Nanogate SE
Quierschied
– ISIN DE000A0JKHC9 – ISIN DE000A2G8YH4 – – WKN A0JKHC – WKN A2G8YH –
Einladung zur Hauptversammlung 2018
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, dem 27. Juni 2018, um 11 Uhr (Einlass ab 10 Uhr)
in die CCS Congresshalle Saarbrücken Hafenstr. 12 66111 Saarbrücken
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.12.2017 sowie des Lageberichts
und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017
Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 25. April 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
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2. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Der Bilanzgewinn von EUR 5.226.272,54 wird in Höhe von EUR 500.763,45 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je Stückaktie
auf die 4.552.395 dividendenberechtigten Stückaktien verwendet. Der Restbetrag von EUR 4.725.509,09 wird als Gewinn auf neue
Rechnung vorgetragen.’
Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (SE-VO) i.V.m. § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 2. Juli 2018.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.’
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.’
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Nanogate SE
Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Nanogate SE endet mit Ablauf der am 27. Juni 2018 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat der Nanogate SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und 3 SE-VO und § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 12 Abs.
1 der Satzung der Nanogate SE aus 6 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es sind deshalb 6 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Nanogate SE zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) |
Aufsichtsratswahl Oliver Schumann
‘Herr Oliver Schumann, wohnhaft in Bad Soden am Taunus, Geschäftsführer der Capital Dynamics GmbH, wird mit Wirkung ab der
Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.’
Herr Oliver Schumann ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen.
Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
– |
Estacionamientos y Servicios S.A., Madrid, Spanien
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– |
Fincentrum a.s., Prag, Tschechische Republik
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– |
Varenne 2 S.p.A., Mailand, Italien,
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– |
Gases, Research, Innovation and Technology S.L., Avinyo, Spanien
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b) |
Aufsichtsratswahl Dr. Farsin Yadegardjam
‘Herr Dr. Farsin Yadegardjam, wohnhaft in Roßdorf, Mitglied des Vorstands der EVP Capital Management AG, wird mit Wirkung
ab der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.’
Herr Dr. Farsin Yadegardjam ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
– |
Aufsichtsrat der Phenex Pharmaceuticals AG, Ludwigshafen
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Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
– |
Verwaltungsrat der K&K Group AG, Cham, Schweiz
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– |
Verwaltungsrat der Schaetti Holding AG, Wallisellen, Schweiz
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– |
Verwaltungsrat der Thermoplastic Powder Holding AG, Wallisellen, Schweiz
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c) |
Aufsichtsratswahl Dr. Clemens Doppler
‘Herr Dr. Clemens Doppler, wohnhaft in Heidelberg, Geschäftsführer der HeidelbergCapital Asset Management GmbH und der HeidelbergCapital
General Partner GmbH, wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.’
Herr Dr. Clemens Doppler ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
– |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der 4SC AG, München
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Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
– |
Aufsichtsrat der MerLion Pharmaceuticals Pte Ltd, Singapur
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– |
Beirat der Vasopharm GmbH, Würzburg
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d) |
Aufsichtsratswahl Klaus-Günter Vennemann
‘Herr Klaus-Günter Vennemann, wohnhaft in Waidring, Österreich, Unternehmens- und Managementberater, wird mit Wirkung ab der
Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.’
Herr Klaus-Günter Vennemann ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
– |
Aufsichtsrat der Rheinmetall AG, Düsseldorf
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Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Beirat der Dr. Rudolf Kellermann GmbH, Homberg/Ohm
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Aufsichtsrat der Nanogate PD Systems GmbH, Bad Salzuflen
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– |
Beirat der Nanogate Central and Eastern Europe GmbH, Neudörfl, Österreich
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e) |
Aufsichtsratswahl Dr. Peter Merten
‘Herr Dr. Peter Merten, wohnhaft in Heppenheim, Unternehmensberater, wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied
in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.’
Herr Dr. Peter Merten ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:
– |
Aufsichtsrat der Grammer AG, Amberg
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Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
– |
Beirat der Dr. Rudolf Kellermann GmbH, Homberg/Ohm
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f) |
Aufsichtsratswahl Hartmut Gottschild
‘Herr Hartmut Gottschild, wohnhaft in Aalen, Unternehmensberater, wird mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Aufsichtsratsmitglied
in den Aufsichtsrat der Nanogate SE gewählt.’
Herr Gottschild ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen.
Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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Verwaltungsrat der Schaetti Holding AG, Wallisellen, Schweiz
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– |
Verwaltungsrat der Thermoplastic Powder Holding AG, Wallisellen, Schweiz
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Aufsichtsrat der Nanogate Vogler Systems GmbH, Lüdenscheid
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– |
Beirat der ISP GmbH & Co. KG, Limburg
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– |
Board Member der TSE Systems Inc., Chesterfield, USA.
