SCA HYGIENE PRODUCTS SE
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Freitag, 29. Juni 2012, um 10:30 Uhr (Einlass: 9:00 Uhr), Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SCA Hygiene Products SE und des zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern sowie des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats
sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen können im Internet unter www.scahygieneproductsse.com und in den Geschäftsräumen der SCA Hygiene Products SE, Terminalstraße Mitte 18 (MAC), 85356 München-Flughafen, eingesehen
werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 30. April 2012 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt (§ 172 AktG). Nach § 173 AktG ist deshalb eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses nicht erforderlich. Jahresabschluss,
zusammengefasster Lagebericht, Konzernabschluss, Bericht des Aufsichtsrats und der erläuternde Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 sowie § 315 Abs. 4 HGB sind in der Hauptversammlung zugänglich und werden dort erläutert.
2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 107.444.073 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 15,15 EUR
je Aktie zu verwenden.
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der SCA Hygiene Products SE für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 29. Juni 2012, so dass
eine Neuwahl ansteht. Der Aufsichtsrat setzt sich nach Art. 40 Abs. 3 Satz 1 SE-VO, § 17 Abs. 1 und 2 SEAG und § 10 Abs. 1
Satz 1 der Satzung der SCA Hygiene Products SE aus zwölf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung bestellt werden.
Von den zwölf Mitgliedern sind sechs Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung).
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge der Arbeitnehmer zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden (§ 10 Abs. 1
Satz 3 der Satzung, § 6.4 Satz 3 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SCA Hygiene Products SE vom
2. Juni 2009 (SE-Mitbestimmungsvereinbarung)).
a) Wahl der Anteilseignervertreter
Der Vorschlag zur Wahl der sechs Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wird gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i. V.
m. § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG vom Aufsichtsrat unterbreitet.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen jeweils für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat
der SCA Hygiene Products SE zu bestellen:
aa) |
Jan Carlson, Täby/Schweden Unternehmensjustiziar SCA AB
|
ab) |
Mischa Franz, Bobenheim-Roxheim Leiter Finanzen des Geschäftsbereichs SCA Consumer Goods Europe
|
ac) |
Jan Friman, Sollentuna/Schweden Leiter Konzernbereich Steuern SCA AB
|
ad) |
Gordana Landén, Stockholm/Schweden Leiterin Konzernbereich Personal SCA AB
|
ae) |
Eccard Morlock, Ludwigshafen Geschäftsführer, EMC Consultants & Networks
|
af) |
Dr. jur. Gernot Wiedenbrüg, Riedering Vorstandsvorsitzender der SCA Hygiene Products AG i. R.
|
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.
b) Wahl der Arbeitnehmervertreter
Die Arbeitnehmervertreter sind gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der SCA Hygiene Products SE und § 6.4 Satz 2 der SE-Mitbestimmungsvereinbarung
auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen.
Folgende Personen werden auf Vorschlag der Arbeitnehmer jeweils für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE beschließt, als Arbeitnehmervertreter in den
Aufsichtsrat der SCA Hygiene Products SE bestellt:
ba) |
Frank Gottselig, Lampertheim Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der SCA Hygiene Products SE, München
|
bb) |
Klaus Huth, Kostheim Vorsitzender des Betriebsrats der SCA Hygiene Products GmbH, Wiesbaden
|
bc) |
Clive Bell, Prudhoe/Vereinigtes Königreich Vorsitzender des SCA-Gesamtbetriebsrats Vereinigtes Königreich
|
bd) |
Detlef Stutter, Karlsruhe Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie, Mannheim
|
be) |
Kurt Mayer, Neusiedl/Österreich Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats der SCA Hygiene Products GmbH, Ortmann/Österreich
|
bf) |
Nico Evers, Borgercompagnie/Niederlande Leiter Materialwirtschaft am SCA-Standort Hoogezand/Niederlande
|
Folgende Personen werden auf Vorschlag der Arbeitnehmer jeweils für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 der SCA Hygiene Products SE beschließt, zu Ersatzmitgliedern für die Arbeitnehmervertreter
der SCA Hygiene Products SE bestellt:
bg) |
Horst Gönnheimer, Ludwigshafen Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim, als Ersatzmitglied für Frank Gottselig
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bh) |
Andrea Hübenthal, Kolbermoor Vorsitzende des Betriebsrats der SCA Hygiene Products SE, München, als Ersatzmitglied für Klaus Huth
|
bi) |
Patricia Murphy, Dunstable/Vereinigtes Königreich Vertriebskoordinatorin, als Ersatzmitglied für Clive Bell
|
bj) |
Siegfried Birth, Münster Leiter Abteilung Mitbestimmung der IG Bergbau, Chemie, Energie, als Ersatzmitglied für Detlef Stutter
|
bk) |
Herbert Stefanek, Neusiedl/Österreich Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrats der SCA Hygiene Products GmbH, Ortmann/Österreich, als Ersatzmitglied für Kurt Mayer
|
bl) |
Wilbert Janssen, Heijen/Niederlande Ingenieur Qualitätssicherung, als Ersatzmitglied für Nico Evers
|
Die unter bg) bis bl) aufgeführten Personen werden Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn das Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer,
für das sie als Ersatzmitglied bestellt wurden, vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht
vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger bestellt. Die Amtszeit der in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieder endet
zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des jeweils ersetzten Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre.
