Änderung des Unternehmensgegenstandes und Neufassung von § 2 der Satzung
Die Deutsche Balaton AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Gegenstand des Unternehmens ist künftig der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und
Personengesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die
für diesen Zweck sinnvoll und dientlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
§ 2 der Satzung wird vollständig neu gefasst und lautet künftig wie folgt:
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
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1. |
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften.
Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll
und dientlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten.
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2. |
Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.‘
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Begründung der Deutsche Balaton AG:
‘Das Unternehmen hat in der jüngeren Vergangenheit eine Restrukturierung durchlaufen, während der sämtliche Beteiligungen
des Unternehmens, die sich auf Schiffe bzw. die Schifffahrt beziehen, veräußert wurden. Das Unternehmen hat deshalb aktuell
nichts mehr mit Schiffen oder Schiffsbeteiligungen zu tun. Der bisherige Geschäftsverlauf hat gezeigt, dass der bisherige
Unternehmensgegenstand ausschließlich zu Verlusten geführt hat. Das Konzerneigenkapital belief sich Ende 2008 noch auf rund
156 Mio. Euro und hat sich per Ende 2016 auf rund minus 32 Mio. Euro, also um über 185 Mio. Euro reduziert. Der Betrag des
rechnerischen Nennwerts je Aktie soll von ehemals 100 Euro auf nur noch einen Euro reduziert werden, also um 99%.
Die Beibehaltung des bisherigen, zu sehr auf Schiffe und Schiffsbeteiligungen ausgerichteten Unternehmensgegenstandes würde
die Gesellschaft in ihrer zukünftigen Entwicklung unangemessen einengen. Außer der der Schifffahrt verhafteten Ernst Russ
AG ist wohl auch kaum ein Aktionär noch daran interessiert, dass die Gesellschaft weiteres Geld in die Schifffahrt investiert.
Der von uns vorgeschlagene neue Unternehmensgegenstand ist dagegen weiter gefasst.’
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