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Die Wahl soll im Wege der Einzelabstimmung durchgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Oliver Schumann erneut als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser Einladung zur Hauptversammlung als Anlage 1 beigefügt und im Internet unter
www.nanogate.de/de/investor_relations/hauptversammlung |
veröffentlicht.
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6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses – vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.’
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7. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals V zur Bedienung eines Aktienoptionsplans 2018 und entsprechende
Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt über ein Bedingtes Kapital II in Höhe von aktuell EUR 6.150,00, ein Bedingtes Kapital III in Höhe
von aktuell EUR 32.600,00 und ein Bedingtes Kapital IV in Höhe von aktuell EUR 189.756,00. Diese bedingten Kapitale dienen
zur Erfüllung von Bezugsrechten im Zusammenhang mit den bestehenden Aktienoptionsplänen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, ein neues bedingtes Kapital zur Bedienung eines neuen Aktienoptionsplanes 2018 zu schaffen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) |
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals V
‘Das Grundkapital wird um bis zu EUR 254.232,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 254.232 neuen auf den Inhaber lautenden
Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe
noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Gewinnverteilung gefasst wurde, am Gewinn teil. Die bedingte Kapitalerhöhung
dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (‘Aktienoptionen‘), die an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Nanogate SE sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter
mit der Nanogate SE zum Zeitpunkt der Ausgabe von Bezugsrechten im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen ausgegeben
werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die Aktienoptionen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26. Juni 2023, 24.00 Uhr,
an die Bezugsberechtigten auszugeben. Soweit die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Nanogate SE erfolgt,
ist ausschließlich der Aufsichtsrat ermächtigt. Die Ausgabe der Aktienoptionen kann einmalig oder in Tranchen erfolgen. Die
bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen ihr Bezugsrecht ausüben.’
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b) |
‘Das Aktienoptionsprogramm 2018 hat folgende Eckpunkte:
Die Ausgabe der Aktienoptionen erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
aa) |
Ausgabe der Aktienoptionen, Ausgabezeiträume
Die Ausgabe von Aktienoptionen erfolgt durch Beschluss des Vorstands und Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrates oder, soweit
die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands erfolgt, ausschließlich durch Beschluss des Aufsichtsrates, sowie
Abschluss von Bezugsrechtsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Bezugsberechtigten. Der Abschluss der
Bezugsrechtsvereinbarung muss bis zum 26. Juni 2023, 24.00 Uhr, und im Übrigen während eines Ausgabezeitraumes erfolgen. Ausgabezeiträume
sind
(i) |
der sechste und die folgenden neun Bankarbeitstage nach dem Tag der Eintragung des den Aktienoptionen zugrunde liegenden Bedingten
Kapitals V in das Handelsregister (die ‘Initialtranche‘) sowie
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(ii) |
der sechste und die folgenden neun Bankarbeitstage nach der ordentlichen Hauptversammlung sowie der Veröffentlichung von Konzerngeschäftszahlen
oder Finanzberichten zum Ende des zweiten oder dritten Quartals eines Geschäftsjahrs der Nanogate SE (die ‘Folgetranchen‘).
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Bankarbeitstag im Sinne dieses Beschlusses ist ein Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main geöffnet sind.
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bb) |
Aufteilung:
Die insgesamt möglichen Aktienoptionen auf bis zu 254.232 Aktien teilen sich wie folgt auf Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter
der Gesellschaft sowie Geschäftsführungsmitglieder und Mitarbeiter mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen auf:
(i) |
Den Mitgliedern des Vorstands der Nanogate SE dürfen Aktienoptionen auf bis zu 84.744 Aktien gewährt werden;
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(ii) |
den Geschäftsführungsmitgliedern (Vorstände, Geschäftsführer oder, bei Gesellschaften einer ausländischen Rechtsform, Personen
in vergleichbarer Funktion) mit der Nanogate SE zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte verbundener Unternehmen dürfen
Aktienoptionen auf bis zu 84.744 Aktien gewährt werden;
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(iii) |
den Mitarbeitern der Nanogate SE und mit der Nanogate SE zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte verbundener Unternehmen
dürfen Aktienoptionen auf bis zu 84.744 Aktien gewährt werden.
