Vergütungsbericht (Angaben zu Punkt 5 der Tagesordnung)
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und
des Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft angewendet werden. Er erläutert Struktur und Höhe der Vergütung der Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht entspricht den Anforderungen des § 162 AktG.
Der Aufsichtsrat der KUKA Aktiengesellschaft hat am 24. März 2021 ein neues Vergütungssystem beschlossen. Dieses wurde von
der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Mai 2021 gebilligt. Das neue Vergütungssystem gilt (mit den unter Ziffer VII dargestellten
Abweichungen) rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahrs 2021.
Das Vergütungssystem berücksichtigt auch weitgehend die Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (nachfolgend
‘DGCK 2020’). Soweit von den Empfehlungen des DCGK 2020 abgewichen wird, ist dies in der Entsprechenserklärung des Vorstands
und des Aufsichtsrats vom 9. Februar 2022 dargestellt.
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
I. |
Grundlagen des Vergütungssystems
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Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der KUKA Aktiengesellschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung
der Unternehmensstrategie der KUKA Aktiengesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften (nachfolgend gemeinsam ‘KUKA’). Ein
starker Fokus liegt auf der nachhaltigen und langfristigen Performance im Vergleich zu den Wettbewerbern, um dem strategischen
Ziel des Ausbaus der Innovations- und Technologieführerschaft gerecht zu werden. Weiterhin setzt das Vergütungssystem der
Vorstandsmitglieder Anreize, das Innenfinanzierungspotenzial von KUKA zu stärken und so ein nachhaltiges Unternehmenswachstum
zu erreichen.
Der Fokus auf diese strategischen Ziele in der Vorstandsvergütung steht in hohem Maße in Einklang mit den Interessen der Aktionäre
und trägt zum langfristigen und nachhaltigen Erfolg von KUKA bei. Zentrale Zielsetzung und Leitlinie ist dabei insbesondere,
den Unternehmenswert von KUKA langfristig und nachhaltig zu steigern.
Der überwiegende Teil der Vorstandsvergütung ist leistungsabhängig und ambitioniert ausgestaltet (‘Pay for Performance’).
Dadurch wird die Leistung der Vorstandsmitglieder entsprechend honoriert, während Zielverfehlungen zu einer Reduktion der
variablen Vergütung bis auf null führen können. Neben dem finanziellen Erfolg von KUKA als Gesamtkonzern fließen, um sowohl
individuellen als auch kollektiven Erfolgen der Vorstandsmitglieder angemessen Rechnung zu tragen, zusätzliche finanzielle
und nicht-finanzielle Erfolgsziele ein. Dadurch werden insbesondere die Umsetzung zentraler Fokusthemen sowie das Erreichen
von Nachhaltigkeitszielen incentiviert und die Interessen wichtiger Stakeholder (insbesondere der Kunden und Mitarbeiter)
berücksichtigt.
Neben unternehmensinternen Zielsetzungen berücksichtigt das Vergütungssystem die regulatorischen Vorgaben. So entspricht das
Vergütungssystem den Vorgaben des AktG und entspricht weitgehend den Empfehlungen und Anregungen des DCGK 2020.
Zusammengefasst liegen der Ausgestaltung des Vergütungssystems des Vorstands die folgenden Leitlinien zugrunde:
II. |
Das Vergütungssystem im Überblick
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1. Bestandteile der Vorstandsvergütung Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder der KUKA Aktiengesellschaft enthält fixe und variable Vergütungsbestandteile.
Dabei umfasst die fixe Vergütung das Festgehalt sowie die Sachbezüge. Die variable Vergütung setzt sich aus einem kurzfristigen
variablen Vergütungsbestandteil (Tantieme) mit einem Leistungszeitraum von einem Jahr und einem langfristigen variablen Vergütungsbestandteil
(Long-Term Performance Plan) mit einem Leistungszeitraum von vier Jahren zusammen.
Die Vergütungsbestandteile werden mit Ausnahme der Sachbezüge ausschließlich in bar gewährt.
Die Vergütungsbestandteile sind in der folgenden Grafik zusammengefasst:
2. Struktur der Vorstandsvergütung Der Anteil der fixen Vergütung beträgt rund 40% der Ziel-Gesamtvergütung. Damit entfällt ein überwiegender Teil von rund 60%
der Ziel-Gesamtvergütung auf die variablen Vergütungsbestandteile. Diese Aufteilung geht von 100%-Werten der variablen Vergütungsbestandteile
aus.
Die nachfolgende Graphik zeigt die einzelnen Vergütungsbestandteile und deren relative Anteile an der Ziel-Gesamtvergütung.
III. |
Grundsätze der Vergütungsfestsetzung
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1. Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung Der Aufsichtsrat hat für jedes Vorstandsmitglied die Höhe der individuellen Ziel-Gesamtvergütung festgelegt. Dabei wurde darauf
geachtet, dass die Vergütung sowohl in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen und Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds
als auch zur Lage der Gesellschaft steht.
2. Begrenzung der Vergütungsbestandteile und maximale Gesamtvergütung Der Aufsichtsrat hat für jedes Vorstandsmitglied eine Maximalvergütung nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegt. Diese
beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 4.500.000 € p.a. und für ordentliche Vorstandsmitglieder 3.000.000 € p.a. Die Maximalvergütung
bildet die betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aus Festgehalt, Sachbezügen, Tantieme und Long-Term Performance Plan und
bezieht sich auf die Summe aller Zahlungen, die aus den Vergütungsregelungen für ein Geschäftsjahr resultieren. Hierbei handelt
es sich nicht um die vom Aufsichtsrat für angemessen gehaltene Vergütung, sondern lediglich um eine absolute Obergrenze. Zusätzlich
sind die beiden variablen Vergütungsbestandteile jeweils in ihrer maximalen Auszahlungshöhe begrenzt, so dass die Vergütung
des Vorstands insgesamt der Höhe nach begrenzt ist.
3. Angemessenheit der Vorstandsvergütung Der Aufsichtsrat hat die Angemessenheit der Vorstandsvergütung mittels eines Marktvergleichs mit den Unternehmen des MDAX
(horizontaler Vergleich) und unter Berücksichtigung unternehmensinterner Vergütungsrelationen der Vorstandsmitglieder zum
oberen Führungskreis sowie den außertariflichen Angestellten und den Tarifmitarbeitern (vertikaler Vergleich) überprüft.
IV. |
Detailbetrachtung der einzelnen Vergütungsbestandteile
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1. Fixe Vergütung Die fixe Vergütung besteht aus Festgehalt und Sachbezügen.
Festgehalt
Das Festgehalt orientiert sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds und wird in zwölf gleichen monatlichen
Teilbeträgen entrichtet.
Sachbezüge
Die Sachbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen im Wesentlichen aus dem geldwerten Vorteil für die Bereitstellung und Nutzung
eines Dienstwagens bzw. eines Fahrservices. Die Sachbezüge sind auf 50.000 € p.a. begrenzt.
Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelung
Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelungen bestehen nicht.
2. Variable Vergütung Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ist abhängig von der Erreichung finanzieller Ziele von KUKA sowie zusätzlicher
individueller und kollektiver Ziele der Vorstandsmitglieder. Die variablen Vergütungsbestandteile können bei einem deutlichen
Verfehlen der maßgeblichen Ziele komplett entfallen und sind gleichzeitig nach oben hin begrenzt. Damit weist die variable
Vergütung einerseits klar einen Pay for Performance-Gedanken auf und stellt sicher, dass die Leistungen der Vorstandsmitglieder
sowie ihr Beitrag zur Umsetzung der Strategie von KUKA angemessen honoriert werden. Andererseits wird durch die betragsmäßige
Begrenzung ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Verhältnis gewährleistet und somit ein übermäßiges Eingehen von Risiken vermieden.
