Norddeutsche Steingut AG
Bremen
WKN: 677000 – DE0006770001
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
unsere ordentliche Hauptversammlung findet am 19. Juni 2014, um 10.00 Uhr im Raum ‘Goldener Saal’ im ATLANTIC GRAND HOTEL, Bremen, Bredenstraße 2, 28195 Bremen, statt.
Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die Norddeutsche Steingut AG und
des Berichts des Aufsichtsrats sowie Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts
für den Konzern.
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.norddeutsche-steingut.de unter der Rubrik Investor Relations eingesehen werden. Die Unterlagen
werden auch in der Hauptversammlung am 19. Juni 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG und § 9 Abs. 1 der Satzung zusammen und besteht
aus sechs Mitgliedern.
Die Amtszeit von Herrn Michael Steuler, Höhr-Grenzhausen, Geschäftsführer der Steuler Holding und der Steuler-Fliesen GmbH,
jeweils Höhr-Grenzhausen, läuft mit Beendigung dieser Hauptversammlung ab.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Michael Steuler bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats wieder zu wählen. Herr Michael Steuler ist Mitglied in den Beiräten
der Schaefer Kalk GmbH, Diez, der Commerzbank AG, Frankfurt und der Kessko GmbH & Co. KG, Bonn.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
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Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2014 bei der Gesellschaft
oder einer in der Einladung bezeichneten Stelle angemeldet haben. Der Aktienbesitz ist spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni
2014 durch Übersendung einer in Textform erstellten Bestätigung des Depot führenden Instituts nachzuweisen, die sich auf den
Beginn des 29. Mai 2014 zu beziehen hat.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel in der Weise, dass der Aktionär das ihm über das Depot führende Institut zugesandte Formular
zur Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das Depot führende Institut zurückschickt. Das Depot führende Institut hat diese
Anmeldung anschließend unter folgender Anschrift einzureichen:
Norddeutsche Steingut AG c/o Commerzbank AG Group Markets Operations GS-MO 4.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax: + 49 (0) 69 / 136 – 26351 Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Die Aktionäre können sich auch selbst zur Hauptversammlung anmelden, indem sie den von ihrer Depotbank erstellten Nachweis
ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis muss in diesem Fall der Gesellschaft unter der folgenden
Adresse spätestens bis zum Ablauf des 12. Juni 2014 zugehen:
Norddeutsche Steingut AG HV 2014 Schönebecker Str. 101 28759 Bremen Telefax: + 49 (0) 421/ 6262-200 Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach
Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersenden.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder sonstige
geschäftsmäßig Handelnde im Sinne von § 135 AktG ausgeübt werden. Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, bedürfen ihre Erteilung, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 AktG der Textform.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am
Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post,
per Telefax oder auf elektronischem Weg (per Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:
Norddeutsche Steingut AG HV 2014 Schönebecker Str. 101 28759 Bremen Telefax: + 49 (0) 421/ 6262-200 Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall
seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter steht unter www.norddeutsche-steingut.de unter der Rubrik Investor Relations zum Download zur Verfügung
und wird jedem Aktionär auf Anfrage gerne übersandt. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Dienstag, den 17. Juni
2014, 24:00 Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per Mail an folgende Adresse zu übermitteln:
Norddeutsche Steingut AG HV 2014 Schönebecker Str. 101 28759 Bremen Telefax: + 49 (0) 421/ 6262-200 Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist an den Vorstand
an die folgende Adresse
Norddeutsche Steingut AG HV 2014 Schönebecker Str. 101 28759 Bremen
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, 25. Mai 2014 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung
muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das
Verlangen halten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG
und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers werden unter
der Internetadresse www.norddeutsche-steingut.de veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis Mittwoch, 4. Juni 2014 (24.00 Uhr), unter folgender Adresse bei der Gesellschaft eingehen:
Norddeutsche Steingut AG HV 2014 Schönebecker Str. 101 28759 Bremen Telefax: + 49 (0) 421/ 6262-200 Mail: investor.relations@norddeutsche-steingut.de
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung müssen mit einer Begründung versehen sein; Vorschläge von Aktionären zur
Wahl des Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers bedürfen keiner Begründung. Andere Anträge werden nicht berücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß
§ 126 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären muss der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich
machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG enthalten.
Aktionäre, die Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten wollen, werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits
zum Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls
unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Um eine sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung; das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Bremen, im Mai 2014
Norddeutsche Steingut AG
DER VORSTAND
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