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Anderen Personen als Angehörigen der vorgenannten Gruppen (i) bis (iii) dürfen Aktienoptionen nicht angeboten werden. Sollte
ein Bezugsberechtigter wegen mehrerer Tätigkeiten innerhalb der Nanogate Gruppe zugleich mehreren Gruppen angehören, kann
die Gewährung von Aktienoptionen allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zur höchstrangigen Gruppe bzw. zur Muttergesellschaft
erfolgen.
Der genaue Kreis der Berechtigten und die Anzahl der jeweils angebotenen Aktienoptionen werden durch den Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats oder, soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind, ausschließlich durch den Aufsichtsrat
festgelegt.
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cc) |
Basispreis:
Der bei der Ausübung der Bezugsrechte für den Bezug einer Aktie zu entrichtende Basispreis (der ‘Basispreis‘) entspricht bei der Initialtranche (gemäß Abschnitt aa) (i) dieser Ermächtigung) und bei den Folgetranchen (gemäß Abschnitt
aa) (ii) dieser Ermächtigung) jeweils 95% des durchschnittlichen Schlusskurses (arithmetisches Mittel) der Aktie der Gesellschaft
im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf dem Ausgabezeitraum unmittelbar vorangehenden Börsentagen, mindestens
jedoch dem rechnerischen Anteil einer Aktie der Gesellschaft am Grundkapital (geringster Ausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG
i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO), d.h. derzeit EUR 1,00.
Börsentage im Sinne dieses Beschlusses sind Handelstage der Frankfurter Wertpapierbörse.
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dd) |
Ausübungszeiträume, Wartezeit, letztmalige Ausübung:
Die Ausübung der Aktienoption ist jeweils nur am sechsten und den folgenden neun Bankarbeitstagen (‘Ausübungszeitraum‘) nach
(i) |
der ordentlichen Hauptversammlung sowie
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(ii) |
der Veröffentlichung von Konzerngeschäftszahlen oder Finanzberichten zum Ende des zweiten oder dritten Quartals eines Geschäftsjahrs
der Nanogate SE
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möglich.
Die Aktienoptionen dürfen erstmals im ersten vollständigen Ausübungszeitraum nach Ablauf von vier Jahren (‘Wartezeit‘) nach dem Ausgabezeitpunkt ausgeübt werden. Ausgabezeitpunkt der Bezugsrechte im Sinne dieser Regelung ist jeweils der letzte
Tag des Ausgabezeitraums (gemäß Abschnitt aa) dieser Ermächtigung), in dem die Ausgabe der Option stattgefunden hat.
Letztmals können die Aktienoptionen am letzten Tag des letzten vollständigen Ausübungszeitraums im siebten auf den Ausgabezeitpunkt
der jeweiligen Bezugsrechte folgenden Jahr ausgeübt werden.
Die an einen Bezugsberechtigten im Rahmen einer Tranche ausgegebenen Aktienoptionen können während eines Ausübungszeitraums
nur einmalig ausgeübt werden. Mehrere Ausübungserklärungen eines Bezugsberechtigten während eines Ausübungszeitraums sind
ausgeschlossen.
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ee) |
Erfolgsziele:
Die Ausübung von Aktienoptionen ist darüber hinaus nur zulässig, wenn das Erfolgsziel zum jeweiligen Ausübungszeitraum erreicht
wird. Dieses gilt als erreicht, wenn der Wert der Aktie der Gesellschaft vor dem Ausübungszeitraum mindestens 110 % des (ggf.
um Effekte aus zwischenzeitlichen Kapitalmaßnahmen bereinigten) Basispreises für die jeweilige Tranche beträgt. Maßgeblicher
Wert ist der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse an den fünf dem Ausübungszeitraum unmittelbar vorangehenden Börsentagen.
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ff) |
Weitere Bestimmungen:
(i) |
In den Bezugsrechtsvereinbarungen kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft die ausgegebenen Aktienoptionen bei Beendigung
des Anstellungsverhältnisses des Bezugsberechtigten mit der Gesellschaft oder mit einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ganz oder teilweise kündigen kann, wenn die Beendigung nicht auf dem Eintritt in den
Ruhestand oder auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit des Bezugsberechtigten beruht:
– |
falls das Anstellungsverhältnis innerhalb eines Jahres nach der Ausgabe der Aktienoption endet, ist die Kündigung aller Aktienoptionen
möglich,
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– |
falls das Anstellungsverhältnis des Bezugsberechtigten innerhalb von mehr als einem Jahr aber weniger als zwei Jahren nach
der Ausgabe der Aktienoption endet, ist die Kündigung von 2/3 der Aktienoptionen zulässig,
|
– |
falls das Anstellungsverhältnis innerhalb von mehr als zwei Jahren aber weniger als drei Jahren nach der Ausgabe der Aktienoptionen
endet, ist die Kündigung von 1/3 der Aktienoptionen zulässig,
|
– |
falls das Anstellungsverhältnis des Bezugsberechtigten nach mehr als drei Jahren nach der Ausgabe der Aktienoptionen endet,
ist die Kündigung der Aktienoptionen nicht mehr zulässig.