Tantieme (kurzfristige variable Vergütung)
Allgemeine Funktionsweise
Die Tantieme adressiert die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie im Sinne einer Steigerung der Umsatz- und Ertragskraft
sowie einer Stärkung des Innenfinanzierungspotenzials. Damit wird die Basis für einen strategischen Ausbau und eine Diversifizierung
der Geschäftstätigkeit und die dafür notwendigen Investitionen geschaffen. Der Leistungszeitraum ist dabei das jeweilige Geschäftsjahr.
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs wird den Mitgliedern des Vorstands ein individualvertraglich festgelegter Zielbetrag
gewährt. Dieser wird nach Ablauf des Geschäftsjahrs mit der Gesamtzielerreichung der Erfolgsziele multipliziert, um den finalen
Auszahlungsbetrag zu ermitteln. Dieser ist auf 200% des Zielbetrags (Cap) begrenzt und wird in bar ausgezahlt.
Insgesamt wird die Gesamtzielerreichung anhand von drei finanziellen Erfolgszielen sowie einer zusätzlichen Komponente, die
auch nicht-finanzielle Ziele umfassen kann, gemessen. Sämtliche Erfolgsziele werden vom Aufsichtsrat zu Beginn des jeweiligen
Geschäftsjahrs festgelegt und sind additiv verknüpft.
Die finanziellen Erfolgsziele leiten sich aus dem Steuerungssystem von KUKA ab und umfassen die Kennzahlen ‘Umsatz’, ‘EBIT’
und ‘Free-Cash Flow’. Die Gewichtung der finanziellen Erfolgsziele mit insgesamt 70% sorgt für eine wesentliche Verzahnung
des finanziellen Erfolgs von KUKA mit der Vergütung des Vorstands.
Die Komponente zur Abbildung zusätzlicher individueller und kollektiver Ziele ist mit insgesamt 30% gewichtet. Über diese
Komponente wird eine spezifische Anreizsetzung im Hinblick auf zentrale Fokusthemen und eine Berücksichtigung wesentlicher
nicht-finanzieller Ziele von KUKA ermöglicht. Dazu zählen insbesondere auch Nachhaltigkeitsziele und die Interessen der wichtigen
Stakeholder.
Erfolgsziele der Tantieme
Für die finanziellen Erfolgsziele ist jeweils eine ambitionierte Zielerreichungskurve hinterlegt. Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs
legt der Aufsichtsrat für diese Ziele einen Zielwert fest, der einer Zielerreichung von 100% entspricht. Neben dem Zielwert
werden ein Schwellenwert und ein Maximalwert definiert. Die konkreten Schwellen-, Ziel- und Maximalwerte sowie die korrespondierende
Zielerreichung für die jeweiligen Ziele werden ex post im Vergütungsbericht transparent offengelegt.
Umsatz (20% Gewichtung)
Der Umsatz ist eine zentrale Kennzahl im finanziellen Steuerungssystem von KUKA und als Erfolgsziel zur Incentivierung und
Umsetzung der von KUKA verfolgten Wachstumsstrategie in der Tantieme implementiert.
EBIT (25% Gewichtung)
Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) bezeichnet das Betriebsergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und ist ebenfalls
eine zentrale finanzielle Steuerungsgröße von KUKA. Durch die Implementierung des EBIT als Erfolgsziel in der Tantieme wird
im Einklang mit der Unternehmensstrategie ein langfristig profitables Wachstum und das Erreichen nachhaltig effizienter Kostenstrukturen
incentiviert.
Free-Cash Flow (25% Gewichtung)
Der Free-Cash Flow stellt den Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit zuzüglich Cash-Flow aus Investitionen dar und
spiegelt wider, wie viel finanzielle Mittel das Unternehmen innerhalb eines Geschäftsjahrs erwirtschaftet hat. KUKA strebt
ein profitables Wachstum an. Durch die Berücksichtigung des Free-Cash Flow wird sichergestellt, dass eine Stärkung des Innenfinanzierungspotenzials
von KUKA in der Tantieme abgebildet wird. Damit wird die Grundlage gelegt, durch zusätzliche Investitionen nachhaltig zu wachsen.
Individuelle und kollektive Ziele (30% Gewichtung)
Zusätzlich erfolgt eine kriterienbasierte Berücksichtigung der individuellen und kollektiven Leistung des Vorstands. Die maßgeblichen
Erfolgsziele werden durch den Aufsichtsrat auf Basis eines Kriterienkatalogs festgelegt. Der Kriterienkatalog bietet dem Aufsichtsrat
eine Orientierung, um zu Beginn jedes Geschäftsjahrs konkrete Erfolgsziele für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Dabei
bezieht der Aufsichtsrat insbesondere auch Nachhaltigkeitsziele und die Interessen unserer wichtigen Stakeholder ein.
a. Long-Term Performance Plan (Langfristige variable Vergütung)
Die langfristige variable Vergütung wird jährlich in Form des Long-Term Performance Plans (LTPP) mit einem Leistungszeitraum
von vier Jahren begeben. Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs wird den Vorstandsmitgliedern ein individualvertraglich festgelegter
Zuteilungswert für die jeweilige Tranche des LTPP gewährt. Während des Leistungszeitraums wird für jedes Geschäftsjahr ein
Performance-Faktor basierend auf der relativen Entwicklung des Erfolgsziels ‘relative Earnings per Share’ (relative EPS) von
KUKA im Vergleich zu einer definierten Gruppe von Wettbewerbern ermittelt. Dabei wird eine Rangliste gebildet, die Wettbewerber
im obersten und im untersten 25%-Perzentil gestrichen und der Performance-Faktor anhand der relativen Stellung von KUKA in
der verbleibenden Rangliste ermittelt. Am Ende des Leistungszeitraums wird aus dem arithmetischen Mittel der jährlichen Performance-Faktoren
der Payout-Factor berechnet und dieser mit dem Zuteilungswert multipliziert. Der ermittelte Auszahlungsbetrag ist auf 200%
des Zuteilungswerts begrenzt (Cap). Die Auszahlung erfolgt nach Ende des Leistungszeitraums in bar.

Im Rahmen des LTPP wird die langfristige Entwicklung von KUKA incentiviert und honoriert. Durch den Vergleich der EPS-Performance
von KUKA mit der EPS-Performance relevanter Wettbewerber wird das strategische Ziel des Ausbaus der Innovations- und Technologieführerschaft
in der langfristigen variablen Vergütung des Vorstands abgebildet.
V. |
Weitere Regelungen zur Vergütung
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1. Malus und Clawback Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten Regelungen zur Reduzierung (Malus) und Rückforderung (Clawback)
der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütung.
Kommt es zu einer wesentlichen Verletzung der Sorgfaltspflicht nach § 93 Abs. 2 AktG oder einem wesentlichen Verstoß gegen
dienstvertragliche Compliance-Pflichten, ist der Aufsichtsrat berechtigt, nach pflichtgemäßen Ermessen die noch nicht ausgezahlte
variable Vergütung für das Geschäftsjahr, in welchem eine solche Verletzung bzw. ein solcher Verstoß stattgefunden hat, vollständig
oder teilweise zu reduzieren (‘Compliance-Malus’). Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Aufsichtsrat eine für das Geschäftsjahr,
in welchem eine solche Verletzung bzw. ein solcher Verstoß stattgefunden hat, bereits ausgezahlte variable Vergütung nach
pflichtgemäßem Ermessen vollständig oder teilweise zurückfordern (‘Compliance-Clawback’).
