Schuler Aktiengesellschaft
Göppingen
– Wertpapier-Kenn-Nummern A0V9A2 und A1RFH2 – – ISIN DE000A0V9A22 und DE000A1RFH26 –
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 18.04.2013, um 10:00 Uhr in der Stadthalle Göppingen, Blumenstraße 41, 73033 Göppingen, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012 sowie des Lageberichts,
des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 30. September 2012 abgelaufene Geschäftsjahr 2011/2012
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schulergroup.com befinden sich auch Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt
kein Beschluss gefasst werden soll.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Schuler Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2011/12 in Höhe von EUR 12.537.811,12 wie folgt zu verwenden:
– |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25 je Stückaktie WKN A0V9A2 (ISIN DE000A0V9A22) auf 29.690.834 Stückaktien |
EUR 7.422.708,50
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– |
Gewinnvortrag |
EUR 5.115.102,62 |
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Bilanzgewinn |
EUR 12.537.811,12 |
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Hinweis:
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Die im Rahmen der Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2008 im Januar 2013 ausgegebenen Bezugsaktien der WKN A1RFH2 (ISIN
DE000A1RFH26) sind für das Geschäftsjahr 2011/2012 noch nicht gewinnberechtigt und deshalb bei der Verwendung des Bilanzgewinns
nicht zu berücksichtigen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 30.09.2013 endende Geschäftsjahr 2012/2013 zu wählen. Dieser
nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.
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6. |
Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung individualisierter Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder
Nach § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB kann die Hauptversammlung für die Dauer von höchstens 5 Jahren beschließen,
entgegen der Regelungen nach § 285 Nr. 9 Buchst. a) Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) Satz 5 bis 8 HGB keine
individualisierten Angaben über die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands zu machen. Die Verwaltung ist der Ansicht,
dass eine Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung unverhältnismäßig stark in die geschützte
Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Aus diesem Grund soll, wie zuletzt in der Hauptversammlung vom 29. März 2007,
für die nächsten fünf Jahre eine Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung
beschlossen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
‘Für das am 1. Oktober 2012 begonnene Geschäftsjahr und die vier diesem Geschäftsjahr nachfolgenden Geschäftsjahre werden
im Jahres- und im Konzernabschluss der Gesellschaft die Angaben nach §§ 285 Nr. 9 Buchst. a) Satz 5 bis 8 HGB, 314 Abs. 1
Nr. 6 Buchst. a) Satz 5 bis 8 HGB nicht offengelegt.’
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2013 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, nämlich
von Herrn Dr. Wolfgang Leitner, Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Prof. Dr. Hartmut Hoffmann, Prof. Dr. Christian Nowotny, Dr.
Hans Michael Schmidt-Dencker und Hans-Jürgen Thaus, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7 Mitbestimmungsgesetz zusammen und besteht
aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes und sechs von
den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 7. Oktober 2010 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis f) genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Herrn Dr. Wolfgang Leitner, Graz, Österreich, Vorstandsvorsitzender der Andritz AG in Graz, Österreich, b) Herrn Prof. Dr. h.c. Roland Berger, München, Honorary Chairman der Roland Berger Strategy Consultants GmbH, München, c) Herrn Ralf Dieter, Stuttgart, Vorstandsvorsitzender der Dürr AG, Stuttgart, d) Herrn Prof. Dr. Christian Nowotny, Wien, Österreich, Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien, Österreich, e) Herrn Friedrich Papst, Graz, Österreich, Mitglied des Vorstands Bereiche Metals und Feed + Biofuel der Andritz AG in Graz,
Österreich und f) Herrn Hans-Jürgen Thaus, Abensberg, vormals stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KRONES AG, Neutraubling.
Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2013 bis zum Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
In Übereinstimmung mit Ziff. 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat
im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Wolfgang Leitner als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden. Herr Hans-Jürgen Thaus qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Erfahrungen
als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schulergroup.com
eingesehen und heruntergeladen werden.
Die vorgeschlagenen Personen sind Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a) Herr Dr. Wolfgang Leitner:
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der ANDRITZ HYDRO GmbH, Wien, Österreich,
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Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ Oy, Helsinki, Finnland,
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Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ (USA) Inc., Roswell, USA,
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* |
Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ Inc., Roswell, USA,
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Chairman of the Advisory Board der ANDRITZ Brasil Ltda., Curitiba, Brasilien,
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Mitglied des Aufsichtsrats der Haas Beteiligungs- und Management GmbH, Stockerau, Österreich,
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Mitglied des Aufsichtsrats der Haas Food Equipment GmbH, Wien, Österreich,
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Mitglied des Aufsichtsrats der HBB Haas Beratung und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich,
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* |
Mitglied des Aufsichtsrats der Franz Haas Vermögens- und Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien, Österreich;
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b) Herr Prof. Dr. h.c. Roland Berger:
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Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg,
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* |
Mitglied des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE, Bad Homburg,
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Prime Office REIT-AG, München,
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stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wilhelm von Finck AG, Grasbrunn,
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der WMP EuroCom AG, Berlin,
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Mitglied des Board of Directors der Geox S.p.A., Biadene di Montebelluna, Italien,
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Deputy Chairman of the Board of Directors der RCS Mediagroup S.p.A., Mailand, Italien;
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c) Herr Ralf Dieter:
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Carl Schenck AG, Darmstadt,
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dürr Systems GmbH, Stuttgart,
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Mitglied des Aufsichtsrats der Körber AG, Hamburg,
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Chairman of the Board of Directors der Dürr Inc., Plymouth, USA,
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dürr Paintshop Systems Engineering (Shanghai) Corp. Ltd., Shanghai, China;
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d) Herr Prof. Dr. Christian Nowotny:
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Mitglied des Aufsichtsrats der Andritz AG, Graz, Österreich,
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stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Wien, Österreich,
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stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Generali 3Banken Holding AG, Wien, Österreich;
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e) Herr Friedrich Papst:
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Mitglied des Aufsichtsrats der ANDRITZ HYDRO GmbH, Wien,
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Mitglied des Aufsichtsrats der ANDRITZ GmbH, Hemer, Deutschland
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Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ FEED & BIOFUEL A/S, Esbjerg, Dänemark,
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Member of the Advisory Board der ANDRITZ Brasil Ltda., Curitiba, Brasilien,
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Chairman of the Board of Directors der ANDRITZ (China) Ltd., Foshan, China,
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Member of the Board of Directors der Jaybee Engineering (Holdings) Pty. Ltd., Carrum Downs, Australien,
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* |
Member of the Board of Directors der ANDRITZ Pty. Ltd., Carrum Downs, Australien;
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f) Herr Hans-Jürgen Thaus:
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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg,
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Vorsitzender des Beirats der Kurtz Holding GmbH & Co. Beteiligungs KG, Kreuzwertheim.