|
Eine Kündigung im Sinne der vorstehenden Spiegelstriche ist nicht möglich, wenn nach Ausgabe der Aktienoptionen ein Aktionär
in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und -übernahmegesetzes (WpÜG) die Kontrolle über die Nanogate
SE erlangt. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Anwendbarkeit des WpÜG auf die Nanogate SE.
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(ii) |
In der Bezugsrechtsvereinbarung kann außerdem vorgesehen werden, dass die Gesellschaft die ausgegebenen Aktienoptionen ganz
oder teilweise kündigen kann, falls
– |
der Bezugsberechtigte stirbt,
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– |
der Betriebsteil oder die Gesellschaft, in der der Bezugsberechtigte tätig ist, nicht mehr im Sinne von §§ 15 ff. AktG mit
der Nanogate SE verbunden ist,
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– |
Gläubiger des Bezugsberechtigten die Zwangsvollstreckung in die Aktienoption betreiben oder wenn über das Vermögen des Bezugsberechtigten
das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
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Eine Kündigung im Falle der vorstehenden Spiegelstriche 1 und 2 ist jedoch nur für solche Aktienoptionen zulässig, die noch
nicht ausübbar sind, weil die Wartezeit gemäß Abschnitt dd) dieses Beschlusses noch nicht abgelaufen ist.
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(iii) |
Die Übertragbarkeit (mit Ausnahme der Vererbung) oder jede anderweitige wirtschaftliche Verwertung der Aktienoptionen außer
durch Ausübung ist auszuschließen. Außerdem sind in die Bezugsrechtsvereinbarungen Regelungen über die Anpassung der Ausübungsbedingungen
bei Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft aufzunehmen.
|
Im Übrigen ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates, soweit die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands
erfolgt, ausschließlich der Aufsichtsrat, ermächtigt, weitere Einzelheiten, z.B. hinsichtlich der Durchführung der Ausübung
der Aktienoption und der Kapitalerhöhung, festzulegen.’
|
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c) |
§ 4 der Satzung erhält folgenden neuen Absatz 8:
‘Das Grundkapital ist um bis zu EUR 254.232,00 bedingt erhöht (‘Bedingtes Kapital V’) durch Ausgabe von bis zu 254.232 neuen
auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten,
die an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen
nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27. Juni 2018 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben. Die neuen Aktien nehmen von
Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss über die Gewinnverwendung gefasst wurde,
am Gewinn teil.’
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d) |
‘Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals
V anzupassen.’
|
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8. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Nanogate Textile & Care Systems GmbH
Die Nanogate SE und die Nanogate Textile & Care Systems GmbH mit Sitz in Quierschied-Göttelborn haben am 3. Mai 2018 einen
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Nanogate Textile & Care Systems GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft
der Nanogate SE ohne außenstehende Gesellschafter. Der Vertrag dient der Begründung einer körperschaftssteuerlichen und gewerbesteuerlichen
Organschaft zwischen der Nanogate SE und der Nanogate Textile & Care Systems GmbH. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus
der Anlage 2 zu dieser Einladung.
Der Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Nanogate Textile
& Care Systems GmbH und der Zustimmung der Hauptversammlung der Nanogate SE. Die Gesellschafterversammlung der Nanogate Textile
& Care Systems GmbH hat ihre Zustimmung bereits am 7. Mai 2018 erteilt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags vom 3. Mai 2018 zwischen der Nanogate SE und der Nanogate Textile & Care Systems
GmbH mit Sitz in Quierschied-Göttelborn wird zugestimmt.’