Daneben ist der Aufsichtsrat berechtigt, bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückzufordern, falls sich herausstellt,
dass der der Berechnung des Auszahlungsbetrags zugrunde liegende testierte und festgestellte Konzernjahresabschluss fehlerhaft
war und er nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften korrigiert werden muss und auf Grundlage des korrigierten und
testierten Konzernjahresabschlusses eine niedrigere oder keine variable Vergütung zur Auszahlung gekommen wäre (‘Performance-Clawback’).
Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben etwaige Ansprüche der KUKA Aktiengesellschaft auf Schadensersatz, insbesondere
nach § 93 Abs. 2 AktG, das Recht der KUKA Aktiengesellschaft zum Widerruf der Bestellung gemäß § 84 Abs. 3 AktG sowie das
Recht der KUKA Aktiengesellschaft zur fristlosen Kündigung des Dienstvertrags des Vorstandsmitglieds (§ 626 Abs. 1 BGB).
2. Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten Für die Dauer der Bestellung werden mit den Mitgliedern des Vorstands Dienstverträge abgeschlossen. Der Aufsichtsrat beachtet
bei der Bestellung die Vorgaben des § 84 AktG, insbesondere die Höchstdauer von fünf Jahren. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder
haben eine feste Laufzeit. Im Fall der Erstbestellung beträgt diese maximal drei Jahre.
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Unberührt hiervon bleibt das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund nach § 626 Abs. 1 BGB.
3. Regelungen im Falle eines unterjährigen Eintritts in das Dienstverhältnis Das Festgehalt und die Zielbeträge der variablen Vergütungsbestandteile werden bei einem unterjährigen Eintritt in das Dienstverhältnis
grundsätzlich pro rata temporis gekürzt.
4. Regelungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses a. Abfindung Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsbestellung oder des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ohne wichtigen
Grund, im Falle der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund, im Falle der vorzeitigen
Niederlegung des Mandats oder im Falle der Beendigung des Dienstvertrags durch das Vorstandsmitglied aus einem durch die Gesellschaft
zu vertretenden wichtigen Grund, ist eine gegebenenfalls zu zahlende Abfindung auf zwei Jahresvergütungen, höchstens jedoch
auf die Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrags begrenzt. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird die Ziel-Gesamtvergütung
für den abzufindenden Zeitraum herangezogen. In anderen als den voranstehend beschriebenen Fällen besteht grundsätzlich kein
Anspruch auf eine Abfindungszahlung.
Sofern das Vorstandsmitglied im Rahmen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots Anspruch auf eine Karenzentschädigung hat,
wird eine gegebenenfalls zu zahlende Abfindung auf die Karenzentschädigung angerechnet. Ebenso wird anderweitiges Einkommen
nach Maßgabe des § 74c HGB auf die Karenzentschädigung angerechnet.
Ein Anspruch auf darüberhinausgehende Zahlungen in Folge der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsbestellung oder des Dienstvertrags
besteht nicht.
b. Variable Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses Endet der Dienstvertrag durch außerordentliche Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund gem. § 626 Abs. 1 BGB
oder durch die Niederlegung des Mandats durch das Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund und ohne einvernehmliche Regelung
im Laufe des Geschäftsjahrs, oder wird die Bestellung durch den Aufsichtsrat aus wichtigem Grund gemäß § 84 Abs. 3 AktG im
Laufe des Geschäftsjahrs widerrufen (ausgenommen wegen Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung), so entfällt der Anspruch
auf die Tantieme und alle laufenden Tranchen des Long-Term Performance Plans ersatz- und entschädigungslos.
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandsbestellung oder des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ohne wichtigen
Grund oder im Falle der vorzeitigen Niederlegung des Mandats oder der Beendigung des Dienstvertrags durch das Vorstandsmitglied
aus einem durch die Gesellschaft zu vertretenden wichtigen Grund hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine bis zum Ende
des Dienstverhältnisses ermittelte zeitanteilige Tantieme bzw. einen zeitanteilig ermittelten Long-Term Performance Plan.
5. Arbeitsunfähigkeit und Tod Falls das Vorstandsmitglied an der Ausübung der Vorstandstätigkeit durch Krankheit oder andere unverschuldete Ursachen vorübergehend
gehindert ist, werden die Bezüge für die Dauer von zwölf Monaten weitergezahlt.
Wird das Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrages berufsunfähig, so endet der Dienstvertrag mit Ende des
Quartals, in welchem die Berufsunfähigkeit festgestellt worden ist. Als Berufsunfähigkeit gilt eine ununterbrochene Dienstverhinderung
über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten.
Im Fall des Ablebens des Vorstandsmitglieds werden an die Erben die monatlichen Gehaltsbezüge für den Sterbemonat und die
darauffolgenden drei Kalendermonate gezahlt; ebenso die auf den gleichen Zeitraum entfallenden variablen Vergütungskomponenten.
6. Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder Für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied in den Aufsichtsrat, Beirat oder Verwaltungsrat eines mit der Gesellschaft verbundenen
Unternehmens gewählt wird, werden die gegebenenfalls von einem verbundenen Unternehmen an das Vorstandsmitglied gezahlten
Vergütungen auf die Vergütung, die das Vorstandsmitglied für das betreffende Geschäftsjahr zu beanspruchen hat, in Anrechnung
gebracht.
Die Übernahme eines Mandats in einem konzernfremden Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat, Verbandsgremium oder ähnlichem bedarf
der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Ob und inwieweit etwaige Vergütungen für solche Tätigkeiten auf die Vergütung
des Vorstandsmitglieds anzurechnen ist, entscheidet der Aufsichtsrat im Einzelfall.
VI. |
Nachwirkungen aus vorangegangenen Vergütungssystemen
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1. Tantieme (kurzfristige variable Vergütung) Unter dem bis zum 31.12.2020 geltenden Vergütungssystem war die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder abhängig von der
Erreichung persönlicher Ziele im strategischen und operativen Bereich (‘Bonus’ – einjährige Vergütungskomponente) und finanzieller
Ziele von KUKA (‘Tantieme Unternehmensziele’ – zweijährige Vergütungskomponente). Maßgebliche Kenngrößen für die Unternehmensziele
waren dabei das EBIT und der Free-Cash Flow des KUKA Konzerns. Für die im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieder,
für die die zuvor beschriebene Vergütungsregelung noch anzuwenden ist bzw. war, ist die Aufteilung zwischen persönlichen und
finanziellen Zielen wie folgt:
Vorstandsmitglieder
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Anteil Persönliche Ziele (Bonus)
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Anteil Finanzielle Ziele (Tantieme Unternehmensziele)
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Peter Mohnen (Vorstandsvorsitzender)
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30 % |
70 % |
Andreas Pabst (Vorstand, CFO bis 30.06.2021)
|
33,33 % |
66,67 % |
Die persönlichen Ziele und die finanziellen Ziele wurden jährlich gesondert vereinbart. Die persönlichen Ziele leiteten sich
aus der Unternehmensstrategie ab und incentivierten deren operative Umsetzung. Die finanziellen Ziele umfassten die Kennzahlen
‘EBIT’ und ‘Free-Cash Flow’. Die Bemessungsgrundlage, d.h. die Höhe der jährlichen variablen Ziel-Vergütung, war in den Dienstverträgen
der Vorstandsmitglieder geregelt.
Die Zielerreichung der variablen Vergütung konnte zwischen 0% und maximal 200% betragen; die Erreichung der finanziellen Ziele
war an eine mehrjährige Unternehmensentwicklung (Zweijahreszeitraum) gekoppelt. Die Berechnung erfolgte im Rahmen einer Durchschnittsbildung
der Zielerreichung der jeweils relevanten zwei Geschäftsjahre.