Die Hauptversammlung ist nach § 10 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der SCA Hygiene Products SE, § 6.4 Satz 3 der SE-Mitbestimmungsvereinbarung
bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter an die Wahlvorschläge der Arbeitnehmer gebunden.
Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder sind bei den nachfolgend unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremiums.
1. |
Siegfried Birth
a) |
E.ON edis, Fürstenwalde EVH GmbH, Halle/Saale edialog GmbH, Potsdam Rüttgers Germany GmbH, Castrop-Rauxel
|
b) |
RAG Verkauf GmbH, Herne
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|
2. |
Jan Carlson
b) |
Svenska Rygginstitutet AB, Sundsvall/Schweden Fastighets- och Bostads Aktiebolaget FOBOF, Stockholm/Schweden SCA Kraftfastigheter AB, Stockholm/Schweden
|
|
3. |
Jan Friman
b) |
SCA Austria AG, Laakirchen/Österreich SCA Graphic Laakirchen AG, Laakirchen/Österreich SCA Graphic Holding AB, Stockholm/Schweden SCA Hygiene Holding AB, Stockholm/Schweden SCA Recovered Papers Holding AB, Stockholm/Schweden SCA Hedging AB, Stockholm/Schweden Fastighets- och Bostads Aktiebolaget FOBOF, Stockholm/Schweden (Vorsitz) Henvålens Fjällgård AB, Frösön/Schweden
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|
4. |
Horst Gönnheimer
a) |
SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim
|
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5. |
Frank Gottselig
a) |
SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim (Stellv. Vorsitz)
|
|
6. |
Klaus Huth
a) |
SCA Hygiene Products GmbH, Wiesbaden
|
|
7. |
Kurt Mayer
b) |
SCA Hygiene Products GmbH, Wien/Österreich
|
|
8. |
Detlef Stutter
a) |
Roche Diagnostics GmbH, Mannheim SCA Hygiene Products GmbH, Mannheim
|
|
Allgemeine Hinweise
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2012 (24:00 Uhr) in deutscher oder in englischer Sprache
in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Vorlage eines
von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz zu erbringen. Der in
deutscher oder englischer Sprache erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h.
auf den Beginn des 8. Juni 2012 (0:00 Uhr) beziehen und muss bis spätestens zum Ablauf des 22. Juni 2012 (24:00 Uhr) der Gesellschaft
unter folgender Adresse zugehen:
SCA Hygiene Products SE
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax: +49 (0)9628 9299871
E-Mail: hv@anmeldestelle.net
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag (8. Juni 2012, 0:00 Uhr) rechtzeitig erbracht hat. Das bedeutet,
dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, für die von ihnen gehaltenen Aktien an der
Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt sind, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst
Nachweis des Anteilsbesitzes des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung
ermächtigt. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes – im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bittet die Gesellschaft die Aktionäre, möglichst frühzeitig
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Das depotführende Institut übernimmt in diesem Fall in
der Regel die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Aktionäre,
die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen deshalb
in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen,
ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt.
Entscheidend für die fristgerechte Anmeldung ist in jedem Fall der rechtzeitige Zugang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten, die Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß
§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).
Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte
erhalten. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung
der Bevollmächtigung in Textform an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen: info@c-hv.com
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten
Personen gilt das Textformerfordernis nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht. Allerdings sind in diesen Fällen die Regelung in
§ 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils Bevollmächtigten vorgegeben werden
und bei diesen zu erfragen sind.
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft den Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht erteilen möchten, benötigen
hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die
Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweis möglichst frühzeitig erfolgen. Mit der Eintrittskarte sind Vollmachts- und Weisungsformulare
verbunden. Soweit ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit zu einem
Abstimmungsgegenstand keine ausdrücklichen und eindeutigen Weisungen erteilt wurden, wird sich der Stimmrechtsvertreter im
Falle der Abstimmung der Stimme enthalten.
Eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist nur möglich, wenn das Vollmachtsformular mit der Eintrittskarte bis zum
27. Juni 2012 (Posteingang) an die Gesellschaft unter der folgenden Adresse der SCA Hygiene Products SE übermittelt wird:
SCA Hygiene Products SE
HV 2012
Terminalstraße Mitte 18 (MAC)
85356 München-Flughafen
Fax: + 49 (0)89 97006-204
E-Mail: info.hygienese@sca.com
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteil zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 EUR am Grundkapital der Gesellschaft erreicht (dies entspricht
19.559 Stückaktien) können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und müssen der Gesellschaft schriftlich bis spätestens am 29. Mai 2012 (24:00 Uhr) zugegangen sein. Ergänzungsverlangen können an die nachfolgende Adresse gerichtet werden:
SCA Hygiene Products SE
HV 2012
Terminalstraße Mitte 18 (MAC)
85356 München-Flughafen
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht
wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der folgenden Internetadresse zugänglich gemacht: www.sca.com/de/scahygieneproductsse/hauptversammlung und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.
Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis spätestens am 14. Juni 2012 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter
der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der folgenden Internetadresse
zugänglich gemacht: www.sca.com/de/scahygieneproductsse/hauptversammlung
SCA Hygiene Products SE
HV 2012
Terminalstraße Mitte 18 (MAC)
85356 München-Flughafen
Fax: + 49 (0)89 97006-204
E-Mail: info.hygienese@sca.com
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht. Gegenanträge müssen nur veröffentlicht werden, wenn sie begründet sind. Wahlvorschläge bedürfen
keiner Begründung. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte Adresse der Gesellschaft adressiert sind
oder später eingehen sowie Gegenanträge ohne Begründung werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht. Die
Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags absehen, wenn
einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Ausschlusstatbestände sind auf der folgenden Internetseite
der Gesellschaft dargestellt: www.sca.com/de/scahygieneproductsse/hauptversammlung
Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person
und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten und/oder Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien enthalten. Eine
Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag
während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen, sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft verweigern.
Diese Fälle sind auf der folgenden Internetseite der Gesellschaft dargestellt: www.sca.com/de/scahygieneproductsse/hauptversammlung
Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite www.sca.com/de/scahygieneproductsse/hauptversammlung die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich des Geschäftsberichts, die weitergehenden Erläuterungen
zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs.1 AktG sowie etwaige Anträge von Aktionären
zugänglich sein. Sämtliche, der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen werden darüber hinaus in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilt die Gesellschaft mit, dass zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.092.018
auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben waren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Jede der Aktien ist in
der Hauptversammlung teilnahmeberechtigt und gewährt ein Stimmrecht. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen
somit insgesamt 7.092.018 Stimmrechte.
Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung
Die Einladung zur Hauptversammlung ist auch im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) vom 21. Mai 2012 sowie auf der Internetseite
der Gesellschaft www.sca.com/de/scahygieneproductsse/hauptversammlung veröffentlicht.
Geschäftsberichte sowie Einladungen mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung können über die depotführenden Institute oder
direkt bei der Gesellschaft angefordert werden.
München, im Mai 2012
SCA Hygiene Products SE
Der Vorstand
SCA HYGIENE PRODUCTS SE Terminalstraße Mitte 18 (MAC) 85356 MÜNCHEN-FLUGHAFEN DEUTSCHLAND Tel.: +49 (0)89 97006-0 Fax: +49 (0)89 97006-204 E-Mail: info.hygienese@sca.com www.scahygieneproductsse.com ISIN: DE0006889801
|