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9. |
Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Änderung des § 21 der Satzung der Nanogate
SE
Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats und des zunehmenden zeitlichen
Umfangs der Mandatsausübung soll die Aufsichtsratsvergütung entsprechend angepasst werden. Die Neuregelung soll ab der Beschlussfassung
der Hauptversammlung gelten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) |
Änderung des § 21 der Satzung der Nanogate SE
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§ 21 der Satzung der Nanogate SE wird aufgehoben und wie folgt gefasst:
‘§ 21 Vergütung des Aufsichtsrats
(1) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung in Höhe von je EUR 30.000,00.
|
(2) |
Anstelle der in Absatz (1 ) genannten Vergütung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung von
EUR 50.000,00, sein Stellvertreter eine jährliche feste Vergütung von EUR 40.000,00.
|
(3) |
Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats erhält eine weitere jährliche Vergütung in Höhe von EUR 7.500,00;
der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält anstelle der in Halbsatz 1 genannten Vergütung eine weitere jährliche Vergütung
in Höhe von EUR 12.500,00.
|
(4) |
Jedes Mitglied des Personalausschusses des Aufsichtsrats erhält eine weitere jährliche Vergütung in Höhe von EUR 7.500,00;
der Vorsitzende des Personalausschusses erhält anstelle der in Halbsatz 1 genannten Vergütung eine weitere jährliche Vergütung
in Höhe von EUR 12.500,00.
|
(5) |
Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat nur für einen Teil des Geschäftsjahres an, bestimmt sich die Vergütung gemäß Absatz (1)
pro rata temporis, dabei erfolgt eine Aufrundung auf volle Monate. Entsprechendes gilt für eine weitere Vergütung einer Tätigkeit
im Prüfungsausschuss (Absatz (3)) oder im Personalausschuss (Absatz (4)).
|
(6) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem den rechnerischen Pro-Kopf-Anteil der Versicherungsprämie für eine im Namen
der Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats abgeschlossene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
|
(7) |
Jedem Mitglied des Aufsichtsrats werden die ihm bei Wahrnehmung seines Amtes entstandenen Auslagen ersetzt. Darüber hinaus
erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats einen eventuell auf den Auslagenersatz bzw. die Aufsichtsratsvergütung entfallenden
Umsatzsteuerbetrag erstattet, soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen
und dieses Recht auszuüben.
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(8) |
Die jährliche Vergütung nach den Absätzen (1), (3) und (4) ist fällig und zu zahlen in vier gleichen Raten, die jeweils zum
Ablauf eines Quartals des jeweiligen Kalenderjahres fällig werden.’
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b) |
Geltung der Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung
Mit Wirksamwerden der Änderung von § 21 der Satzung findet die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung ab dem 27. Juni 2018
Anwendung.
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Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen insbesondere die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am
Sitz der Nanogate SE, Zum Schacht 3, 66287 Quierschied-Göttelborn, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär
auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen:
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der Jahresabschluss nebst Lagebericht der Nanogate SE zum 31. Dezember 2017
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– |
der Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2017
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– |
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
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– |
der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i.V.m. § 170 Abs. 2 AktG
|
– |
die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Nanogate SE (damals noch firmierend als Nanogate AG) für die Geschäftsjahre
2016 und 2015
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– |
die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Nanogate Textile & Care Systems GmbH für die Geschäftsjahre 2016, 2015 und 2014
|
– |
der Gewinnabführungsvertrag zwischen der Nanogate SE und der Nanogate Textile & Care Systems GmbH vom 3. Mai 2018
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– |
der gemeinsame Bericht des Vorstands der Nanogate SE und der Geschäftsführer der Nanogate Textile & Care Systems GmbH gemäß
Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i.V.m. § 293a AktG über den Gewinnabführungsvertrag zwischen der Nanogate SE und der Nanogate
Textile & Care Systems GmbH
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Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 24 der Satzung, die gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii)
SE-VO auf die Gesellschaft als Europäische Aktiengesellschaft (SE) Anwendung finden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens zum Ablauf des 20. Juni 2018 (24.00
Uhr) bei der Gesellschaft angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 6. Juni 2018 (0.00 Uhr) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils mindestens der Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen
und müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein:
Nanogate SE c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49(0)711 / 12 77 92 56 E-Mail: hv-anmeldung@lbbw.de
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, werden gebeten, möglichst frühzeitig Eintrittskarten für die Teilnahme
an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten anzufordern. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für
die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen insoweit nichts weiter
zu veranlassen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich (§ 126 BGB) zu erteilen. Art. 9 Abs. 1 lit.
c) (ii) SE-VO in Verbindung mit § 135 AktG bleibt unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
kann auch per Telefax an die Faxnummer +49 (0)6825 / 95 91 829 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
hv@nanogate.com
erfolgen.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die allen angemeldeten
Aktionären unaufgefordert zugesandt werden und die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.nanogate.de/de/investor_relations/hauptversammlung
auch zum Download bereit stehen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Anträge und Anfragen von Aktionären
Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind), also spätestens am 2. Juni 2018, 24.00 Uhr, zugehen.
Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO i.V.m. § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen
einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag
ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO zugänglich zu machen, wenn er
der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 12. Juni 2018, 24.00 Uhr, zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO einen Wahlvorschlag
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§
127, 126 Abs. 1 und 2 AktG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) SE-VO zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 12. Juni 2018, 24.00 Uhr, zugeht.
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft
auf Anfragen und Anträge zur Hauptversammlung bitten wir, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen
vor Beginn der Hauptversammlung ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten; anderweitig adressierte Anträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Nanogate SE Zum Schacht 3 66287 Quierschied-Göttelborn Germany Fax: +49 (0) 6825 / 95 91 829 E-Mail: hv@nanogate.com
Rechtzeitig bis zum 2. Juni 2018, 24.00 Uhr, an die obige Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsanträge und rechtzeitig
bis zum 12. Juni 2018, 24.00 Uhr, an die obige Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge sowie Wahlvorschläge werden
den Aktionären im Internet unter
www.nanogate.de/de/investor_relations/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Nanogate SE verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist die Nanogate SE die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c)
Datenschutz-Grundverordnung. Die Nanogate SE speichert Ihre personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von 10 Jahren beginnend
mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.
Die Dienstleister der Nanogate SE, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der
Nanogate SE nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Nanogate SE.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der Nanogate SE unentgeltlich über die nachstehende Adresse geltend machen.
Nanogate SE Zum Schacht 3 66287 Quierschied-Göttelborn Germany Fax: +49 (0) 6825 / 95 91 829 E-Mail: hv@nanogate.com
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
Nanogate SE Datenschutzbeauftragter Zum Schacht 3 66287 Quierschied-Göttelborn E-Mail: info@nanogate.com
Weitergehende Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind im Internet unter
www.nanogate.de/de/investor_relations/hauptversammlung
abrufbar.
Quierschied-Göttelborn, im Mai 2018
Nanogate SE
Der Vorstand
Anlage 1:
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Lebensläufe der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat
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Lebenslauf Oliver Schumann
Geburtsdatum: |
14.02.1965 |
Geburtsort: |
Bielefeld |
Nationalität: |
deutsch |
BERUFLICHER WERDEGANG
2007 – heute |
Capital Dynamics GmbH Geschäftsführer (Co-Investments)
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2003 – 2007 |
Selbständiger Unternehmensberater LipoNova (CFO), European Co-investment Partners (Partner), Transaktionsberatung für Private Equity Häuser, Resurgence Asset
Management
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2000 – 2003 |
Sal. Oppenheim jr. & Cie. Senior Vice President und Co-Head Private Equity
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1997 – 2000 |
GE Capital/GE Equity Associate Director
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1994 – 1997 |
Arthur Andersen Senior Associate, Corporate Finance Abteilung
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AUSBILDUNG / AKADEMISCHER WERDEGANG
1991 – 1992 |
State University of Illinois at Urbana-Champaign Austauschprogramm (gefördert durch den DAAD)
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1988 – 1993 |
Philipps Universität Marburg Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Abschluss als Diplom Kaufmann
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1985 – 1988 |
Steuerberater Neuhaus Ausbildung zum Steuerfachgehilfen
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Lebenslauf Dr. Farsin Yadegardjam
Geburtsdatum: |
24. Juni 1966 |
Geburtsort: |
Frankfurt |
Nationalität: |
deutsch |
BERUFLICHER WERDEGANG
2000 – 2018 |
EVP Capital Management AG Vorstand
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1995 – 2000 |
The Boston Consulting Group zuletzt Projektleiter
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AUSBILDUNG / AKADEMISCHER WERDEGANG
1992 – 1995 |
Technische Universität Darmstadt Promotion in Chemischer Technologie zum Dr.-Ing.
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1985 – 1992 |
Technische Universität Darmstadt Studium der Chemie, Abschluss Dipl.-Ing.
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Lebenslauf Dr. Clemens Doppler
Geburtsdatum: |
28.07.1959 |
Geburtsort: |
Heidelberg |
Nationalität: |
deutsch |
BERUFLICHER WERDEGANG
Seit 2008 |
HeidelbergCapital Asset Management GmbH Gründer und Geschäftsführer
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Seit 2008 – |
HeidelbergCapital General Partner GmbH Managing Director
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2000 – 2007 |
3i Group plc. Partner Venture Capital
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2000 |
Technologie Holding Investment Manager
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1994 – 2000 |
Phoenix Int. Life Science Inc. Montreal, Zürich; Director
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1991 – 1994 |
Boehringer Mannheim Tutzing & Penzberg; F&E; Leiter Arbeits- & int. Projektgruppen, verschiedenste Patentanmeldungen
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AUSBILDUNG / AKADEMISCHER WERDEGANG
1991 |
Ruprecht-Karls-Universität Promotion zum Dr. rer. nat.
