Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft begründet ihr Ergänzungsverlangen wie folgt:
Änderung von § 2 Absatz 1 der Satzung
Der derzeitige Unternehmensgegenstand der Gesellschaft entspricht der Ausrichtung der MISTRAL Media AG als Medienholding.
Im Rahmen dieses Geschäftsmodells ist das Tätigen von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten, für die eine
Erlaubnis nach dem KWG nicht erforderlich ist, nicht auszuschließen. Die Ergänzung der Satzung schafft für die Gesellschaft
Rechtssicherheit in ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
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