Unter dem bis zum 31.12.2020 geltenden Vergütungssystem wurde im Geschäftsjahr 2021 dem Vorstandsvorsitzenden Peter Mohnen
und dem bis zum 30. Juni 2021 amtierenden Finanzvorstand Andreas Pabst variable Vergütung für die Erreichung finanzieller
Ziele im Geschäftsjahr 2019 und für die Erreichung persönlicher und finanzieller Ziele im Geschäftsjahr 2020 ausgezahlt.
Für die Tantieme Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2019 waren die Kennzahlen EBIT und Free-Cash Flow in den Geschäftsjahren
2019 und 2020 maßgeblich. Der Aufsichtsrat legte dazu folgende Zielgrößen fest: (a) Geschäftsjahr 2019: für die EBIT-Marge
Minimum Target 3,40%, Target 4,00%, Maximum Target 4,60% und für den Free-Cash Flow Minimum Target 3,90%, Target -2,90%, Maximum
Target -1,90% (b) Geschäftsjahr 2020: für das EBIT Minimum Target Mio. € 67,4, Target Mio. € 100, Maximum Target Mio. € 132,7
und für den Free-Cash Flow Minimum Target Mio. € 8,9, Target Mio. € 41,5, Maximum Target Mio. € 74,5.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine EBIT-Marge von 1,5% und ein Free-Cash Flow von 0,6% erreicht. Im Geschäftsjahr 2020 wurde
ein EBIT von Mio. € -113,2 und ein Free-Cash Flow von Mio. € 37,0 erreicht.
Dies führte im Geschäftsjahr 2019 zu einer Zielerreichung von 0% für die EBIT-Marge und 200% für den Free-Cash Flow und einer
Gesamtzielerreichung für finanziellen Ziele von 100%. Im Geschäftsjahr 2020 betrug die Zielerreichung 0% für das EBIT und
86% für den Free-Cash Flow und die Gesamtzielerreichung für finanziellen Ziele von 43%. Der Gesamtzielerreichungsgrad für
die Tantieme Unternehmensziele 2019 betrug damit 72% ((100% + 43%):2).
Dem Vorstandsvorsitzenden Peter Mohnen war eine Tantieme Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von T€ 700 zugesagt
worden, die unter Zugrundelegung des vorgenannten Gesamtzielerreichungsgrades von 72% abgerechnet wurde. Weiterhin war Peter
Mohnen für das Geschäftsjahr 2020 ein Bonus für die Erreichung individueller Ziele in Höhe von T€ 300 zugesagt worden, der
im unter Zugrundelegung eines Zielerreichungsgrades von 130% abgerechnet wurde. Dem Mitglied des Vorstands Andreas Pabst war
eine Tantieme Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von T€ 400 zugesagt worden, die unter Zugrundelegung des
oben genannten Gesamtzielerreichungsgrades von 72% abgerechnet wurde. Außerdem war Andreas Pabst ein Bonus für das Geschäftsjahr
2020 in Höhe von T€ 200 zugesagt worden, der unter Zugrundelegung eines Zielerreichungsgrades von 150% abgerechnet wurde.
Die vorgenannten Zahlungen erfolgten im Geschäftsjahr 2021-
Weiterhin bestehen Ansprüche des Vorstandsvorsitzenden Peter Mohnen auf eine variable Vergütung für die finanziellen Ziele
im Geschäftsjahr 2020 (zweijährige Vergütungskomponente), die im Geschäftsjahr 2022 zur Abrechnung kommen wird.
2. Langfristige variable Vergütung a. Long-Term Incentive Plan (LTIP) 2018-2020 Im Geschäftsjahr 2018 wurde dem Vorstandsvorsitzenden Peter Mohnen die Teilnahme am sogenannten ‘Long-Term Incentive Plan’
(nachfolgend ‘LTIP’) mit einem Zuteilungswert in Höhe von 300 T€ gewährt. Der LTIP war ein variabler Vergütungsbestandteil
mit langfristiger Anreizwirkung.
Der LTIP umfasste einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren. Das Zuteilungsvolumen war entweder bereits vertraglich vereinbart
oder wurde vom Aufsichtsrat spätestens zu Beginn des jeweiligen Dreijahreszeitraums festgelegt. Unter nach dem LTIP näher
bestimmten Voraussetzungen (‘good and bad Leaver’ Regelung) konnte ein Anspruch auf Auszahlung des Brutto-Auszahlungsbetrages
gänzlich entfallen oder nur zeitanteilig bestehen.
Ebenfalls zu Beginn des dreijährigen Performance-Zeitraums wurden vom Aufsichtsrat die Kennzahlen und Vorgaben für die sogenannten
Targetwerte für die Erfolgsfaktoren des jeweiligen LTIP festgelegt. Die maßgeblichen Faktoren waren dabei (i) der ‘Performance
Factor’ und (ii) der ‘Strategy Factor’.
Die für den Performance Factor maßgebliche Kennzahl war der EVA während des Performance Zeitraums. EVA bedeutet dabei das
EBIT der Gruppe (auf einer konsolidierten Basis) abzüglich Mindestzins (9%) auf das eingesetzte Kapital der Gruppe. Der Aufsichtsrat
gab nach billigem Ermessen die Targetwerte, eingeteilt in (i) Minimum Target, (ii) Target und (iii) Maximum Target, vor. Das
Minimum Target (Mio. € 220,0) entsprach einem Performance Factor von 0,50, das Target (Mio. € 300,0) einem Performance Factor
von 1,00 und das Maximum Target (Mio. € 380,0) einem Performance Factor von 1,50. Der Performance Factor 0,50 war auch bei
einem Unterschreiten des Minimum Targets erreicht.
Für den Strategy Factor legte der Aufsichtsrat als Kennzahlen (strategische Ziele) die Reduktion der Kosten im Geschäftsjahr
2020 gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 (Kostenreduktion) und das Wachstum des Umsatzes in China im Zeitraum 2018 bis 2020 (Wachstum
Umsatz China) fest. Die beiden Einzelziele waren gleich gewichtet. Für die Kostenreduktion bestimmte der Aufsichtsrat als
Minimum Target Mio. € 260,0, als Target Mio. € 325,0 und als Maximum Target Mio. € 390,0. Für das Wachstum Umsatz China bestimmte
der Aufsichtsrat als Minimum Target Mio. € 1.915,9, als Target Mio. € 2.737,0 und als Maximum Target Mio. € 3.558,1. Das Minimum
Target entsprach einem Strategy Factor von 0,00, das Target einem Strategy Factor von 1,00 und das Maximum Target einem Strategy
Factor von 2,00.
Im Performance-Zeitraum wurde ein EVA von Mio. € 380,4, eine Kostenreduktion von Mio. € 403,3 und ein Wachstum Umsatz China
von Mio. € 1.442,0 erreicht. Dies entsprach einem Performance Factor von 0,50 und Teil-Strategy Factors von 2,00 bzw. 0,00.
Der Brutto-Auszahlungsbetrag ergab sich dann durch die Multiplikation von individuellem Zuteilungswert, Performance Factor
und Strategy Factor.
Unter dem bis zum 31.12.2020 geltenden Vergütungssystem wurde im Geschäftsjahr 2021 dem Vorstandsvorsitzenden Peter Mohnen
ein Auszahlungsbetrag aus dem LTIP 2018-2020 ausgezahlt.
b. KUKA Added Value Incentive Plan (KAVI) 2019-2021 und 2020-2022 In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 wurden den Vorstandsmitgliedern als langfristiger Vergütungsbestandteil die Teilnahme
an dem KUKA Added Value Incentive Plan (nachfolgend ‘KAVI’) gewährt. Der dem Vorstandsvorsitzenden Peter Mohnen gewährte Zuteilungswert
betrug jeweils 300 T€. Der dem Mitglied des Vorstands Andreas Pabst gewährte Zuteilungswert betrug jeweils 150 T€. Im Gegensatz
zu den LTIP orientiert sich der KAVI an einer langfristigen Entwicklung des Ergebnisses je Aktie (Earnings per Share) und
der Aktienkursentwicklung der KUKA Aktiengesellschaft und der Midea Group Co. Ltd. Die KAVI-Pläne 2019-2021 und 2020-2022
haben eine Laufzeit von jeweils drei Geschäftsjahren.