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1985 – 1991 |
Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) Wissenschaftlicher Mitarbeiter; ab 1987 Doktorand
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1981 – 1987 |
Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg Studium der Naturwissenschaften, Diplom Biologie, Chemie, Physik
Universität St. Gallen & Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DFVA) Postgraduierten/Executive Ausbildung in Wirtschaftswissenschaften
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Lebenslauf Klaus-Günter Vennemann
Geburtsdatum: |
12. April 1954 |
Geburtsort: |
Duisburg |
Nationalität: |
deutsch |
BERUFLICHER WERDEGANG
Seit 2012 |
Freiberuflicher Unternehmens- und Managementberater |
2011 – 2012 |
Osram AG CEO BU General Lighting
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2009 – 2012 |
Siteco Lighting GmbH Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
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2005 – 2009 |
Schaeffler Automotive Leiter Marketing
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1997 – 2009 |
LuK GmbH & Co. oHG Geschäftsführer
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1996 – 1997 |
TRW Fahrwerksysteme GmbH Geschäftsführer
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1993 – 1996 |
LuK GmbH & Co. oHG Geschäftsführer
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1992 – 1993 |
LuK Fahrzeughydraulik GmbH & Co. KG Geschäftsführer
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1990 – 1992 |
Getrag GmbH & Cie. KG Vice President Manufacturing
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1982 – 1990 |
Getrag Gears of North America Inc. Executive Vice President Operations
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1980 – 1982 |
Ipsen Industries International GmbH Projekt Techniker Europa/USA
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1979 – 1980 |
Océ van der Grinten GmbH Kundendienst Techniker
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AUSBILDUNG / AKADEMISCHER WERDEGANG
1976 – 1978 |
Technikerschule in Duisburg Abschluss im Fach Elektrotechnik/Elektronik
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Lebenslauf Dr. Peter Merten
Geburtsdatum: |
17. April 1954 |
Geburtsort: |
Stuttgart |
Nationalität: |
deutsch |
BERUFLICHER WERDEGANG
2002 – 2017 |
Rheinmetall Automotive AG CFO
|
2000 – 2002 |
Rheinmetall Defence Vorsitzender der Geschäftsführung Henschel GmbH/COO Rheinmetall Landsysteme GmbH
|
1994 – 2000 |
Dornier Medizintechnik GmbH Kfm. Geschäftsführer
|
1986 – 1994 |
Daimler Benz AG/Mercedes Benz AG Leiter Konzerncontrolling
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AUSBILDUNG / AKADEMISCHER WERDEGANG
1985 – 1986 |
Massachusetts Institut of Technology (MIT) Visiting Scholar
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1979 – 1985 |
Universität Mannheim Assistent und Promotion zum Dr.rer.pol.
|
1975 – 1979 |
Universität Mannheim Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften
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Lebenslauf Hartmut Gottschild
Geburtsdatum: |
1. Januar 1945 |
Geburtsort: |
Zipsendorf Kreis Zeitz |
Nationalität: |
deutsch |
BERUFLICHER WERDEGANG
Seit 2004 |
Freiberuflicher Unternehmens- und Managementberater |
1997 – 2003 |
Dow Corning Europe European Area Industry Director Global Leader for selected Markets Geschäftsführer Dow Corning GmbH
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1992 – 1996 |
Dow Corning GmbH Vorsitzender der deutschen Geschäftsleitung Geschäftsführer Dow Corning GmbH
|
1989 – 1991 |
Dow Corning Europe General Manager Construction Industry Europe
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1983 – 1988 |
Perennator GmbH Geschäftsführer
|
1974 – 1982 |
Perennator GmbH Kaufm. Leiter Stv. Geschäftsführer
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AUSBILDUNG / AKADEMISCHER WERDEGANG
1992 – 1993 |
University of Michigan Leadership Program
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1985 – 1986 |
Insead Executive Management Program MBA
|
1963 – 1965 |
Kaufmännische Lehre Abschluss als Industriekaufmann
|
Anlage 2:
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Gewinnabführungsvertrag zwischen der Nanogate SE und der Nanogate Textile & Care Systems GmbH vom 3. Mai 2018
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Gewinnabführungsvertrag
zwischen
(1) |
Nanogate SE, Zum Schacht 3, 66287 Quierschied,
|
– nachfolgend ‘NANOGATE‘ genannt –
und
(2) |
Nanogate Textile & Care Systems GmbH, Zum Schacht 3, 66287 Quierschied,
|
– nachfolgend ‘NTC‘ genannt –
Die Parteien zu (1) und (2) werden nachfolgend auch gemeinsam als die ‘Parteien‘ und einzeln als eine ‘Partei‘ bezeichnet.
