primion Technology AG
Stetten am kalten Markt
AG Ulm, HRB 710911
– WKN 511 700 – – ISIN DE0005117006 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, 05. Juni 2013, um 10.00 Uhr
im Haus Heuberg, Hardtstraße 47, 72510 Stetten am kalten Markt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der primion Technology AG zum 31.12.2012,
des Lageberichts des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2012, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der primion Technology AG, Steinbeisstr. 2-5, 72510 Stetten a.k.M.,
und im Internet unter www.primion.de eingesehen werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft www.primion.de befinden sich
auch Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Löffelstraße 42, 70597 Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. Dieser nimmt auch die prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern diese erfolgt.
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5. |
Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9 lit.a) Satz 5 bis 8 sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit.a) Satz 5 bis 8
HGB verlangten Angaben
Die Hauptversammlung hat im Jahr 2009 die Nichtoffenlegung der individualisierten Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder
beschlossen, und zwar bis einschließlich für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende
Geschäftsjahr 2012. Dieser Beschluss soll nun für die Geschäftsjahre ab 01. Januar 2013 erneuert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Im Jahresabschluss und im Konzernabschluss der Gesellschaft unterbleiben die in § 285 Nr. 9 lit.a) Satz 5 bis 8 sowie § 314
Abs. 1 Nr. 6 lit.a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben. Dieser Beschluss gilt erstmals für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr 2013 und bis einschließlich für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr 2017.’
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich
auf 5.550.000. Von diesen Aktien sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.550.000 Aktien stimmberechtigt,
so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.550.000 beträgt. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz (‘Nachweis’) erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 15. Mai
2013 (d.h. 15. Mai 2013, 0:00 Uhr) zu beziehen (‘Nachweiszeitpunkt’). Der Nachweiszeitpunkt ist der entscheidende Zeitpunkt
für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung, ohne dass damit eine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweiszeitpunkt erbracht
hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, mit diesen Aktien nicht
im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen können und nicht stimmberechtigt sind. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, zur Stellung von Anträgen
und auf die Wahrnehmung sonstiger Aktionärsrechte.
Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens
Mittwoch, 29. Mai 2013, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse zugehen:
primion Technology AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: 06 21/7 17 72 13 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre
– ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen – frühzeitig für die Übersendung des Nachweises
und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der organisatorischen
Abwicklung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.primion.de abgerufen oder unter
folgender Adresse kostenlos angefordert werden:
primion Technology AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: 06 21/7 17 72 13 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger
bevollmächtigt werden soll, besteht – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz
noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten
sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat die PR IM TURM HV-Service AG als weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf
der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung oder Änderung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von
dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte. Darüber
hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.primion.de abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden.
Das Verlangen ist zu richten an:
PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: 06 21/7 17 72 13 E-Mail: Stimmrechtsvertretung@pr-im-turm.de
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen,
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Weitere Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte.
Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht sind eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten
und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich (vgl. oben ‘Teilnahme
an der Hauptversammlung’).
Nachweis der Bevollmächtigung
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht die folgende Adresse zur Verfügung:
primion Technology AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: 06 21/7 17 72 13 elektronisch: www.hv-vollmachten.de
Diese Adresse steht den Aktionären auch für die Übermittlung von Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und Änderung zur Verfügung.
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:00 Uhr die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung.
Die elektronische Übermittlung des Nachweises erfolgt über die passwortgeschützte Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de.
Hierzu ist ein Online-Passwort erforderlich, das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird.
Auch eine Vollmachtserteilung unter Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de ist möglich.
Außerdem können auch die Übermittlung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht und deren Änderung unter Nutzung der passwortgeschützten
Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de erfolgen. Weitere Informationen zur passwortgeschützten Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de
finden sich unter der vorgenannten Internet-Adresse.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,- erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das
Verlangen muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis Sonntag, 05. Mai 2013, 24:00 Uhr, schriftlich zugehen:
primion Technology AG Vorstand Steinbeisstraße 2-5 72510 Stetten am kalten Markt
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens
bis Dienstag, 21. Mai 2013, 24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
spätestens bis Dienstag, 21. Mai 2013, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.primion.de zugänglich machen, sofern
sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
primion Technology AG Assistenz Vorstand Steinbeisstraße 2-5 72510 Stetten am kalten Markt Telefax-Nr. 0 75 73/95 21 11 E-Mail: investor.relations@primion.de
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Auskunftsrecht kann
in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.primion.de zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a Aktiengesetz zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.primion.de.
Stetten a. k. M., im April 2013
primion Technology AG mit Sitz in Stetten am kalten Markt
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße
72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.
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