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Herr Dr. Wolfgang Leitner ist Vorstandsvorsitzender, Herr Friedrich Papst ist Mitglied des Vorstands und Herr Prof. Dr. Christian
Nowotny ist Mitglied des Aufsichtsrats der wesentlich an der Schuler AG beteiligten Andritz AG, Graz. Darüber hinaus ist Herr
Dr. Wolfgang Leitner an der Andritz AG, Graz, wesentlich beteiligt; ihm werden über diese und andere Beteiligungsgesellschaften
ausweislich der letzten bei der Schuler AG eingegangenen Stimmrechtsmitteilungen insgesamt 93,57 % der Stimmrechte an der
Schuler AG zugerechnet. Abgesehen davon bestehen bei keinem der vorbenannten Aufsichtsratskandidaten persönliche oder geschäftliche
Beziehungen zur Gesellschaft, den Organen oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
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8. |
Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft sowie die damit zusammenhängende Satzungsänderung
Nachdem die Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, Berlin, Deutschland, eine Mehrheitsbeteiligung an der Schuler Aktiengesellschaft
erworben hat, soll das Geschäftsjahr der Gesellschaft demjenigen der Andritz Beteiligungsgesellschaft IV GmbH angepasst und
auf das Kalenderjahr umgestellt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘a) |
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird mit Wirkung ab 1. Oktober 2013 auf das Kalenderjahr umgestellt. Der Zeitraum vom 1.
Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2013 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.
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b) |
Im Hinblick auf die Umstellung des Geschäftsjahres wird § 3 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu gefasst:
‘Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2013 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.’
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Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung in solcher Weise zum Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung der
Satzungsänderung nach Möglichkeit am 30. September 2013 erfolgt.’
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9. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr 2013 zu wählen, welches am 1. Oktober 2013 beginnt
und am 31. Dezember 2013 endet.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung anmelden (‘Anmeldung’) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen (‘Nachweis’). Der Nachweis ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu führen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 28. März
2013 (d.h. 28.03.2013, 0:00 Uhr) zu beziehen (‘Nachweiszeitpunkt’). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt
ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veräußerungen
oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts.
Der Nachweis muss bei der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens
am
Donnerstag, 11. April 2013, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse eingehen:
Schuler Aktiengesellschaft, c/o Landesbank Baden-Württemberg, Hauptversammlungen 4027H, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, oder an folgende Telefax-Nr.: 0711-12779256, oder an folgende E-Mail-Adresse: hv-anmeldung@LBBW.de gesandt werden (auch bei der Übersendung per Telefax oder per E-Mail
ist für die Zwecke der Fristwahrung der Zeitpunkt des Eingangs maßgebend).
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
a) |
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.schulergroup.com abgerufen werden.
Das Formular wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist an die folgende
Adresse zu richten:
Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Bahnhofstraße 41, 73033 Göppingen, oder an folgende Telefax-Nr.: 07161-66850, oder an folgende E-Mail-Adresse: ir@schulergroup.com.
Diese Adresse steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft,
die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten
zur Verfügung.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach
der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen
möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
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b) |
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem
bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird dem Aktionär zusammen mit der Eintrittskarte
zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.schulergroup.com abgerufen oder
bei der Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Bahnhofstraße 41, 73033 Göppingen, Telefax-Nr. 07161-66850, kostenlos
angefordert werden.
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Weitere Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 77.769.250,00 und ist in 29.911.250 Stamm-Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt.
Jede Stamm-Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 29.911.250.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das
Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Montag, 18. März 2013,
24:00 Uhr eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Postfach 1222, 73012 Göppingen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten
Adresse spätestens am Mittwoch, 3. April 2013, 24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übersenden. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
spätestens am Mittwoch, 3. April 2013, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge im Internet unter www.schulergroup.com zugänglich machen,
sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
per E-Mail an: ir@schulergroup.com, per Telefax an: 07161-66850 oder per Post an: Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Postfach 1222, 73012 Göppingen.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schulergroup.com zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schulergroup.com.
Ausliegende und abrufbare Unterlagen
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bahnhofstr. 41, 73033 Göppingen, liegen seit Einberufung der Hauptversammlung und
bis zu deren Ablauf der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht
und der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 HGB,
315 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt.
Das Verlangen ist zu richten an:
per E-Mail an: ir@schulergroup.com, per Telefax an: 07161-66850 oder per Post an: Schuler Aktiengesellschaft, Investor Relations, Postfach 1222, 73012 Göppingen.
Die Vorlagen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schulergroup.com abrufbar.
Göppingen, im März 2013
Schuler Aktiengesellschaft mit Sitz in Göppingen
Der Vorstand
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