VORBEMERKUNG
(A) |
Die NANOGATE ist Alleingesellschafterin der NTC und hält sämtliche Geschäftsanteile an dem EUR 25.000,00 betragenden Stammkapital
der NTC.
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(B) |
Zwischen den Parteien soll ein Gewinnabführungsvertrag im Sinne von § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG abgeschlossen werden.
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Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt:
§ 1 Gewinnabführung
(1) |
NTC verpflichtet sich, entsprechend § 301 AktG analog in seiner jeweils gültigen Fassung ihren gesamten Gewinn an NANOGATE
abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen gemäß dem nachfolgenden Absatz (2) – der
ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um
den Betrag, der nach § 300 AktG in die gesetzlichen Rücklagen einzustellen ist, sowie um den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten
Betrag.
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(2) |
NTC kann mit Zustimmung der NANOGATE Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen einstellen, als dies
handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässig sowie bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
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(3) |
Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der NTC. Er ist fällig mit Feststellung des Jahresabschlusses
der NTC.
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§ 2 Verlustübernahme
NANOGATE ist entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG, die in ihrer jeweils geltenden Fassung auf diesen Vertrag anzuwenden
sind, zur Verlustübernahme verpflichtet. Der Anspruch auf Verlustübernahme entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der
NTC und wird zu diesem Zeitpunkt fällig.
§ 3 Informationsrecht
(1) |
NANOGATE kann jederzeit verlangen, die Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen der NTC einzusehen und Auskunft über die geschäftlichen
Angelegenheiten der NTC zu erhalten.
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(2) |
Unbeschadet der vorstehend in Absatz (1) vereinbarten Rechte hat die NTC mindestens einmal im Monat über die geschäftlichen
Entwicklungen zu berichten, insbesondere über wesentliche Geschäftsvorfälle.
|
§ 4 Wirksamwerden, Dauer und Beendigung des Vertrages
(1) |
Der Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass die Hauptversammlung der NANOGATE und die Gesellschafter
der NTC ihre Zustimmung erteilen. Er wird mit Eintragung in das Handelsregister der NTC wirksam.
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(2) |
Der Vertrag gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 1. Januar 2018 (Beginn des Geschäftsjahres der NTC).
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(3) |
Der Vertrag wird bis zum Ablauf des fünften vollen Zeitjahres (60 Monate) nach dem Beginn seiner Geltung (Absatz (2)) fest
abgeschlossen. Sofern diese fünf Zeitjahre (60 Monate) während eines laufenden Geschäftsjahres der NTC enden, verlängert sich
die Mindestvertragsdauer nach Satz 1 bis zum Ablauf des Geschäftsjahres. Der Vertrag kann jeweils nur zum Ende des Geschäftsjahres
der NTC unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragsdauer
nach Satz 1 und 2. Wird der Vertrag nicht zum Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt, so verlängert er sich bei gleicher
Kündigungsfrist jeweils um ein Kalenderjahr.
|
(4) |
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, besteht insbesondere in Fällen (i) der Veräußerung oder der Einbringung
der Beteiligung an der NTC durch die NANOGATE oder (ii) der Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der NANOGATE oder der
NTC (derzeit: R 14.5 Abs. 6 KStR 2015). Die außerordentliche Kündigung kann fristlos oder zum Ablauf des bei Kündigung laufenden
Geschäftsjahres der NTC erfolgen.
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(5) |
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens
bei der anderen Gesellschaft an.
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§ 5 Sicherheitsleistung
Bei Vertragsende ist die NANOGATE entsprechend der Vorschriften des § 303 AktG, die in ihrer jeweils geltenden Fassung auf
diesen Vertrag anzuwenden sind, verpflichtet, den Gläubigern der NTC Sicherheit zu leisten.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) |
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 294 bis 310 AktG entsprechend, soweit sie auf einen Gewinnabführungsvertrag anwendbar
sind.
|
(2) |
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung
dieser Schriftformklausel.
|
(3) |
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit wird Saarbrücken vereinbart.
|
(4) |
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden oder sollte dieser
Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle
der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, wie sie die Parteien nach dem
von ihnen mit diesem Vertrag verfolgten wirtschaftlichen Zweck getroffen hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten. Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages wegen des darin vereinbarten Leistungsumfangs unwirksam sein oder werden, ist der in der
Bestimmung vereinbarte Leistungsumfang dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.
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|