des Jahresergebnisses für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft
Die Komplementärin schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 21.539.726,78 nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages den
Verrechnungskonten der Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung am Festkapital der Gesellschaft gutzuschreiben.
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4. |
Vorlage des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie des Konzernlageberichts der SG Holding AG & Co. KG für das am 31.
Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr des Konzerns
Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind beigefügt.
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5. |
Entlastung der Komplementärin für das am 31. Dezember 2012 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft
Die Komplementärin schlägt vor, Entlastung zu erteilen.
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das zum 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr
Die Komplementärin schlägt vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr zu wählen.
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7. |
Beschlussfassung über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft
Die Komplementärin schlägt vor zu beschließen:
§ 7 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und wie folgt neu gefasst:
‘Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Komplementärin oder der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Komplementärin
oder eine vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Komplementärin bevollmächtigte
andere Person, leitet die Gesellschafterversammlung.’
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Teilnahmevoraussetzungen
Kommanditisten sind gem. § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags zur Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts berechtigt, wenn sie im Gesellschafterbuch oder im Handelsregister der Gesellschaft als namentlich bekannte
Kommanditisten eingetragen sind oder wenn sie spätestens bis zum Ablauf des fünften Werktags vor dem Versammlungstag der Gesellschaft
(Nachweistag) ihre Aktionärsstellung bzw. Rechtsnachfolge in die Aktionärsstellung bei der früheren SG Holding Aktiengesellschaft
im Zeitpunkt der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister bzw. ihre Kommanditistenstellung bei der Gesellschaft
nachweisen. Samstage gelten nicht als Werktage im Sinne des vorstehenden Satzes.
Die der Gesellschaft namentlich bekannten Kommanditisten können sich gemäß § 7 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrags in der Gesellschafterversammlung
vertreten lassen. Die Vollmacht muss der Komplementärin in Schriftform übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular fügen wir zur etwaigen Verwendung bei. Die von Ihnen gegebenenfalls bevollmächtigte Person muss das
Original der Vollmacht bei der Einlass-Kontrolle vorzeigen und abgeben.
Zum Zwecke der Einlasskontrolle haben Kommanditisten bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte einen amtlichen
Lichtbildausweis vorzulegen.
Organisatorisches
Um eine reibungslose Organisation der Gesellschafterversammlung zu gewährleisten, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mittels
beigefügtem Formular mitteilen, ob Sie an der Gesellschafterversammlung teilnehmen werden. Diese Angabe ist natürlich freiwillig
und unverbindlich, würde uns aber die Vorbereitung erleichtern.
Damit Sie den Weg zur Gesellschafterversammlung finden, legen wir dieser Einladung eine Anfahrtsskizze bei.
Abschließender Hinweis
Diese persönliche Einladung zur Gesellschafterversammlung ist nach § 7 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrags allen namentlich
bekannten Kommanditisten zu übersenden. Namentlich bekannte Kommanditisten sind diejenigen Kommanditisten, die im Gesellschafterbuch
der Gesellschaft oder im Handelsregister als namentlich bekannte Kommanditisten eingetragen sind oder ihre Kommanditistenstellung
nach § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen haben. Die Gesellschaft bemüht sich seit Eintragung des Formwechsels
um laufende Aktualisierung des Handelsregisters aufgrund von Veränderungen im Bestand der Gesellschafter. Gleichwohl kann
es sein, dass Personen oder Gesellschaften unser Einladungsschreiben erhalten, obwohl sie nicht mehr Gesellschafter sind.
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, hat diese Einladung für Sie keine Gültigkeit.
Stuttgart, im Mai 2013
MR CARS AG als persönlich haftende Gesellschafterin der SG Holding AG & Co. KG
Die Geschäftsführung
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