Im Rahmen des KAVI wird jedem Vorstandsmitglied ein individueller Zuteilungswert in Euro gewährt. Dieser Zuteilungswert wird
dann mit der Summe des Earnings Factor (50%-Gewichtung) und des Share Price Factor (50%-Gewichtung) multipliziert. Der Earnings
Factor und der Share Price Factor sind wie folgt definiert:
Earnings Factor: |
Der Earnings Factor bezieht sich auf das Ergebnis je Aktie (Earnings per Share; kurz EPS) der KUKA Aktiengesellschaft. Die
EPS-Ziele wurden aus den EPS 2019-2021 bzw., EPS 2020-2022 gemäß dem Durchschnittswert laut jeweiliger Mittelfristplanung
gebildet. Bezogen auf die einzelnen KAVIs gilt:
|
EPS 2019-2021: 3,44 € = Faktor 1 EPS 2020-2022: 2,74 € = Faktor 1
|
Das EPS-Mindestziel 2019-2021 wurde mit 2,06 € und das EPS-Mindestziel 2020-2022 mit 1,64 € festgelegt. Wenn dieses Mindestziel
nicht erreicht wird, beträgt der Earnings Factor 0.
|
Share Price Factor: |
Der Share Price Factor setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: (i) Kursentwicklung der Aktie der KUKA Aktiengesellschaft
(80%-Gewichtung) im Verhältnis zu einer Benchmark-Gruppe und (ii) Kursentwicklung der Aktie der Midea Group Co. Ltd. über
den Performance-Zeitraum (20%-Gewichtung). Im Hinblick auf die Kursentwicklung der KUKA Aktie wurde eine Benchmark-Gruppe
von elf Unternehmen definiert, die die Geschäftssegmente Robotics, Systems, Logistics Automation und Healthcare repräsentieren.
Für den Share Price Factor gelten Mindestziele. Werden diese nicht erreicht, beträgt der Share Price Factor 0.
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Die Gesamtauszahlungsbeträge aus den aktuell noch nicht abgerechneten LTIPs und den laufenden KAVIs sind der Höhe nach begrenzt
auf das Dreifache des jeweils gewährten individuellen Zuteilungswertes für das einzelne Vorstandsmitglied.
Unter dem bis zum 31.12.2020 geltenden Vergütungssystem bestehen daher Ansprüche des Vorstandsvorsitzenden Peter Mohnen aus
dem KAVI 2019-2021 und KAVI 2020-2022, die in den Geschäftsjahren 2022 bzw. 2023 zur Abrechnung kommen werden. Die Ansprüche
des bis zum 30. Juni 2021 amtierenden Mitglieds des Vorstands Andreas Pabst wurden im Rahmen der vorzeitigen Beendigung des
Dienstvertrages abgegolten.
VII. |
Abweichungen vom neuen Vergütungssystem im Geschäftsjahr 2021
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Peter Mohnen
Das neue Vergütungssystem wurde im März 2021 vom Aufsichtsrat der KUKA Aktiengesellschaft beschlossen und von der Hauptversammlung
im Mai 2021 gebilligt. Mit Peter Mohnen wurde im Laufe des Geschäftsjahrs 2021 die vorzeitige Wiederbestellung verhandelt
und sein Dienstvertrag unterjährig neu gefasst. Um Vergütungskomponenten nicht rückwirkend und bereits vereinbarte Ziele nicht
unterjährig anpassen zu müssen und die Auswirkungen für die Gesellschaft und Peter Mohnen zu glätten, wurde festgelegt, dass
für die kurzfristige variable Vergütung, das bis zum 31.12.2020 geltende Vergütungssystem auch im Geschäftsjahr 2021 zur Anwendung
kommt und das neue Vergütungsmodell ab dem 1. Januar 2022 gilt. Hingegen wurde bei der langfristigen variablen Vergütung auf
das neue Vergütungsmodell nach dem LTPP 2020-2024 zum 1. Januar 2021 umgestellt (mit einem Zuteilungsvolumen in Höhe von 300.000
€).
Andreas Pabst
Die Vergütung des bis zum 30. Juni 2021 amtierenden Mitglieds des Vorstands Andreas Pabst entspricht nicht dem neuen Vergütungssystem.
Hintergrund ist, dass das neue Vergütungssystem nur für Vorstandsmitglieder gilt, die ab dem 1. Januar 2021 bestellt wurden.
Andreas Pabst ist zum 30. Juni 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden; in diesem Zuge wurden alle Vergütungsthemen in der Aufhebungsvereinbarung
vom 21. Juni 2021 abschließend geregelt.
Alexander Tan
Die Vergütung des seit dem 1. Juli 2021 amtierenden Mitglied des Vorstands Alexander Tan entspricht dem neuen Vergütungssystem.
VIII. |
Ziel-, Minimal- und Maximalvergütung im Jahr 2021
|
Die folgenden Tabellen stellen die für das Geschäftsjahr 2021 zugewendete individuelle Zielvergütung, Minimalvergütung und
Maximalvergütung der zum 31. Dezember 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands dar.
Zielvergütung Geschäftsjahr 2021 Zum 31. Dezember 2021 amtierende Mitglieder des Vorstands
|
Peter Mohnen
|
Alexander Tan1
|
|
Vorsitzender des Vorstands
|
Vorstand Finanzen
|
|
|
seit 01.07.2021
|
Angaben in T€ |
2021
(100%)
|
2021
(Min)
|
2021
(Max)
|
2020
(100%)
|
2021
(100%)
|
2021
(Min)
|
2021
(Max)
|
2020
(100%)
|
Fixe Vergütung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Festgehalt |
1.000 |
1.000 |
1.000 |
1.000 |
300 |
300 |
300 |
– |
Sachbezüge2 |
50 |
0 |
50 |
35 |
50 |
0 |
50 |
– |
sonstige Leistungen3 |
– |
– |
– |
– |
65 |
0 |
65 |
– |
Summe
|
1.050
|
1.000
|
1.050
|
1.035
|
415
|
300
|
415
|
–
|
Variable Vergütung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kurzfristige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
Tantieme 2020 |
|
– |
– |
1.000 |
– |
– |
– |
– |
Tantieme 2021 |
1.000 |
0 |
2.000 |
– |
175 |
0 |
350 |
– |
Langfristige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
KAVI 2020-2022 |
– |
– |
– |
300 |
– |
– |
– |
– |
LTPP 2021-2024 |
300 |
0 |
600 |
– |
203 |
0 |
405 |
– |
Summe
|
1.300
|
0
|
2.600
|
1.300
|
378
|
0
|
755
|
– |
Gesamtsumme
|
2.350
|
1.000
|
3.650
|
2.335
|
793
|
300
|
1.170
|
– |
Versorgungsaufwand |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Gesamtvergütung
|
2.350
|
1.000
|
3.650
|
2.335
|
793
|
300
|
1.170
|
–
|
maximale Gesamtvergütung4
|
4.500
|
– |
3.000
|
– |
1 Alexander Tan ist seit dem 1. Juli 2021 Vorstandsmitglied (CFO). In der Tabelle ist die zeitanteilige Vergütung für den Zeitraum
vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 dargestellt.
2 Die Sachbezüge sind ab dem Geschäftsjahr 2021 für Peter Mohnen und Alexander Tan auf 50.000 € p.a. begrenzt. Sie wurden in
der Tabelle für das Geschäftsjahr 2021 mit dem möglichen Höchstbetrag (nicht dem tatsächlichen Betrag) und für das Geschäftsjahr
2020 mit dem tatsächlichen Betrag berücksichtigt.
