Panamax Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
– ISIN DE000A1R1C81 – – WKN A1R1C8 –
Einladung zur Hauptversammlung 2016
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Dienstag, den 28. Juni 2016, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im Darmstädter Hof Hotel & Restaurant An der Walkmühle 1 60437 Frankfurt am Main – Nieder-Eschbach, Deutschland
ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach den § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt.
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2. |
Anzeige des Vorstands nach § 92 Abs. 1 AktG
Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Nach § 92 Abs. 1 AktG ist der Verlust
der Hälfte des Grundkapitals der Hauptversammlung durch den Vorstand lediglich anzuzeigen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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‘Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.’
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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‘Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.’
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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‘BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg wird als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2016, und als Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2016 (§§ 37w Abs. 5 Satz 1, 37y Wertpapierhandelsgesetz (‘WpHG’) bestellt. Ergänzend wird BDO
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg zum Abschlussprüfer bestellt, sofern der Vorstand die prüferische Durchsicht etwaiger
zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2016 bis zur nächsten
Hauptversammlung beschließt.’
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II. Sonstige Hinweise und Unterlagen
Vorlagen
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die sonstigen zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere nach § 124a AktG zu veröffentlichende Informationen sind über die Internetseite
http://panamax-ag.de/investor_relations/agm.php zugänglich und liegen während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur
Einsichtnahme aus.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.737.076,00 und ist eingeteilt in 1.737.076 auf den Inhaber lautende Aktien
ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 1.737.076. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieser Einberufung im Bundesanzeiger. Die Gesellschaft hält zu diesem Zeitpunkt auch keine eigenen Aktien.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet
sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 21. Juni 2016, 24:00 Uhr, dem Vorstand
unter folgender Adresse zugehen:
Panamax AG c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089/21027-289 E-Mail: meldedaten@hce.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre
weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte
und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 7. Juni 2016, 00:00 Uhr) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens am 21. Juni 2016,
24:00 Uhr, eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen
haben, Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. Der Nachweis der
Bevollmächtigung ist gegenüber der Gesellschaft auch per E-Mail möglich. § 135 AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte
sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für
die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter http://panamax-ag.de/investor_relations/agm.php
bereit.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu richten:
Panamax AG c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089/21027-289 E-Mail: vollmacht@hce.de
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen.
Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts ‘Teilnahmebedingungen’
erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen
ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine oder keine eindeutigen Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder
Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 27. Juni 2016,
24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:
Panamax AG c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089/21027-289 E-Mail: vollmacht@hce.de
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten
Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts-
und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf
der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Unter der Internetadresse http://panamax-ag.de/investor_relations/agm.php stehen weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung
durch die von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung und Änderung von Vollmacht
und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Anträge und Anfragen von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 28. Mai 2016, 24:00
Uhr, zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs.
1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens
am 13. Juni 2016, 24:00 Uhr, zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich
zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 13. Juni 2016, 24:00
Uhr, zugeht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Panamax Aktiengesellschaft c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089/21027-298 E-Mail: gegenantraege@hce.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge und
Wahlvorschläge werden unter http://panamax-ag.de/investor_relations/agm.php bekannt gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung
werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Sonstige Hinweise
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG
dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 7. Juni 2016, 00.00
Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes
der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter
http://panamax-ag.de/investor_relations/agm.php zur Verfügung.
Unter http://panamax-ag.de/investor_relations/agm.php sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen
zugänglich.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft
auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir, Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
Panamax AG c/o HCE Haubrok AG Landshuter Allee 10 80637 München Telefon: 089 21027-0 Fax: 089 21027-298 E-Mail: hvmitteilungen@hce.de
Frankfurt, im Mai 2016
Panamax AG
Der Vorstand
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