OnVista Aktiengesellschaft
Köln
– Wertpapier-Kenn-Nr. 546 160 – – ISIN DE0005461602 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der OnVista AG am 26. Juni 2012
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu der am
26. Juni 2012, 10 Uhr,
im
KOMED Saal 1-3
1. Obergeschoss
Im MediaPark 6
50670 Köln
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der OnVista AG, Köln,
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OnVista AG zum 31. Dezember 2011, des nach IFRS aufgestellten und vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die OnVista AG und den Konzern für das Geschäftsjahr
2011, des Berichts des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss der OnVista AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2011 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 sowie § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und
zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
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5. |
Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Mit Wirkung zum 16. November 2011 ist Herr Ramón Blanco aufgrund Niederlegung seines Amtes aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft
ausgeschieden. Für Herrn Blanco ist das gleichzeitig mit Herrn Blanco von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
im Geschäftsjahr 2010 gewählte Ersatzmitglied Herr Benoit Mathieu Grisoni in den Aufsichtsrat nachgerückt. Herr Grisoni hat
die Niederlegung seines Amtes als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft am 26. Juni 2012 erklärt. Für den ausscheidenden Herrn Grisoni sind daher Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen.
Darüber hinaus soll gleichzeitig mit dem neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglied für dieses ein Ersatzmitglied bestellt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG und § 7 Absatz 1 der Satzung aus
drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen angegeben
sind:
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Herrn Patrick Sommelet, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender (‘Deputy Chief Executive Officer’) der Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt,
Frankreich, wohnhaft in Rueil Malmaison, Frankreich
Weitere Mitgliedschaften:
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Mitglied des Aufsichtsrats (Vorsitzender) der OnVista Bank GmbH, Frankfurt am Main
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Mitglied des Verwaltungsrats (‘Member of the Board of Directors’) der Selftrade Bank S.A., Madrid, Spanien
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Mitglied des Verwaltungsrats (‘Member of the Board of Directors’) der Talos Securities Ltd., London, Großbritannien
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Die Wahl von Herrn Sommelet erfolgt für die restliche Amtsdauer von Herrn Grisoni, d.h. bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung
im Jahr 2015.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit Herrn Sommelet folgende Person zu dessen Ersatzmitglied
zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen angegeben sind:
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Herrn Benoit Mathieu Grisoni, Direktor Boursorama Banque (‘Director Boursorama Banque’) der Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt,
Frankreich, wohnhaft in Issy-Les-Moulineaux, Frankreich
Weitere Mitgliedschaften:
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Mitglied des Aufsichtsrats der OnVista AG, Köln (bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2012)
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Mitglied des Aufsichtsrats der OnVista Bank GmbH, Frankfurt am Main
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Herr Grisoni soll Mitglied des Aufsichtsrats werden, wenn Herr Sommelet vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Die Amtszeit des Ersatzmitglieds Herrn Grisoni endet automatisch mit Ablauf der ordentlichen Amtszeit von Herrn Sommelet,
d.h. spätestens mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2015.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 5. Juni 2012, 0.00 Uhr, beziehen (Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 19. Juni 2012 (24.00 Uhr), unter folgender
Adresse zugegangen sein:
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OnVista AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21 / 7 17 72-13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die
Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt.
Vollmachten/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 gleichgestellte Person bevollmächtigt
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
der Textform (§ 126b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach §
135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind.
Außerdem bieten wir unseren Aktionären wie bereits in den Vorjahren an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform
(§ 126b BGB) zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten ohne Weisungen sind ungültig. Bei offensichtlich
unklarer Weisungserteilung wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter steht ausschließlich
für die Wahrnehmung der Stimmrechte der Aktionäre zur Verfügung. Er ist nicht befugt, weitere Aktionärsrechte wahrzunehmen,
insbesondere Anträge zu stellen oder Widersprüche zu Protokoll zu geben. Weitere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter
bitte nachfolgende Adresse:
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OnVista AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21 / 7 17 72-13
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Der Nachweis kann auch elektronisch über eine passwortgeschützte Vollmachts-Plattform unter der Adresse:
www.hv-vollmachten.de
übermittelt werden. Für die Nutzung der passwortgeschützten Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de ist ein Online-Passwort
erforderlich, das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird. Eine Vollmachtserteilung und die
Übermittlung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht sowie deren Änderung können ebenfalls über die passwortgeschützte Vollmachts-Plattform
erfolgen. Für die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sowie für die Erteilung von Weisungen
kann die passwortgeschützte Vollmachts-Plattform jedoch nicht genutzt werden. Weitere Informationen zur Nutzung der passwortgeschützten
Vollmachts-Plattform finden sich unter der vorgenannten Internetadresse.
Sofern unsere Aktionäre den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten,
weisen wir auf Folgendes hin: Vollmachten und Weisungen können der Gesellschaft unter Verwendung des hierfür mit der Eintrittskarte
übersandten Formulars per Post oder per Telefax an die obenstehende Adresse oder auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse
stimmrechtsvertretung@pr-im-turm.de übermittelt werden. Die Vollmachten mit den Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum Ablauf des 25. Juni 2012 (Tag des Zugangs) bei der Gesellschaft eingegangen
sein, anderenfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 6.700.000 teilnahme-
und stimmberechtigte Stückaktien, von denen 12.389 Stückaktien auf eigene Aktien entfallen, aus denen der Gesellschaft keine
Rechte zustehen.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
1. |
Anträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
übersenden. Diese sind an die nachstehende Adresse zu richten:
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OnVista AG
– Legal Affairs –
z.H. Frau Daniela Veltel
Sophienstraße 3
51149 Köln
Fax: 0 22 03 / 9146-701
E-Mail: hv-antraege@onvista.de
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Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge, die der Gesellschaft bis spätestens zum 11. Juni
2012 (24.00 Uhr) zugegangen sind, werden vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und 3 AktG unter Namensnennung des betreffenden Aktionärs
einschließlich der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/
hauptversammlung/2012/2012.html
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veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG
genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen
auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
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2. |
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht EUR 335.000,00 bzw. 335.000 Stück
Aktien) übersteigen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis zum Ablauf des 26. Mai 2012 zugegangen sein.
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OnVista AG
– Legal Affairs –
z.H. Frau Daniela Veltel
Sophienstraße 3
51149 Köln
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3. |
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu erteilen. Dies gilt jedoch nur, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
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4. |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG finden
sich im Internet unter der Internetadresse:
http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/
hauptversammlung/2012/2012.html
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Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Entsprechende
Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
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OnVista AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstr. 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21 / 70 99 07
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Außerdem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.onvista-group.de/de/investor-relations/ hauptversammlung/2012/2012.html
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.
Unter der gleichen Internetadresse können die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen
werden.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 14. Mai 2012 veröffentlicht und wurde darüber
hinaus am selben Tag solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Köln, im Mai 2012
OnVista AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße
72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07
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