3 Alexander Tan wurde eine Erstattung von Umzugskosten bis zu 35 T€ gegen Vorlage von Belegen, ein monatlicher Wohnzuschuss
für die Dauer von bis zu 6 Monaten ab Dienstbeginn in Höhe von bis zu 2,5 T€ pro vollem Monat gegen Vorlage von Belegen sowie
die Erstattung der Kosten von drei Flügen in der Zeit vom 1. Juli 2021 bi 31. Dezember 2021 vertraglich zugesagt.
4 Vom Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte maximale Gesamtvergütung.
IX. |
Gewährte und geschuldete Vergütung im Jahr 2021
|
1. Im Geschäftsjahr 2021 aktive Mitglieder des Vorstands Die folgenden Tabellen stellen die den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung
gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar. Die Tabellen enthalten danach alle Beträge, (i) die den einzelnen Vorstandsmitgliedern
im Geschäftsjahr 2021 tatsächlich zugeflossen sind (‘gewährte Vergütung’) und (ii) die im Geschäftsjahr 2021 rechtlich fällig
waren, aber nicht im Geschäftsjahr 2021 zugeflossenen sind (‘geschuldete Vergütung’).
Im Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern.
Hierzu bestand kein Anlass.
Der Dienstvertrag des mit dem bis zum 30. Juni 2021 amtierenden Mitglied des Vorstands Andreas Pabst wurde einvernehmlich
vorzeitig beendet ohne dass dafür ein wichtiger Grund vorlag. In diesem Zusammenhang wurde die Zahlung einer Abfindung vereinbart.
Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, die zu einer Anrechnung von dafür gezahlter Vergütung auf die Vergütung für die
Tätigkeit als Vorstand führten, bestanden im Berichtszeitraum nicht.
Die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands gewährten und geschuldeten Gesamtvergütungen, dargestellt in den nachfolgenden
Tabellen hielten die vom Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte maximale Gesamtvergütung von 4.500.000
€ für den Vorstandsvorsitzenden und 3.000.000 € für ordentliche Vorstandsmitglieder. ein.
Zusätzlich waren die variablen Vergütungsbestandteile jeweils in ihrer maximalen Auszahlungshöhe begrenzt.
Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG für zum 31. Dezember 2021 amtierende Mitglieder des Vorstands
|
Peter Mohnen
|
Alexander Tan
|
|
Vorsitzender des Vorstands
|
Finanzvorstand1
|
|
|
seit 01.07.2021
|
Angaben in T€ |
2021
|
2020
|
2021
|
Fixe Vergütung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
relativer Anteil an GV |
|
relativer Anteil an GV |
|
relativer Anteil an GV |
Festgehalt |
1.000 |
48,54% |
1.000 |
59,84% |
300 |
92,59% |
Sachbezüge2 |
16 |
0,78% |
30 |
1,80% |
2 |
0,62% |
Sonstige Leistungen3 |
– |
– |
– |
– |
22 |
6,79% |
Summe
|
1.016
|
49,32% |
1.030
|
61,64% |
324
|
100,00% |
Variable Vergütung
|
|
|
|
|
|
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
Bonus 20194 |
– |
– |
447 |
26,75% |
– |
– |
Bonus 20204 |
390 |
18,93% |
– |
– |
– |
– |
Mehrjährig variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
Tantieme Unternehmensziele 20185 |
– |
– |
164 |
9,81% |
– |
– |
Tantieme Unternehmensziele 20195 |
504 |
24,47% |
– |
– |
– |
– |
Long-Term Incentive Plan 2017-20196 |
– |
– |
30 |
1,80% |
– |
– |
Long-Term Incentive Plan 2018-20206 |
150 |
7,28% |
– |
– |
– |
– |
Summe
|
1.044
|
50,68% |
641
|
38,36% |
–
|
– |
Gesamtvergütung
|
2.060
|
100,00% |
1.671
|
100,00% |
324
|
100,00% |
1 Alexander Tan ist seit dem 1. Juli 2021 Vorstandsmitglied (CFO). In der Tabelle ist die zeitanteilige Vergütung für den Zeitraum
vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 dargestellt.
2 Geldwerter Vorteil für die Bereitstellung und Nutzung eines Dienstwagens bzw. eines Fahrservices.
3 Alexander Tan wurde eine Erstattung von Umzugskosten bis zu 35 T€ gegen Vorlage von Belegen, ein monatlicher Wohnzuschuss
für die Dauer von bis zu 6 Monaten ab Dienstbeginn in Höhe von bis zu 2,5 T€ pro vollem Monat gegen Vorlage von Belegen sowie
die Erstattung der Kosten von drei Flügen in der Zeit vom 1. Juli 2021 bi 31. Dezember 2021 vertraglich zugesagt.
4 Im Geschäftsjahr 2020 ausbezahlte variable Vergütung für die Erreichung persönlicher Ziele 2019 und im Geschäftsjahr 2021
ausbezahle variablen Vergütung für die Erreichung persönlicher Ziele 2020.
5 Anteile der variablen Vergütung Tantieme Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2018, welche im Geschäftsjahr 2020 sowie
Anteile der variablen Vergütung aus dem Geschäftsjahr 2019, welche im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung gekommen sind.
6 Auszahlung Long-Term Incentive Pläne 2017-2019 und 2018-2020, die im Geschäftsjahr 2020 bzw. 2021 zur Auszahlung gekommen
sind.
Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG für im Geschäftsjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands
|
Andreas Pabst
|
|
Finanzvorstand1
|
|
bis 30.06.2021
|
Angaben in T€ |
2021
|
2020
|
Fixe Vergütung
|
|
|
|
|
|
|
relativer Anteil an GV |
|
relativer Anteil an GV |
Festgehalt |
300 |
10,05% |
600 |
64,24% |
Sachbezüge2 |
8 |
0,27% |
11 |
1,18% |
Sonstige Leistungen |
– |
– |
– |
– |
Summe
|
308
|
10,32% |
611
|
65,42% |
Variable Vergütung
|
|
|
|
|
Einjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
Bonus 20193 |
– |
– |
295 |
31,58% |
Bonus 20203 |
300 |
10,05% |
– |
– |
Mehrjährig variable Vergütung |
|
|
|
|
Tantieme Unternehmensziele 20184 |
– |
– |
28 |
3,00% |
Tantieme Unternehmensziele 20194 |
288 |
9,66% |
– |
– |
Summe
|
588
|
19,71% |
323 |
34,58% |
Leistungen im Zusammenhang mit Vertragsaufhebung5 |
2.088 |
69,97% |
– |
– |
Gesamtvergütung
|
2.984
|
100,00% |
934
|
100,00% |
1 Andreas Pabst war vom 6. Dezember 2018 bis zum 30. Juni 2021 Vorstandsmitglied (CFO). Sein Dienstvertag endete aufgrund der
Aufhebungsvereinbarung vom 21. Juni 2021 (die ‘Aufhebungsvereinbarung’) am 30. Juni 2021. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Andreas
Pabst die Festvergütung und die Sachbezüge anteilig gewährt.
2 Geldwerter Vorteil für die Bereitstellung und Nutzung eines Dienstwagens.
3 Im Geschäftsjahr 2020 ausbezahlte variable Vergütung für die Erreichung persönlicher Ziele 2019 und im Geschäftsjahr 2021
ausbezahle variable Vergütung für die Erreichung persönlicher Ziele 2020.
4 Anteile der variable Vergütung Tantieme Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2018, welche im Geschäftsjahr 2020 sowie
Anteile der variablen Vergütung aus dem Geschäftsjahr 2019, welche im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung gekommen sind.
