RÜCKER AKTIENGESELLSCHAFT
WIESBADEN
ISIN DE0007041105 WERTPAPIER-KENN-NR. 704110
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am 05. Juni 2012 (10:00 Uhr) im Gebäude der Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden-Erbenheim stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen, Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses per 31. Dezember 2011, des Lageberichts der Rücker Aktiengesellschaft
und des Konzerns für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 31. Dezember 2011 abgelaufene Geschäftsjahr.
Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31. Dezember
2011 abgelaufene Geschäftsjahr liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden,
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und können auch im Internet unter www.ruecker.de unter dem Menüpunkt ‘Investor Relations/Hauptversammlung’
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Auch in der Hauptversammlung
werden diese Unterlagen ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aufgrund des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2011
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 sollen 0,50 Euro je dividendenberechtigter Aktie ausgeschüttet werden. Eigene
Aktien der Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,50 Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2011 per 31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
4.707.348,31 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je Aktie auf die 8.356.155 dividendenberechtigten Stückaktien, insgesamt
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4.178.077,50 Euro
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Vortrag auf neue Rechnung
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529.270,81 Euro
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Bilanzgewinn |
4.707.348,31 Euro |
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 06. Juni 2012.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (Zweigniederlassung Wiesbaden), zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank
in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
Rücker Aktiengesellschaft c/o Landesbank Baden-Württemberg Abt. 4027 H Am Hauptbahnhof 2 D-70173 Stuttgart Telefax: 0711-12779256 E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 15. Mai 2012 (00:00
Uhr MEZ) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Versammlung,
also spätestens bis zum Ablauf des 29. Mai 2012, zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte
für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der
Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausgeübt werden. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen,
mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die
Erteilung der Vollmacht der Textform. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einen
eventuellen Widerruf der Vollmacht. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem
Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von
dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Die Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder entsprechende Personen
bevollmächtigen wollen, sich über die Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse
für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gem. § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der
Stimmabgabe nicht.
Zur Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte
übersandt wird. Ein Vollmachtsformular kann auch bei der Gesellschaft unter der Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring
40, 65205 Wiesbaden, per Telefax unter der Telefaxnummer 0611-7375102 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv@ruecker.de
angefordert oder im Internet unter www.ruecker.de unter dem Menüpunkt ‘Investor Relations/Hauptversammlung’ heruntergeladen
werden.
Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht kann
der Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: hv@ruecker.de.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor oder in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Zur Vollmachtserteilung kann das von der
Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt werden, welches mit der Eintrittskarte übersandt wird. Ein Vollmachts- und Weisungsformular
kann auch bei der Gesellschaft unter der Postanschrift Rücker AG, Kreuzberger Ring 40, 65205 Wiesbaden, per Telefax unter
der Telefaxnummer 0611-7375102 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hv@ruecker.de, angefordert oder im Internet unter
www.ruecker.de unter dem Menüpunkt ‘Investor Relations/Hauptversammlung’ heruntergeladen werden. Die Erteilung der Vollmacht,
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und der Widerruf der Vollmacht kann der Gesellschaft auch per
E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: ruecker2012@itteb.de. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen
sind die Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
von ihrer Depotbank. Informationen stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse www.ruecker.de unter dem Menüpunkt
‘Investor Relations/Hauptversammlung’ zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre
Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht 418.960 Aktien) oder den anteiligen Betrag
von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
unter folgender Adresse zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 05.
Mai 2012, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen.
Rücker Aktiengesellschaft Der Vorstand Kreuzberger Ring 40 65205 Wiesbaden Telefax: +49 611 73 75-102 E-Mail: hv@ruecker.de
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und Medien zur Veröffentlichung
in der Europäischen Union zugeleitet (§ 124 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 121 Abs. 4a AktG). Sie werden außerdem über die Internetseite
www.ruecker.de unter dem Menüpunkt ‘Investor Relations/Hauptversammlung’ bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre können gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen und Wahlvorschläge machen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Rücker Aktiengesellschaft Der Vorstand Kreuzberger Ring 40 65205 Wiesbaden Telefax: +49 611 73 75-102 E-Mail: hv@ruecker.de
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (nur
bei Gegenanträgen) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung wird die Gesellschaft über die Internetseite www.ruecker.de
unter dem Menüpunkt ‘Investor Relations/Hauptversammlung’ zugänglich machen, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
d. h. bis zum 21. Mai 2012, 24:00 Uhr (MEZ), mit Begründung (nur bei Gegenanträgen) der Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1 und 127 und § 131 Abs. 1 AktG finden
sich auf der Internetseite www.ruecker.de unter dem Menüpunkt ‘Investor Relations/Hauptversammlung’.
Informationen gemäß § 124a AktG
Die Internetseite der Rücker Aktiengesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:
www.ruecker.de unter dem Menüpunkt ‘Investor Relations/Hauptversammlung’.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 8.379.194,00 Euro in 8.379.194 nennwertlose
Inhaber-Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 23.039 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.356.155.
Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
Die Hauptversammlung am 05. Juni 2012 ist durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung am 18. April 2012 im elektronischen
Bundesanzeiger einberufen worden. Am gleichen Tag ist die Einberufung Medien zur Veröffentlichung in der Europäischen Union
i.S.d. § 121 Abs. 4a AktG zugeleitet worden.
Wiesbaden, im April 2012
Der Vorstand
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