5 Im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung des Dienstvertrages wurde Andreas Pabst als Entschädigung für die auf den Zeitraum
vom 1. Juli 2021 bis 5. Dezember 2021 entfallende Festvergütung eine Abfindung in Höhe von T€ 258 gewährt. Die Tantieme persönliche
Ziele 2021 (T€ 400 bei einer Zielerreichung von 200%), die Tantieme Unternehmensziele 2020 (T€ 486 bei einer Zielerreichung
von 121,5%), die Tantieme Unternehmensziele 2021 (T€ 600 bei einer Zielerreichung von 150%), das KAVI 2019-2021 (T€ 48 bei
einer Summe von Earnings Factor und Share Price Factor von 0,32), das KAVI 2020-2022 (T€ 97,5 bei einer Summe von Earnings
Factor und Share Price Factor von 0,65) und der KAVI 2021-2023 (T€ 150 bei einer Summe von Earnings Factor und Share Price
Factor von 1,00) wurden mit einer Einmalzahlung abgegolten. Die Feststellung der Zielerreichung erfolgte nach billigem Ermessen.
Die Höhe der Einmalzahlung war ein Verhandlungsergebnis. Von der Einmalzahlung entfielen 12,4% auf die Abgeltung von Festvergütung
und 85,7% auf die Abgeltung von variablen Vergütungsbestanteilen. Mit der Aufhebungsvereinbarung sind sämtliche Ansprüche
aus kurzfristiger und langfristiger variabler Vergütung erledigt. Weiterhin wurde Andreas Pabst die Erstattung der Kosten
einer Outplacementberatung und von Kosten der Rechtsberatung im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages
in Höhe von bis zu 30 T€ zugesagt, wovon rund 8 T€ verbraucht wurden.
2. Frühere Mitglieder des Vorstands Von einigen Ausnahmen abgesehen, sind ehemaligen Vorstandsmitgliedern, deren Amtsperioden spätestens im Jahr 2008 geendet
haben, Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erteilt worden, welche Alters-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-,
Witwen- und Waisenrenten beinhalten. Der Gesamtbetrag der gewährten und geschuldeten Vergütung betrug im Geschäftsjahr 2021
830 T€ (Geschäftsjahr 2020: 822 T€) und besteht nur aus fester Vergütung (Rentenzahlungen). Gemäß § 162 Abs. 5 AktG werden
personenbezogene Angaben unterlassen, weil diese ehemaligen Vorstandsmitglieder vor dem 30. September 2011 aus dem Vorstand
ausgeschieden sind. Für die laufenden Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen wurden angemessene Rückstellungen gebildet.
Vergütung des Aufsichtsrats
1. Vergütungsstruktur Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 1. Januar 2006 ist die Satzung dahingehend
geändert worden, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung erhalten.
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste Vergütung, welche 30 T€ beträgt und nach Ablauf
des Geschäftsjahrs zahlbar ist.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die vierfache, der Stellvertreter des Vorsitzenden die doppelte Vergütung. Im Falle
der Leitung der Hauptversammlung sowie für die Mitgliedschaft in jedem nicht nur vorübergehend tätigen Ausschuss, höchstens
aber für drei Ausschussmitgliedschaften, erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 30 T€. Ein
Ausschussvorsitzender erhält, auch wenn er mehreren Ausschüssen vorsitzt, zusätzlich noch die Hälfte der jährlichen Vergütung.
Dies gilt nicht für den Ausschuss nach § 27 Abs. 3 MitbestG.
Zusätzlich werden jedem Aufsichtsratsmitglied für jede Aufsichtsratssitzung (einschließlich der Sitzungen von Ausschüssen
des Aufsichtsrats) die entstandenen angemessenen Kosten erstattet und eine Aufwandspauschale in Höhe von 450 € (zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer) gewährt. Den Vertretern der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, die bei der KUKA Aktiengesellschaft
oder einer KUKA Konzerngesellschaft angestellt sind, steht auf Basis des Anstellungsvertrages weiterhin ein reguläres Gehalt
zu.
2. Gewährte und geschuldete Vergütung im Jahr 2021 Die folgende Tabelle stellt die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung
gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar. Die Tabelle enthält danach alle Beträge, die den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern im
Geschäftsjahr 2021 tatsächlich zugeflossen sind (‘gewährte Vergütung’) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher
nicht zugeflossenen Vergütungen (‘geschuldete Vergütung’).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 und 2020 gewährte und geschuldete
Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG
Zum 31.12.2021 amtierende Aufsichtsratsmitglieder
|
|
Grundvergütung
|
Ausschussvergütung
|
Sitzungsgeld
|
Gesamt-
vergütung
|
|
|
in € |
in % GV |
in € |
in % GV |
in € |
in % GV |
in € |
Dr. Yanmin (Andy) Gu1 Aufsichtsratsvorsitzender
|
2021 |
120.000 |
50,31 |
105.000 |
44,03 |
13.500 |
5,66 |
238.500 |
2020 |
120.000 |
51,48 |
105.000 |
45,05 |
8.100 |
3,47 |
233.100 |
Michael Leppek2 stellv. Aufsichtsratsvorsitzender
|
2021 |
60.000 |
36,70 |
90.000 |
55,05 |
13.500 |
8,26 |
163.500 |
2020 |
60.000 |
37,95 |
90.000 |
56,93 |
8.100 |
5,12 |
158.100 |
Lin (Avant) Bai |
2021 |
25.644 |
48,84 |
23.259 |
44,30 |
3.600 |
2,20 |
52.503 |
2020 |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Wilfried Eberhardt |
2021 |
30.000 |
86,96 |
– |
– |
4.500 |
13,04 |
34.500 |
2020 |
30.000 |
90,50 |
– |
– |
3.150 |
9,50 |
33.150 |
Prof. Dr. Henning Kagermann1 |
2021 |
30.000 |
37,31 |
45.000 |
55,97 |
5.400 |
6,72 |
80.400 |
2020 |
30.000 |
37,74 |
45.000 |
56,60 |
4.500 |
5,66 |
79.500 |
Armin Kolb2 |
2021 |
30.000 |
29,76 |
60.000 |
59,52 |
10.800 |
10,71 |
100.800 |
2020 |
30.000 |
31,30 |
60.000 |
62,60 |
5.850 |
6,10 |
95.850 |
Carola Leitmeir2 |
2021 |
30.000 |
30,58 |
60.000 |
61,16 |
8.100 |
8,26 |
98.100 |
2020 |
30.000 |
31,00 |
60.000 |
62,02 |
6.750 |
6,98 |
96.750 |
Min (Francoise) Liu |
2021 |
30.000 |
29,24 |
60.000 |
58,48 |
12.600 |
12,28 |
102.600 |
2020 |
30.000 |
31,30 |
60.000 |
62,60 |
5.850 |
6,10 |
95.850 |
Manfred Hüttenhofer2 |
2021 |
30.000 |
45,87 |
30.000 |
45,87 |
5.400 |
8,26 |
65.400 |
2020 |
30.000 |
46,51 |
30.000 |
46,51 |
4.500 |
6,98 |
64.500 |
Dr. Myriam Meyer |
2021 |
30.000 |
30,86 |
60.000 |
61,73 |
7.200 |
7,41 |
97.200 |
2020 |
30.000 |
31,00 |
60.000 |
62,02 |
6.750 |
6,98 |
96.750 |
Tanja Smolenski2 |
2021 |
30.000 |
45,56 |
30.000 |
45,56 |
5.850 |
8,88 |
65.850 |
2020 |
30.000 |
45,87 |
30.000 |
45,87 |
5.400 |
8,26 |
65.400 |
Helmut Zodl1 |
2021 |
30.000 |
37,31 |
45.000 |
55,97 |
5.400 |
6,72 |
80.400 |
2020 |
28.191 |
37,46 |
41.673 |
55,37 |
5.400 |
7,17 |
75.264 |
Im Geschäftsjahr ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Dr. Chengmao Xu (bis 17.01.2021) |
2021 |
1.398 |
50,00 |
1.398 |
50,00 |
– |
0 |
2.796 |
2020 |
30.000 |
60,35 |
16.110 |
32,41 |
3.600 |
7,24 |
49.710 |
Summe |
2021 |
477.042 |
40,34 |
609.657 |
51,55 |
95.850 |
8,11 |
1.182.549 |
|
2020 |
478.191 |
41,80 |
597.783 |
52,26 |
67.950 |
5,94 |
1.143.924 |
1 Herr Dr. Yanmin (Andy) Gu ist Vorsitzender des Personal-, des Vermittlungs- und des Nominierungsausschusses. Herr Prof. Dr.
Kagermann ist Vorsitzender des Strategie- und Technologieausschusses. Herr Helmut Zodl ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses.
2 Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die auch Mitglieder der IG Metall sind, haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung
gemäß den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung
Die folgende Tabelle enthält gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG eine vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung des
KUKA Konzerns, der jährlichen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die jährliche
Veränderung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis über die letzten fünf Geschäftsjahre.
Die Ertragsentwicklung wird anhand der Konzern-Kennzahlen Umsatzerlöse und Ergebnis je Aktie abgebildet. Der Umsatz ist als
eine zentrale Kennzahl von KUKA auch als Erfolgsziel in der Tantieme der Mitglieder des Vorstands implementiert.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dargestellt.
In die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis wurden die im gemeinsamen
Betrieb, den die KUKA AG gemeinsam mit der KUKA Deutschland GmbH und der KUKA Systems GmbH am Standort Augsburg unterhält,
beschäftigten Geschäftsführer, Arbeitnehmer und Auszubildenden einbezogen.
Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den Personalaufwand für Löhne und Gehälter, für Nebenleistungen,
für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie im jeweiligen Geschäftsjahr zugeflossene kurzfristige und langfristige
variable Vergütungsbestandteile. Damit entspricht auch die Vergütung der Arbeitnehmer grundsätzlich der gewährten und geschuldeten
Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung sowie der Veränderung der Vergütung der Arbeitnehmer, des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Geschäftsjahr
|
2017
|
2018
|
Veränderung in %
|
2019
|
Veränderung in %
|
2020
|
Veränderung in %
|
2021
|
Veränderung in %
|
Ertragsentwicklung
|
Umsatzerlöse (in Mio. €) |
3.479,1 |
3.242,1 |
-6,81 |
3.192,6 |
-1,53 |
2.573,5 |
-19,39 |
3.275,7 |
27,29 |
Ergebnis je Aktie (in €) |
2,22 |
0,32 |
-85,59 |
0,24 |
-25,00 |
-2,59 |
-1.179,17 |
0,98 |
137,84 |
Jahresüberschuss im KUKA Konzern (in Mio. €) |
88.2 |
16.6 |
-81,18 |
17.8 |
7,23 |
-94.6 |
-631,46 |
49.3 |
152,11 |
Jahresüberschuss der KUKA AG (in Mio. €) |
-38.7 |
66.4 |
271,58 |
22.4 |
-66,27 |
25.6 |
14,29 |
-110.2 |
-530,47 |
Durchschnittliche Vergütung Arbeitnehmer (T€)
|
Belegschaft in Augsburg1,2 |
– |
– |
– |
– |
– |
80 |
– |
81 |
1,25 |
Vorstandsvergütung (T€) gewährt und geschuldet
|
Peter Mohnen (seit 16.05.2012) |
2.772 |
1.950 |
-29,65 |
1.735 |
-11,03 |
1.671 |
-3,69 |
2.060 |
23,28 |
Alexander Tan (seit 01.07.2021) |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
324 |
– |
Im Geschäftsjahr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder
|
Andreas Pabst (bis 30.06.2021) |
– |
0 |
– |
718 |
– |
934 |
30,08 |
32.388
|
155,67 |
Frühere Vorstandsmitglieder
|
Prof. Dr. Peter Hofmann (bis 20.02.2020) |
– |
– |
– |
78 |
– |
4887
|
1.037,18 |
– |
– |
Dr. Till Reuter (bis 05.12.2018) |
3.918 |
58.865
|
126,26 |
62.025
|
-77,16 |
– |
– |
– |
– |
Aufsichtsratsvergütung (in T€) gewährt und geschuldet
|
Dr. Yanmin (Andy) Gu (seit 10.02.2017) |
0 |
199 |
– |
225 |
13,07 |
225 |
0,00 |
225 |
0,00 |
Michael Leppek (seit 12.09.2013) |
123 |
150 |
21,95 |
150 |
0,00 |
150 |
0,00 |
150 |
0,00 |
Lin (Avant) Bai (seit 23.02.2021) |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
49 |
– |
Wilfried Eberhardt (seit 15.05.2008) |
30 |
30 |
0,00 |
30 |
0,00 |
30 |
0,00 |
30 |
0,00 |
Manfred Hüttenhofer (seit 06.06.2018) |
– |
0 |
– |
34 |
– |
60 |
76,47 |
60 |
0,00 |
Prof. Dr. Henning Kagermann (seit 31.05.2017) |
0 |
44 |
– |
75 |
70,45 |
75 |
0,00 |
75 |
0,00 |
Armin Kolb (seit 05.06.2013) |
76 |
90 |
18,42 |
90 |
0,00 |
90 |
0,00 |
90 |
0,00 |
Carola Leitmeir (seit 01.07.2009) |
76 |
90 |
18,42 |
90 |
0,00 |
90 |
0,00 |
90 |
0,00 |
Min (Francoise) Liu (seit 10.02.2017) |
0 |
74 |
– |
90 |
21,62 |
90 |
0,00 |
90 |
0,00 |
Dr. Myriam Meyer (seit 06.06.2018) |
– |
0 |
– |
52 |
– |
90 |
73,08 |
90 |
0,00 |
Tanja Smolenski (seit 15.12.2017) |
0 |
1 |
– |
47 |
4.600 |
60 |
27,65 |
60 |
0,00 |
Helmut Zodl (seit 24.01.2020) |
– |
– |
– |
– |
– |
70 |
– |
75 |
7,14 |
Im Geschäftsjahr ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder
|
Dr. Chengmao Xu (bis 17.01.2021) |
– |
– |
– |
– |
– |
17 |
– |
– |
– |
1 Bei der Ermittlung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer blieben Entgeltminderungen durch Kurzarbeit unberücksichtigt.
2 Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer war erstmals für das Geschäftsjahr 2020 anzugeben.
3 Herrn Andreas Pabst wurde gemäß seiner Aufhebungsvereinbarung vom 21. Juni 2021 eine Ausgleichszahlung in Höhe von 2.088
T€ im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlt.
4 Herrn Prof. Dr. Hofmann wurde gemäß seiner Aufhebungsvereinbarung vom 19. Februar 2020 eine Ausgleichszahlung in Höhe von
500 T€ im Geschäftsjahr 2019 ausbezahlt.
5 Herrn Dr. Reuter wurde gemäß seiner Ausscheidensvereinbarung vom 28. November 2018 eine Abfindung in Höhe von 5.597 T€ im
Geschäftsjahr 2018 ausbezahlt.
6 Herrn Dr. Reuter wurde gemäß seiner Ausscheidensvereinbarung vom 28. November 2018 der verbleibende Teil der Abfindung in
Höhe von 2.000 T€ im Geschäftsjahr 2019 ausbezahlt.
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